Bezahlung, Rente, Pension, Verbeamtung (ausgelagert vom Karrierethread)

  • Bolzbold schreibt:

    Zitat

    Zwischen A13/11 und A15/11 liegen ca. 1.300 Euro brutto. A15Z sind nochmal ca. 250 Euro oder so mehr. Das Geld hat mich in der Tat nicht gelockt - ich wusste ja vorher, dass man damit nicht reich wird.


    Nuja, das wären dann (bei 70% Ruhegehaltssatz) 910€ zusätzliche Pension. Würde man als GRV-Versicherter einen Rentenpunkt kaufen (Wert eines Rentenpunkts liegt gegenwärtig bei 39,32€; Beitragszahlung pro Rentenpunkt: 8427€), müsste man dafür ca. 195.000€ aufwenden.....

  • Nuja, das wären dann (bei 70% Ruhegehaltssatz) 910€ zusätzliche Pension. Würde man als GRV-Versicherter einen Rentenpunkt kaufen (Wert eines Rentenpunkts liegt gegenwärtig bei 39,32€; Beitragszahlung pro Rentenpunkt: 8427€), müsste man dafür ca. 195.000€ aufwenden.....

    Dieser Vergleich hinkt gewaltig (anderswo wurde ja schon darüber diskutiert, dass wir uns die Pension durch Abzüge bei den Bezügen „erkaufen“) und nach Steuern wird das mit den 910€ auch nicht mehr so rosig aussehen.

  • Bolzbold schreibt:


    Nuja, das wären dann (bei 70% Ruhegehaltssatz) 910€ zusätzliche Pension. Würde man als GRV-Versicherter einen Rentenpunkt kaufen (Wert eines Rentenpunkts liegt gegenwärtig bei 39,32€; Beitragszahlung pro Rentenpunkt: 8427€), müsste man dafür ca. 195.000€ aufwenden.....

    Wer sich Rentenpunkte freiwillig kauft, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.

  • Renten werden bekanntlich in naher Zukunft voll versteuert (im Moment zu 84%). 50 Personen in ganz Deutschland erhalten eine gesetzliche Rente von über 3000€ (z.B. https://www.merkur.de/leben/ge…0bekommen%20(Stand%202023).


    Um den Altersversorgungsunterschied zwischen A13 und A15 zu erreichen bedarf es in der gesetzlichen Rentenversicherung auf jeden Fall jahrzehntelanger Beitragszahlung in einem mindestens durchschnittlich bezahltem Job (nicht wenige erreichen den Unterschied im ganzen Erwerbsleben nicht).

  • s3g4:

    Zitat

    Wer sich Rentenpunkte freiwillig kauft, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.

    Nein, die Kosten entsprechen exakt der Beitragszahlung/Rentenleistungsrelation der 'normalen Rentenbeiträge.


    Übrigens ist das durchaus üblich und keinstenfalls ein 'Exotenkauf' (private Anbieter von lebenslangen Zahlungsansprüchen bieten i.d.R. keine besseren Konditionen)

  • Um den Altersversorgungsunterschied zwischen A13 und A15 zu erreichen bedarf es in der gesetzlichen Rentenversicherung auf jeden Fall jahrzehntelanger Beitragszahlung (nicht wenige erreichen den Unterschied im ganzen Erwerbsleben nicht).

    Der Vergleich hinkt noch immer. Die Gehaltssprünge bei Beförderungen in Führungspositionen sind in der freien Wirtschaft erheblich höher als im öffentlichen Dienst. Die Differenz hierzu kann dann gut in private Altersvorsorge, Betriebsrente o.ä. gesteckt werden. Leitende Angestellte gehen mit hoher Sicherheit nicht nur mit der gesetzlichen Rente in den Ruhestand.

  • Vergleichsmaßstab für A15 ist E15 und für A13 dann E13.


    Alles andere macht doch keinen Sinn. Grad im Lehrerbereich haben wir ja die für den Vergleich der Entgeltsysteme günstige Situation, dass hier identische Arbeitstätigkeiten und identische inhaltliche/fachliche Qualifikationsanforderungen vorliegen.


