Darf man komplette Arbeitshefte oder Werkstätten von Verlagen auf einer online-Plattform hochladen, die durch Passwort von mehreren Kollegen eingesehen werden kann?
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Ich denke nein. Manche Werkstätten sind sogar nur für den Käufer als KV zugelassen.
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Das wäre im Grunde nichts anderes als dezentral (d.h. bei Deinen Freunden) platzierte Sicherheitskopien Deiner DVDs und MP3s. Ob da eine Haustüre (oder zwei) dazwischen sind und ein passwortgeschützter Rechner, ist dabei unerheblich.
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Zitat
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen[...]
Ich habe mich beim Lesen des Gesetzes gerade gefragt, ob mit dieser Einschränkung überhaupt eine Privatkopie von Lehrmaterialien, die man im Unterricht nutzen will/kann, möglich ist.
Ich glaube wir haben in dem Bereich nur die Rechte der "Bildungsausnahme".Die Frage zu deinem Fall ist, ob der nicht analog zu den Lernplattformen ist. Die sind laut Handreichung vom Schulministerium NRW generell als öffentlich anzusehen und damit außerhalb der privaten Nutzung.
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Das Urheberrechtsgesetz sieht in §53 Absatz 3 ausdrücklich vor, dass solche Kopien nur in kleinem Umfang (also keine Komplettwerke!!!) und nur mit ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers angefertigt werden dürfen. Und dabei geht es noch nicht einmal um das Verbreiten dieser Werke. Bereits die Erstellung einer solchen Komplettkopie ist unzulässig!
Achtung: Es kann sich dabei auch nicht auf "Privatkopien" zurückgezogen werden. Es ist offensichtlich, dass Unterrichtsmaterialien nicht für den privaten Bedarf vorgehalten werden.
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Danke euch, ich habs befürchtet. Wäre aber so schön praktisch- Lehrer sind schließlich Jäger und Sammler...
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Stimmt, das ist wirklich ärgerlich und ein Arbeitshindernis
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