Ich nehme Schüler dran und lasse Hausaufgaben vorlesen, du nicht? Wenn derjenige nichts sagt, werte ich das als mangelnde Bereitschaft, sich am Unterricht zu beteiligen.
Und eigentlich, eigentlich, könnten wir das auch bewerten.
Alles anzeigen11 - Hausaufgaben
(1) Die Ergebnisse der Hausaufgaben sind in den Unterricht einzubeziehen. Die Anfertigung der Hausaufgaben ist regelmäßig zu überprüfen.
(2) Hausaufgaben können nur dann bewertet werden, wenn
- die zu erbringenden Schülerleistungen in der Schule dargeboten werden,
- die zu erbringenden Schülerleistungen zum Gegenstand einer Leistungserhebung gemacht werden,
- die zu erbringenden Schülerleistungen auf andere Weise eindeutig zugeordnet werden können oder
- die mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Note berücksichtigt wird.