1. Steuererklärung - Lohnt das überhaupt

  • Und bevor du es gar nicht erst mit der Steuererklärung versuchst, finde Freunde mit Windowsrechner und Steuerprogramm oder Elster, damit du es ausprobieren kannst. Für einen groben ersten Eindruck findest du sicher auch einen Online-Steuerrechner...

  • 20% Telefonkosten kannst noch absetzen
    Gewerkschaftsbeiträge/Berufsverbände
    Bei deinem PC musst du begründen, dass du ihn rein beruflich nutzt, wenn du es denn tust, sonst wird der ggf. nur anteilig anerkannt.
    Nochmal alle Anschaffungen für die Schule durchgucken, Material, Fachliteratur, Büromaterial, Büroeinrichtung, Druckerpatronen/toner etc.
    Versicherungen kontrollieren, ob da eine unter Vorsorgeaufwand fällt.
    Dein Kapital (Konten, Bausparverträge etc.) kontrollieren, ob du irgendwo Zinsen versteuerst, weil du irgendwo keinen Freistellungsauftrag hast.

  • GENAU deswegen frage ich ja hier, ob eine Steuererklärung für mich aus den erfahrenen Augen Sinn macht! Wenn man eben jemand ist, der höchstens (und auch das weiß ich nicht, dazu hat sich ja noch niemand geäußert) durch Vorsorgeaufwendungen Geld zurückbekommen könnte...

    Aus erfahrenen Augen macht eine Steuererklärung IMMER Sinn.


    Wie das bei dir haargenau ist, kann aber niemand hier wissen, da wir a) keine SteuerberaterInnen sind b) nicht wissen, was du für Ausgaben hast (auch wenn du es noch so oft betonst: ob du an x, y und z gedacht hast, kannst du selber gerade noch nicht überblicken) und c) wir daher selber einen Steuerberater haben bzw. das Ganze von einem Programm ausrechnen lassen. ELSTER und co. nutzt man nicht, weil man zu faul ist, in Papierformulare einzuschreiben, sondern weil man (u.a.) sonst die Hälfte übersieht.

  • Zitat von Annie

    Elster gibt es jetzt sogar als Android App. Aber wer nicht mal Lust dazu hat... dich zwingt ja niemand, dir dein zuviel gezahltes Geld zurück zu holen.Ein Minimum an Initiative gehört halt dazu.

    Ähm... ich saß heute den ganzen Tag an diesem Mist. Also das Minimum habe ich überschritten. Und nur weil ich kein Winddoof habe, heißt das nicht, dass ich keine Lust habe. Deine Schlussfolgerung macht also keinen Sinn...
    Ein anderes Mitglied hat mir WISO empfohlen. Dafür danke ich!!! Das ist immerhin ein konkreter Tipp und nicht irgendwelche Unterstellungen ...


    Meine Ausgaben
    Nur noch einmal ein letzter Hinweis für alle, die immer wieder auf irgendwelche Werbekosten eingehen.
    Ich KANN und ÜBERBLICKE meine Ausgaben, was daran liegt, dass ich zum einen seit Jahren (!) eine Finanztabelle führe und zum anderen bestimmte Kassenzettel eben sammle. Daher bin ich mir mehr als 100pro sicher, dass ich nicht über die Werbekostenpauschale komme.
    Eure Beispiele, meine Antworten: Nein, keine Spenden, keine Berufsverbände, Klassenfahrtskosten bereits über den Senat abgerechnet (bzw. Restgeld eh Freiplatz), kein Umzug, kein Auto, 5 € Haftpflicht zählten eigentlich mit zu den Vorsorgeaufwendungen (hatte ich jedenfalls so verstanden), keine neue Tausche, keine Sportbekleidung (und auch kein Sportunterricht), Schulanschaffungen wie gesagt unter 100 €, keine Büromöbel, da alle beim Umzug vor Jahren aus dem "alten Kinderzimmer" mitgenommen, keine Druckerpatronen (Druck in schule), keine Bausparverträge, Freistellungsaufträge für mickrige Zinsen vorhanden,

    Was ich brauche, wären daher Tipps/Infos zu diesen Vorsorgeaufwendungen und nicht immer wieder zu den Werbekosten!


