Mrs Pace, in BW müssten doch auch bei einer Kreisschule Reisekosten des Personals Sache des Landes (LBV), Sachkosten Angelegenheit des Trägers (bei dir Landkreis) sein - dein RK-Antrag müsste doch auch ans LBV gehen, oder? Die Mahnung müsste demnach ans LBV gehen. Würde nur zu gerne wissen, was die dann sagen
Das LBV ist nur für Dienstreisen zuständig, d.h. wenn ich zum Beispiel auf Fortbildung fahre.
Wenn ich mit Schülern auf Klassenfahrt fahre, gibt es eben diesen Pool vom Landkreis, der dann eben anteilig aufgeteilt wird.