was sich nach den fünf Wochen Krankschreibung denn geändert hat.
Der Kollege hat Anspruch auf e8ne Wiedereingliederung?
was sich nach den fünf Wochen Krankschreibung denn geändert hat.
Der Kollege hat Anspruch auf e8ne Wiedereingliederung?
Nach 5 Wochen noch nicht. (In NRW) erst nach "längerer Erkrankung von mindestens 6 Wochen".
In NDS wird anders gezählt, da würden auch vorherige Erkrankungen berücksichtigt.
in NRW müsste es auch sein.
und wir wissen nichts über frühere Erkrankungen
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