Hallo zusammen,
kurze Frage: Werden vorige Arbeitnehmerzeiten (einschlägige Berufserfahrung) anteilig auf die Stufenzuordnung gerechnet? Mir wurde dies vor der OBAS eindeutig mit ja von der Bezirksregierung beantwortet (telefonisch).
Auf die Frage, weshalb ich nicht im November in die Stufe 2 aufgestiegen bin erhielt ich nun die Auskunft, dass die Berufserfahrung nicht anteilig gezählt wird. Ich stehe somit wieder am Anfang von Stufe 1.
Ich bin wirklich stinksauer, da ich aufgrund dieser Info meinen Arbeitsvertrag gekündigt habe, der, wenn ich ihn nur 2 Monate länger hätte laufen lassen, eine Arbeitszeit von über 2 Jahren bescheinigt hätte, sodass ich in Stufe 2 eingestuft worden wäre.
Das macht über die Dauer der Ausbildung eine nicht unerhebliche Summe aus. Und das aktuelle Gehalt ist einer Wochenarbeitszeit von über 60h meiner Meinung nach nicht angemessen bzw. ich bin nicht bereit, diese Leistung über einen Zeitraum von 2 Jahren für dieses Gehalt zu erbringen.
Was sind die nächsten Schritte? Personalrat einschalten? Ich denke, die BezReg wird da auf Durchzug schalten..
Tolles Weihnachtsgeschenk...
In diesem Sinne, frohe Weihnachten an alle