Gesundheitsprüfung - was passiert dort?

  • hi,
    wie läuft diese Gesundheitsprüfung ab, welche man vor der Verbeamtung auf Probe machen muß?


    Nach einem Jahr kommt ja dann eine 2. Gesundheitsprüfung, vor der Verbeamtung auf Lebenszeit. Was ist wenn man zwischen der 1. und der 2. Prüfung einen Unfall hat & z.B. seinen Fuß verliert.


    Spielt es eine Rolle ob der Unfall sich in der Schule unverschuldet abspielt oder wird man dann so oder so nicht mehr verbeamtet?


    Julia :)

    • Offizieller Beitrag

    Hast du etwa mittlerweile das Bundesland gewechselt?


    In NRW gibt es nur eine einzige Gesundheitsprüfung, und zwar bei der Verbeamtung auf Probe.


    Eine zweite Gesundheitsprüfung erfolgt nur:
    - wenn du bei der ersten Prüfung Mängel hattest (aber dann wirst du soweit ich weiß erstmals nur angestellt und gar nicht erst verbeamtet)
    - wenn du innerhalb der Probezeit eine gewisse Anzahl an Krank-Tage angesammelt hast. Ich habe keine Ahnung wieviel und auch da wird geschaut, hattest du zwei mal eine lange Grippe im Winter, oder hattest du eine Freitagsnitis...

  • In NRW?
    Das hängt sehr von deinem Wohnort und dem Amtsarzt dort ab.


    Und wenn du nicht verhältnismäßig oft/lange krank warst, musst du nur vor der Verbeamtung auf Probe zum Amtsarzt.
    Und wenn etwas passiert sein sollte, ist das egal wo das passiert ist. Es geht nur darum, ob du voraussichtlich bis zur Pensionierung dienstfähig bleibst.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    • Offizieller Beitrag

    Die Gesundheitsprüfung untersucht die Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit. Ein verlorener Fuß gehört sicherlich nicht dazu. Die Gründe für den Verlust des Fußes sind erst einmal sekundär - es sei denn, man leidet unter manischen Selbstverstümmelunganwandlungen. Dann dürfte die Gesundheitsüberprüfung allerdings das geringere Problem sein.

  • jo NRW. Dankeschön. Die Gesundheitsprüfung war erfolgreich :) Ich bin jetzt verbeamtet auf Probe. Wann findet denn dann jetzt die Verbeamtung auf Lebenszeit statt? Und was wäre, wenn innerhalb dieser Ziet mir "der Kopf abfallen" würde. Dann würde die Verbeamtung auf Lebenszeit nicht stattfinden und ich wäre nicht so finanziell abgesichert, als wenn ich es schon wäre. Oder macht das keinen Unterschied?

    • Offizieller Beitrag

    Also verbeamtet auf Probe bist du natürlich erst mit Beginn deines "Vertrags", also mit der Vereidigung und Handschlag.
    In dem Fall, dass du vor Beginn dieser Tätigkeit keine Vertretungstätigkeit (NACH dem Ende des Refs), dauert deine Probezeit ganz genau 3 Jahre (außer du leistest dir einiges und es wird verlängert). Nach 3 Jahren bekommst du eine neue Urkunde und bist dann "lebenszeitverbeamtet".
    Die Probezeit wird um die Zeit einer Vertretungstätigkeit verkürzt, unter gewissen Voraussetzungen (ich glaube, es muss die selbe Schulform sein, aber alle diese Daten werden dir von deiner Bezirksregierung rechtzeitig bekanntgegeben).


    Ungefährer Zeitplan.
    (Ich nehme einfach an) Beginn deiner Tätigkeit: 1. Februar 2017
    Erste Revision: Gutachten deiner Schulleitung muss bis zum 1. Februar 2018 bei der Bezirksregierung vorliegen. (Pi mal Daum)
    Zweite Revision: (falls keine Verkürzung): Gutachten deiner Schulleitung muss bis zum 1. Oktober 2019 bei der Bezirksregierung vorliegen.


    Für jede Revision musst du 2 Stunden (1 pro Fach, eine Oberstufe, eine nicht-Oberstufe, bei der nächsten Revision möglichst tauschen, außer die Deputatsverteilung gibt das gar nicht her) vorzeigen, dafür jeweils einen Entwurf abgeben (mein Dezernent fordert Langentwürfe, es kann woanders anders sein - Selbstverständlich hat der Dezernent meine Entwürfe nicht gelesen, aber im Falle der Fälle müssen sie nunmal in der Schule vorliegen, er hatte scheinbar wenig zu tun und die Schulleitung dazu aufgefordert, einige zu schicken...)
    In dem Gutachten werden aber nicht nur diese zwei Stunden bewertet sondern allgemein dein dienstliches Verhalten und so weiter in der Schule.


    Was passiert, wenn dir der Kopf abfällt? Nun, du bist tot, die Verbeamtung sollte dir also keine Probleme mehr bereiten.


    Wenn du eine gewisse Anzahl an Fehltagen sammelst (die auch mit den Gutachten an die Bezirksregierung als reine Sammelzahl weitergegeben werden), wird kurz überprüft (sind es 20 Fehltage im Jahr aufgrund von 10 Montagen und 8 Freitagen oder hattest du einen Autounfall und eine lange Wintergrippe?= und du wirst dann gegebenfalls zum Amtsarzt noch mal geschickt. Dieser überprüft genauso deine Situation. FALLS also etwas in dieser Zeit passiert, KÖNNTE es eventuell dazu führen, dass du womöglich nicht lebenszeitverbeamtet wirst.
    Aber das halte ich für ziemlich unwahrscheinlich, wenn ich einige Fälle meiner Schule beobachte.


    Viel Spass bei der neuen Schule!
    Chili


    (Bist du jetzt für deine zwei Fächer eingestellt worden oder nur mit einem Fach? Irgendwie bin ich da sehr neugierig)

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