    Und warum ich hier bin: Ganz einfach - ich dachte, ich würde hier vielleicht Menschen des gleichen Berufs finden, die also ähnliches Einkommen haben und auch Menschen, die vielleicht auch noch kinderlos und ehelos sind und sich in der selben Lebenssituation befinden, so dass eben eine mögliche Vergleichbarkeit schon vorhanden ist!
    Stichpunkt bei den Vorsorgeaufwendungen ist ja beispielsweise schon die PKV trotz Arbeitnehmerstatus...
    Mehr nicht. Sorry!

  • Wie kommst du denn darauf, dass alle ähnliches Einkommen haben, es weiß niemand, welches Lehramt du studiert hast (das ist ja Einstufungsmerkmal für Berlin), wieviel Stundne du arbeitest und das du nicht verbeamtet bist, lese ich auch gerade erstmalig.


    Also nein, das kann dir niemand sagen, weil niemand deine Zahlen kennt.
    Hier wird zwischen knapp über 1000 Brutto bis hin zu 5000 Brutto vermutlich alles vertreten sein in diesem Forum! Und damit hängen dann auch wieder diese vielen unterschiedlichen Rückerstattungen zusammen!


    Und du scheinst immer noch etwas wesentliches nicht verstanden zu haben, die Vorsorgeaufwendungen und die Werbekosten usw. werden alle von deinem Einkommen abgezogen und senken das zu versteuernde Einkommen, somit ist das dann auch ganz egal, wo man Ausgaben hat. Aber wichtig ist eben auch, was man vorher an Steuern gezahlt hat, ob du dem AG z.B. eine Bescheinigung der PKV gegeben hast usw.

  • Lass dich am besten persönlich beraten, fanny_89.
    Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein und bei Detailfragen dein zuständiger Finanzbeamte sind die richtigen Ansprechpartner.
    Die können dir dann unter genauer Kenntnis deiner Situation, genau die Tipps geben, die du noch brauchst und du musst dich nicht darüber ärgern, Dinge zu lesen, die von dir schon bedacht wurden oder die für dich nicht relevant sind.

  • hallo fanny_89,


    also ich möchte dir wie andere mitglieder hier es bereits schon eingehend versucht haben, dich dazu drängen, eine steuererklärung zu machen und das aus mehreren gründen:


    1. soweit ich weiß, werden die steuererklärungen der letzten jahre, die du angefertigt und abgegeben hast, in jedem neuen steuerjahr wieder neu mitberücksichtigt. (gut, dieser sachverhalt beinhaltet zugegebenermaßen Vor- und Nachteile, nämlich, in zeiten, in denen du wenig steuerlich absetzen kannst, erhältst du zwar nichts zurück, aber eventuell hast du in einem steuerjahr mehr ausgaben getätigt, die du absetzen kannst - ich mache seit 5 jahren die steuererklärung und in meinem ersten steuerjahr kam sogar eine negativ zu versteuernde summe heraus, das heißt, dass ich mehr ausgaben für meine damalige freiberuflichkeit hatte, als einnahmen - und genau so ein sachverhalt konnte in kommenden steuerjahren einen vorteil bringen - die jahressummen werden nämlich miteinander verrechnet... ;)


    2. bitte bedenke, dass das deutsche steuerrecht eins der kompliziertesten systeme der welt ist :P


    3. ich persönlich empfehle den zugang zu elsteronline.de und ja, auf meinem Mac läuft es!! (Ich hätte mir von Anfang an die Anschaffung teurer Hilfsprogramme sparen können!)


    4. was dir hier andere nutzer bereits verdeutlichen wollten, es aber offensichtlich nicht geschafft haben, ist der fakt, dass du die sogenannten Pauschalen IMMER von deinem Gesamteinkommen absetzen kannst, egal ob du tatsächlich Ausgaben dazu getätigt hast!

