Alles anzeigenDer Vater hat im Prinzip schon recht, solange die Schule keine Möglichkeit bereit stellt, die Musikstücke zu hören.
Das kann ja auch im Informatikraum während einer Arbeitsstunde/Mittagspause passieren.
Dass es da natürlich um andere Dinge ging, ist sicher jedem der Beteiligten klar. Ansonsten hätte der Sprößling ja auch kein Handy. Man denke nur an die Metadaten durch das Einbuchen im GSM-Netz.
In NRW wäre der Knackpunkt der "haben wir im Laufe des Schuljahrs im Unterricht gehört"-Argumentation, dass sich eine schriftliche Übung (Test) nur auf den Unterrichtsstoff der vergangenen Stunde beziehen darf.
So wie der Vater klingt, solltest du nochmal gucken, wie da eure Vorgaben sind.
Ich würde sie einfach nochmal eine Übung schreiben lassen. Dann halt einen klassischen "Staub und Papier"-Test, selbst wenn zweifelhaft ist, ob das wirklich besser für das Kind ist.
Das hab ich noch nie irgendwo gehört oder gelesen. Hättest du die Quelle für mich? Wir überprüfen nämlich immer am Ende der Reihe den gesamten Stoff.