Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage betreffend des Vorgehens bei Ordnungsmaßnahmen in Hessen. Bei uns gibt es immer wieder Kritik von Eltern und ich überlege, was man eventuell ändern könnte.
Mich würde interessieren, wie an euer Schule vorgegangen wird:
- findet zwingend eine Klassenkonferenz mit Schüler und Eltern statt oder gibt es auch eine andere Vorgehensweise?
- ist die Schulleitung anwesend?
- wie ist der Ablauf der Sitzung?
- wird über die Maßnahmen im Beisein der Beschuldigten entschieden oder nur unter den Lehrern?
- welche Erfahrung macht ihr mit eurem Verfahren (habt ihr z.B. auch mal positive Gespräche, wie verhalten sich eure Schüler, gibt es Beschwerden? Kommen bei euch immer alle?)
- habt ihr konkrete Vorgaben, welches Verhalten welche Ordnungsmaßnahme nach sich zieht (z.B. erst bei körperlichen Verletzungen gibt es den Ausschluss vom nächsten Wandertag oder geht so etwas auch, wenn es "nur" ständige Unterrichtsstörungen sind; wird bei "Wiederholungstätern" i.d.R. die nächst höhere Maßnahme eingeläutet oder wiederholt ihr Maßnahmen auch?)
- wie geht ihr mit Eltern um, die sich im Rahmen der Konferenz als "Anwalt" der Kinder auf fehlende Beweise berufen, die "Zeugen" erst mal selbst hören möchten etc., insbesondere, wenn die betroffenen Mitschüler "nicht petzen" wollen oder eingeschüchtert sind und nicht reden, bzw. anonym bleiben möchten
Vielen Dank