Vertretungsunterricht an Grundschulen (NRW)

  • Hallo,


    ich habe beim lokalen Schulamt angefragt, ob ich als Sportlehrer an Grundschulen arbeiten kann. Nun soll ich denen bei Interesse mitteilen, ab wann und wie viele Wochenstunden ich arbeiten möchte und soll denen "nur" mein Lebenslauf und Zeugnis zuschicken.


    Wie läuft denn die Bewerbung zum Vertretungslehrer ab? Wird man jetzt lediglich in einem Pool gelegt und bei Bedarf kontaktiert, wenn eine Grundschule einen Lehrer sucht?


    Was soll ich denn da als Wochenstunden angeben bzw. hat diese Angabe großen Einfluss auf die Einstellungschancen? Im Moment würde ich sagen je mehr desto besser, aber wäre auch mit weniger zufrieden, wenn es anders nicht geht.


    Was mich auch interessiert: Bekommt man als (Vertretungs)lehrer die Fahrkosten erstatten, wenn man öffentliche Verkehrsmittel nutzt? Und nach welchen Tarif wird man denn als Vertretungskraft an Grundschulen bezahlt?


    MfG

  • Initiativbewerbungen, sofern nicht für ein klassisches Mangelfach, halte ich ehrlich gesagt für überflüssig. Wer im Schulamt schaut denn da rein??


    Die Stellen für Vertretungslehrer in NRW gibt es in "Verena": https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Verena/online
    Hier finden sich auch Stellen an Grundschulen. Regelmäßig reinschauen, ggf. bewerben, und zwar dann direkt bei der betreffenden Schule. Die Wochenstunden sind bei der Stelle i.d.R. angegeben (nicht immer). Die Stundenumfänge können von 4 Stunden bis zu einer nahezu vollen Stelle reichen. Meist gibt es aber nur ein paar Stunden zu besetzen. LEBEN kann man allein davon nicht, jedenfalls kaum bei z.B. 12 Stunden oder weniger pro Woche.
    Die Tarife finden sich nach kurzem googeln im Netz.


    Fahrkostenerstattung? Keine Ahnung, glaube ich eher nicht. Ich bin Vertretungslehrer, benötige aber keine Fahrkostenerstattung. Das wäre dann eher ein Fall für das Arbeitsamt. Arbeitslos gemeldet + eine geringe Tätigkeit (=Nebentätigkeit), da könnte es dann auch eine Fahrkostenerstattung geben. Im Rahmen des Arbeitslosengeldes ist das prinzipiell möglich.

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