Das funktioniert nicht, denn ich habe ja einen Vertrag mit dem Arzt und dem ist vollkommen egal, woher das Geld kommt, Hauptsache ich bezahle. Theoretisch bräuchte ich mich ja auch gar nicht versichern oder bei der Beihilfe beantragen und könnte alles selber zahlen. Theoretisch
Und bei der Beihilfe ist ja nirgendswo gesetzlich geregelt innerhalb welcher Frist die zahlen müssen.
Auch wenn es dir in deinem Beitrag wohl vornehmlich um die Zahlungsfrist der Beihilfe ging: der 2. Satz ist leider falsch. Seit 2009 gilt nach §193 (3) VVG eine Krankenkosten-Versicherungspflicht für ALLE Personen mit Wohnsitz im deutschen Inland. Dazu gehören explizit auch Beihilfeberechtigte. Vielleicht meintest du aber auch, dass man die angefallenen Arztkosten weder bei der Versicherung noch bei der Beihilfe geltend machen muss. Damit hättest du vollkommen Recht. Um den Abschluss einer Versicherung kommt man hingegen nicht herum.