    Edit: es muss im (im Beamtentum mythenumwobenen) Betriebsrentensystem schon eine günstige Konstellation vorliegen, wenn der VBL-Brutto-Auszahlungsbetragsunterschied zwischen E13 und E15 dreistellig werden sollte (auf jeden Fall Einnehmen der E15-Stelle spätestens im mittlerem Lebensalter)

  • Der Vergleich muss nicht A15 vs. E15 sein. Der Vergleich muss A15/E15 vs. freie Wirtschaft sein und da ist das Gehaltsgefüge in großen Betrieben ein ganz anderes.

  • Der Vergleich muss nicht A15 vs. E15 sein. Der Vergleich muss A15/E15 vs. freie Wirtschaft sein und da ist das Gehaltsgefüge in großen Betrieben ein ganz anderes.

    Da keine Lehrkraft qua Lehramtsqualifikation in der freie Wirtschaft arbeiten könnte, ist der Vegleich nichr belastbar durchführbar.

    Zudem irritiert mich, dass offenbar jede Lehrkraft meint, dass sie in der freien Wirtschaft in jedem Fall auf der Karriereleiter deutlich nach oben unterwegs wäre. Wie kommt man auf die Idee, insbesondere, wenn man noch nie in der freien Wirtschaft tätig war?

    Einmal editiert, zuletzt von Schmidt () aus folgendem Grund: Grammatik

  • Da keine Lehrkraft qua Lehramtsqualifikation in der freie Wirtschaft arbeiten könnte, ist der Vegleich nichr belastbar durchführbar.

    Zudem irritiert mich, dass offenbar jede Lehrkraft meint, in der freien Wirtschaft in jedem Fall auf der Karriereleiter deutlich nach oben unterwegs wäre. Wie kommt man auf die Idee, insbesondere, wenn man noch nie in der freien Wirtschaft tätig war?

    Nun - meine Lehramtsqualifikation habe ich durch ein akademisches Studium erworben. Dass ich Lehramt und nicht BWL oder Informatik studiert habe, ist für den Vergleich der Gehaltsstrukturen zunächst unerheblich.
    Meine Brüder haben ebenfalls studiert - sind jedoch in der freien Wirtschaft tätig. Der eine leitet die Logistik in einem großen Industriekonzern, der andere besitzt selbst eine Firma mit mehreren Angestellten. Beide liegen im Gehalt weit über meinen A13/St12 - trotzdem blitzt immer wieder Neid auf, weil mein Gehalt schließlich für das Abbummeln der Ferien und der freien Nachmittage auf dem Konto aufschlägt.
    Ich kann damit leben - zumal ich die freie Zeit mit dem Lesen und Schreiben von Büchern und der Programmierung verschiedener Webseiten nutze. Dadurch sinkt auch der Gehaltsabstand. Eine Tätigkeit in der Schulleitung kam für mich nie infrage. Mein latenter Masochismus ist nur in minimaler Ausprägung vorhanden. Der ist durch Gartenarbeit und Holzspalten schnell befriedigt. ;)

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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    • Offizieller Beitrag

    Nuja, das wären dann (bei 70% Ruhegehaltssatz) 910€ zusätzliche Pension. Würde man als GRV-Versicherter einen Rentenpunkt kaufen (Wert eines Rentenpunkts liegt gegenwärtig bei 39,32€; Beitragszahlung pro Rentenpunkt: 8427€), müsste man dafür ca. 195.000€ aufwenden.....

    Ich schrieb, dass man damit nicht reich wird. Dass das anderswo ebenso wenig der Fall ist, dürfte evident sein.
    Dass Beamte mehr Pension erhalten im Schnitt als der gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, ist hier hinlänglich diskutiert worden und nichts Neues. Zum eigentlichen Thread trägt diese Rechnung somit nicht sonderlich viel bei.

  • Nun - meine Lehramtsqualifikation habe ich durch ein akademisches Studium erworben. Dass ich Lehramt und nicht BWL oder Informatik studiert habe, ist für den Vergleich der Gehaltsstrukturen zunächst unerheblich.

