Hallo alle zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken, mich zum neuen Schuljahr aus privaten Gründen beurlauben zu lassen. Dennoch würde ich gern als geringfügig Beschäftigte arbeiten wollen. Laut § 80 Abs. I HBG besteht grundsätzlich eine Nebentätigkeitsverbot, es sei denn, es handelt sich um schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten. Alles andere ist in Ausnahmefällen wohl nicht ganz unmöglich. An wen kann ich mich denn in meinem Bundesland wenden, der mir bei eben dieser Genehmigung behilflich ist? Den GPRLL in Hessen habe ich bereits kontaktiert. Hat wer noch andere Ideen? Mitglied bin ich weder bei der GEW noch beim VBE.
Vielen Dank !