Liebe Foristen,
nach jahrelangem mitlesen, kam nun heute endlich mal die Motivation, mich selbst anzumelden. Freue mich, an den lebhaften Diskussionen und dem Erfahrungsaustausch hier teilzunehmen :).
Es geht um Auswirkungen des Dienstrechtsmodernisierungsgetzes (welch schönes deutsches Wort), genauer gesagt um die Neufestsetzung der Erfahrungsstufen. Ich habe mich ausgiebig damit beschäftigt eben, bin aber immer noch nicht 150% sicher, dass ich es richtig verstanden habe. (Wer das Schreiben nicht zur Kenntnis genommen hat, sich aber gerne einbringen würde bzw. Interesse hat: http://www.bezreg-koeln.nrw.de…iten/erfahrungsstufen.pdf)
Ich erwarte als Erstposter hier beim besten Willen nicht, dass mir das jemand jetzt dezidiert erklärt aber vielleicht kann mir jemand folgende beiden Fragen beantworten.
Verstehe ich es richtig,
a) dass nur Neubeamte betroffen sind, die vor dem 01.06.2013 eingestellt und eingruppiert wurden?
b) dass es darum geht, die damals noch am Lebensalter orientierte Stufenfestsetzung (z.B. 27 Jahre und A13 = Stufe 4) auszugleichen, da seit dem alle Neueinstellungen A 13 bei Erfahrungsstufe 5 beginnen.
Will nur auf Nummer sicher gehen, dass ich (<29, seit 2 Jahren im Dienst) nicht am Ende was verpasse !
Hier übrigens noch ein Beitrag der GEW dazu: https://www.gew-nrw.de/beamten…-der-erfahrungsstufe.html
Besten Dank und ein schönes Wochenende!
Schiri
edit: erst wurde es mir als Doppelpost angezeigt, dann habe ich einen gelöscht, jetzt ist keiner mehr da. Ich hoffe, ich hab das jetzt im Griff, falls nicht: Danke @Moderatoren