    Ob man Japanologie studiert hat oder Informatik, macht in der freie Wirtschaft einen ganz erheblichen Unterschied. Vor 50 Jahren war das noch nicht so ausgeprägt, wir sprechen aber von heute.

    Zitat

    Ich kann damit leben - zumal ich die freie Zeit mit dem Lesen und Schreiben von Büchern und der Programmierung verschiedener Webseiten nutze.

    Jaja, HTML "Programmierung" ist schon anspruchsvoll. :D

  • Es ist wieder an der Zeit, mit dem "Mythos" der beitragsfreien und hohen Pensionszahlungen an die Beamten aufzuräumen.
    Rente und Pension sind - schon aus den Grundlagen der Entstehung - nicht vergleichbar.

    Der Anteil von Hochschulabsolventen ist bei Beamten höher als bei Beschäftigten in der "freien Wirtschaft", sie verdienen daher im Schnitt auch dementsprechend mehr - denn in der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch Geringverdiener oder Hartz IV-Empfänger erfasst. Daraus ergeben sich zwangsläufig auch höhere Ruhestandsbeträge.


    Dass Beamte ihre Pension "beitragsfrei" erhalten, ist falsch.

    Es ist richtig, der Beamte leistet in dem Sinne keinen Beitrag, sondern es werden Gehaltsteile einbehalten, die leider nicht förmlich ausgewiesen werden. Es ist in Vergessenheit geraten, daß dieser Umstand bei der Schaffung des Bundesbeamtengesetzes 1951 berücksichtigt wurde. Der Dienstherr schuldet den Beamten nach den Grundsätzen des Berufsbeamtentum in der aktiven Zeit und im Ruhestand eine angemessene Besoldung. Diese Alimentation wird durch eine eigenständige Beamtenbesoldung und Versorgung gewährleistet. Sie ist der Grund, daß die Beamten nicht in die gesetzlichen Versicherungssysteme einbezogen sind.


    Die in der amtlichen Begründung des Entwurfs des Bundesbeamtengesetzes von 1951 enthaltene Aussage lautet: „Die Höhe der Besoldung ist mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten“. Nach zu lesen ist dies in der Bundestagsdrucksache 2846, Seite 35, vom 19. November 1951. Die amtliche Begründung wurde in damaliger Zeit vom Bundesfinanzministerium, welches federführend war, in folgender Art präzisiert. Bei der Besoldungsfestsetzung wurde entsprechend dem zu Grunde gelegten Eckmannvergleich von einem Versorgungsbeitrag von pauschal 7 % ausgegangen. Der Eckmannvergleich stellte einen Bezug zum Sozialversicherungssystem her. Hierdurch wurde ein nachvollziehbarer Ausgangsmaßstab für die Festsetzung der Beamtenbesoldung gebildet. Ein Vergleich wurde folgendermaßen ermöglicht; die Bruttolöhne der Arbeiter wurden um 7 % gekürzt. Diese Kürzung umfaßte die regelmäßigen Abzüge für die Alters- und Arbeitsplatzsicherung. Abzüge dieser Art werden bei Beamten nicht gemacht. ( siehe finanzpolitische Mitteilungen Nr. 222, Seite 1888, vom 26. 11. 1955 ) Mit der Orientierung an dem Eckmannvergleich wurde eine Betrachtungsweise gefunden, die einer Kürzung der Beamtenbesoldung um 7 % gleichkam.


    Weiterhin heißt es in den Finanzpolitischen Mitteilungen der Bundesregierung vom 26. 11. 1955, Nr. 222, Seite 1884: „Die Steigerung des Durchschnittslohnes ( in der Wirtschaft ) ist allerdings, von beiden Ausgangspunkten gesehen, wesentlich höher als die der Beamten, Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst“.


    Durch das Bundesbesoldungsgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge nochmals um 7 % gekürzt. Mit Rücksicht auf die Altersversorgung heißt es. Es war ein Zusatz vorhanden, der Besagte, daß dieser Anteil vom Staat zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet werden sollte. Der Zusatz wurde natürlich nicht umgesetzt und das Geld nicht für die spätere Versorgung weggelegt.