  • Hallo, wir machen unsere Steuererklärung seit Jahren mit dem Computerprogramm "Steuersparerklärung". Dort kann man eine Version extra für Lehrer kaufen. Das erste Mal ist es ziemlich viel Arbeit, aber dafür speichert das Programm alle deine Daten und im nächsten Jahr wird es viel leichter. Es gibt einen roten Faden, der dich durch das Programm leitet und am Ende gibt es noch eine Plausibilitätsprüfung, die dich auf Fehler oder Beträge hinweist, die du noch absetzen kannst. Das Programm ist nicht ganz billig (ca. 50 Euro), aber dafür recht ausgereift. Außerdem gibt es bei der Lehrerversion ein Heft mit Tipps speziell für Lehrer dazu.
    Meines Erachtens lohnt es sich auf jeden Fall eine Steuererklärung abzugegeben, weil die Pauschbeträge, d.h. die Beträge, die das Finanzamt pauschal als Werbungskosten für Lehrer anerkennt, auch wenn man sie nicht nachweisen kann, dazu führen, dass man etwas zurückbekommt. Die 920 Euro Pauschbetrag für Werbungskosten bedeuten ja nicht, dass es sich nur lohnt die Werbungskosten anzugeben, wenn man über 920 Euro kommt, sondern dass das Finanzamz immer 920 Euro anerkennt (auch wenn man sie gar nicht ausgegeben hat und nicht nachweisen kann).
    Viele Grüße
    Seepferdchen

    • Offizieller Beitrag

    Für gewöhnlich bekomme ich beispielsweise von meiner PKV eine Übersicht über die gezahlten Beiträge und konkrete Angaben, welche Beträge ich in welcher Zeile bei den Angaben zur Vorsorge eintragen muss. Das ist sehr komfortabel.
    Möglicherweise hast Du von Deiner Versicherung ein ähnliches Schreiben erhalten. Ansonsten gibt Elster auch konkrete Hinweise, was als Vorsorge eingetragen werden kann.
    Eine private Rentenversicherung (genauer gesagt die Beiträge dazu) können beispielsweise als Vorsorge angerechnet werden.


    Das Internet ist voll von Steuertipps und Hilfen zu diesem Thema. Da muss man sich leider einmal selbst "durchtanken", dann kann man es bei der nächsten Steuererklärung.


    Darf ich nochmal etwas zu Deinem Arbeitszimmer fragen?
    Du hast 200 Euro pro Jahr angegeben. Bist Du sicher, dass das stimmt?
    Das wären ja anteilig keine 20 Euro an Miete UND Nebenkosten (auch Müllgebühren gehören dazu...). Arbeitest Du in einer Telefonzelle?

  • Hallo,


    erst einmal möchte ich den lieben und hilfreichen Kommentaren danken. Ich werde mich am Wochenende mal bei ElsterOnline anmelden und da nochmal in Ruhe schauen. Andernfalls lege ich mir wohl eines der von euch genannten Programme zu. Danke!


    Daher nur noch folgende Frage:
    Welche Pauschalbeträge darf ich denn als Lehrer einfach aufschreiben ohne (!) sie nachweisen zu müssen?
    Unabhängig davon ... bin ich dafür eigentlich zu ehrlich... Bsp.: Kontoführungsgebühren. Ich habe keine. Warum sollte ich da lügen? Ist das nicht sogar ne Straftat irgendwie

  • nein, das sind Pauschalbeiträge, die dürfen explizit abgezogen werden, egal ob sie anfallen, oder nicht. Das ist keine Lüge.


    Ich nutze übrigens das Programm T@x, das kostet etwa 16-20 € und ich bin sehr zufrieden.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Mach doch einfach mal. Dann wirst Du schon sehen, was es bringt.
    (Ich selbst habe jahrelang nie eine Steuererklärung gemacht - aus Faulheit. Und nun könnte ich mich in den Allerwertesten treten, dass ich so spät damit angefangen habe ...)

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwie hakt es offenbar an dem Begriff Pauschalabgaben.
    Dazu haben viele user dir hier schon etwas erklärt, noch einmal:
    die Pauschalabgaben trägst du ein. Immer. Egal, ob du 1,- oder genau die Summe (800,- Werbekosten) oder gar keine Werbekosten hattest.
    Ausnahme: wenn deine Ausgaben die pauschalsumme überschreiten. Dann rechnest du alles einzeln zusammen und gibst einzelne Posten an.


    offtopic: Was mich riesig interessieren würde: wie kann man als Lehrer ganz ohne Werbungskosten = Ausgaben für die Schule leben??? Keine Druckerpatronen/Toner? Kein Kopierpapier? Kuli? Büroklammern? Bücher??? :ka: :ka:


    Wenn man bedenkt, wie wenig lange man beim wiederholten Mal an der Steuererklärung sitzt und wieviel oft dabei rumkommt, arbeite ich da für einen echt tollen Stundenlohn! Es lohnt sich.

