Ich kann auch nur bekräftigen, was bereits beschrieben wurde:
(1) Die Mutter am besten per E-Mail (dann ist das gleich dokumentiert) über den Leistungsstand informieren....dann hast du bereits deine Pflicht getan. Auf eine Diskussion musst du dich nicht einlassen. Streng genommen natürlich nur aus der Schule heraus nach den Ferien (siehe unten).
(2) Deine Schulleitung schriftlich (!) zur Unterlassung der Herausgabe persönlicher Daten auffordern.
Ansonsten finde ich den Gedanken von Marie74 goldrichtig: Der Dienstherr stellt keine elektronischen Kommunikationsmittel, also kann ich privat auch nicht auf solche für dienstliche Belange zugreifen. In Niedersachsen darf ich das auch nicht einmal wirklich, insbesondere wenn es um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten geht. Also mache ich das auch nicht.