    Mit dem Versorgungsreformgesetz des Bundes vom 9. 7. 1998 wurde eine Versorgungsrücklage des Bundes eingeführt. Die jährlichen Gehaltserhöhungen der Beamten sind ab 1999 um jeweils 0,2 % verringert. Diese Versorgungsrücklage sollte damit finanziert werden. Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde das Gesetz von 1998 geändert und führte zu einer Kürzung der Versorgung auf 71,75 % der Bezüge. Mit diesem Gesetz wurde eine Versorgungsrücklage eingeführt, was ja weiterhin ausgesagt, daß das Bundesbesoldungsgesetz von 1957 nicht umgesetzt wurde.


    In diesem Artikel wird die Mär sehr detailliert und fundiert zerpflückt.

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  • Jaja, HTML "Programmierung" ist schon anspruchsvoll. :D

    Nun - jede Programmiersprache besitzt "Höhen und Tiefen" im Anspruch. Ich hatte nie den Anspruch, Webseiten in Assembler zu programmieren - zumal das hirnrissig wäre - wenn es höhere Sprachen als Werkzeug gibt. Mir hatte es genügt, dass ich - als Werbeblocker noch nicht in dem Maße verbreitet waren wie heute - mit meinen Webseiten und durch HML die Miete für das Studium meiner Töchter finanzieren konnte ;)
    Heute sind die HTML-Kenntnisse recht hilfreich, um bei der Erstellung von Webseiten mit Wordpress und dem Quelltexteditor den Mist auszumerzen, den der "intelligente"<sic!> Webseitengenerator dort reinfummelt.

    BTW: Benutzt habe ich über die Jahre auch noch etwas Assembler, Basic, dBase, Pascal ... und Commodore Peeks&Pokes

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  • Ob man Japanologie studiert hat oder Informatik, macht in der freie Wirtschaft einen ganz erheblichen Unterschied. Vor 50 Jahren war das noch nicht so ausgeprägt, wir sprechen aber von heute.

    Richtig. Japanologen sind in großen Industriefirmen besser bezahlt und für außenwirtschaftliche Beziehungen wichtiger als Informatiker, die im Studium Programmiersprachen gelernt hatten, die heute keinen mehr interessieren.

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  • Platz 2 der Gehälter erklärt, warum der Quereinstieg an BBSen in solchen Zeiten mit Arbeitnehmermarkt nicht so attraktiv ist. In den technischen Fächern. Wir erleben den Lehrkräftemangel tagtäglich.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Bei Einstiegsgehältern mag das stimmen. Ob das auch über das gesamte Berufsleben hinweg gilt, darf gerade bei Informatik angezweifelt werden. Die "Innovationszyklen" sind hier sehr kurz. Es gibt (außer mir) wohl nicht mehr viele Entwickler, die Webseiten im Quellcode mit HTML schreiben. Wie lange Python, Java oder C++ hier noch aktuell sind... das Meiste wird heute sowieso aus Baukästen zusammengeflickt - oder mit Hilfe von KI erstellt.


    <edit>
    https://www.golem.de/news/iab-…estiegen-2402-182169.html

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  • Ich bin bei der ganzen Verbeamtung immer etwas skeptisch, egal oib A13 oder A15, denn das war nie das Ziel, weshalb ich auf Lehramt studiert habe.

    Ich hab das gemacht, weil ich gern mit Kindern arbeite und vor meinem Studium auch schon in Afrika unterrichtet.

    Es hat mir Spaß gemacht und ich würde irgendwann sicher auch als Lehrerin enden, wenn es die ganze Verbeamtung nicht geben würde.

    Kinder sind eben immer so eine Sache.

    Ich hab beide noch im Studium bekommen.

    Würde ich so heute nicht nochmal machen, aber das Leben ist eben nicht planbar.

  • Es hat mir Spaß gemacht und ich würde irgendwann sicher auch als Lehrerin enden, wenn es die ganze Verbeamtung nicht geben würde.

    Den Satz verstehe ich nicht. Was hat die Existenz des Beamtentums damit zu tun, ob du als Lehrerin arbeiten möchtest? Du kannst auch die (in den meisten, wenn auch nicht allen Fällen) irrationale Entscheidung treffen und als Angestellte arbeiten.

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