Hallo,
Beförderungen sind ja seit vielen Jahren mit der Übernahme einer Aufgabe verbunden.
Muss man diese Aufgabe ein (Schul-)leben lang ausführen, oder ist es denkbar, dass man seine Aufgabe nach Jahr(zehnt)en auch abgibt - zum Beispiel an einen jüngeren Kollegen, der die Aufgabe eventuell mit neuen Ideen füllt?
Und was passiert mit beförderungsbedingt übernommenen Aufgaben, wenn man zeitnah nach einer Beförderung erfolgreich einen Versetzungsantrag stellt?
Gruß
Bromme