  • Bei Elster unbedingt daran denken, dass du, sofern du da noch nicht freigeschaltet bist, dem Finanzamt auch eine Papierversion mit Unterschrift abgeben musst. Für die Freischaltung benötigst du einen Brief und eine Mail von denen, mit denen du dich dann freischalten kannst. Dann geht das ganze ohne den richtig echten Brief mit Unterschrift. ;)
    Setzt du erstmalig ein Arbeitszimmer ab, ist ein Wohnungsgrundriss hilfreich. Den braucht es aber wohl wirklich nur beim ersten Mal.
    Ansonsten dann prozentual Warmmiete, Strom und Hausratsversicherung.


    Wenn du auf den Geschmack kommen solltest und nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet bist, kannst du bis 31.12.2017 noch die für 2013 abgeben..... :)

  • Ich kann Wiso auch nur empfehlen. Man klickt alles durch, sieht am Ende was rauskommt und sieht direkt wo sich eine andere Angabe lohnt oder nicht. Man wird an alle Eventualitäten erinnert und kann so spielend leicht die Steuererklärung abgeben. Bei mir hat auch keiner in der Familie Ahnung, ich machs seit dem Ref damit und habe jedes Jahr Geld rausbekommen.

  • 1. Mach' eine Steuererklärung. Schon alleine, um das zu üben. Denn es wiederholt sich jährlich.
    2. Wenn du dich richtig in die Materie knien willst, kauf dir den "Großen Konz". Das ist ein Steuererklärungsbuch, witzig geschrieben- man sollte allerdings nicht alles umsetzen, was man darin lesen kann. Wer zu pingelig ist, bekommt pingelige Finanzbeamte. Das kostet auf beiden Seiten unnötige Energie - wegen 20 € hin oder her ist's das nicht wert. Die Tipps haben mir jedoch in den letzten Jahren sicher einige Tausend Euro gebracht.
    3. Vorsorgeaufwendungen kannst du kicken. Da sind die Pauschalen großzügig bemessen und als Beamter kommst du in der Regel kaum drüber. Konzentriere dich auf die Werbungskosten. Hier musst du jedoch zunächst mehr als den Freibetrag von 1020 € mit Belegen zusammenklauben, damit sich das überhaupt auswirkt. Da gilt es also auch Belege für das "Kleinvieh" zu sammeln. Es ist erstaunlich, wie viel da im Jahr für Bleistifte, Schreibpapier, Magnete, Fachzeitschriften, Fahrtkosten zur Kreismedienstelle oder zu Elternabenden zusammen kommt.
    Merke: Jeder Euro, den du für deine berufliche Tätigkeit ausgibst, zählt zu den Werbungskosten.
    4. Zu kannst es auch lassen. Es ist dein Geld.
    5. Ein Steuerberater kann dir nur helfen, wenn er weiß, wie viel du für Arbeitsmittel usw. ausgegeben hast. Sonst setzt er die Pauschalen ein. Damit kommst du jedoch nicht über den Freibetrag - so what. Außer Spesen nix gewesen. Was du ausgegeben hast, weißt nur du. Und du musst es belegen. Also kannst du's auch gleich selbst in Elster hacken.
    Vorteil: Nächstes Jahr weiß Elster schon eine ganze Menge deiner Grunddaten - und alle Eingaben beschleunigen sich.


    BTW: Mein Steuerordner ist dick und es kostet mich jedes Jahr mindestens 3-4 Tage, bis die Steuererklärung fertig ist. Ich habe jedoch an diesen Tagen den höchsten Stundenlohn des Jahres. Die Erstattung ist in der Regel vierstellig.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ein Tipp an dieser Stelle: Wenn man nicht steuererklärungspflichtig ist, also z.B. nicht gemeinsam veranlagt ist, keine Freibeträge (außer hälftige Kinderfreibeträge) und auch keine nicht bereits versteuerten Kapitalerträge hat, dann lohnt es sich, sofern einer Rückzahlung winkt, die Steuererklärung erst mit Ablauf des 4. Jahres einzureichen...für das Steuerjahr also erst im Dezember 2020! Ab dem 15. Monat nach Ende 2016 wird die Rückzahlung nämlich mit 6% p.a. verzinst ;) Das gilt blöderweise aber auch für Nachzahlungen, also Vorsicht.


    Und extrem wichtig: Man darf wirklich nicht erklärungspflichtig sein....das trifft aber auf überraschend viele Personen zu.

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