Neufestsetzung der Erfahrungsstufen (auf Antrag) - NRW(!)

  • Ich wurde Februar 2012 mit 29 eingestellt. Auf dem Papier hätte ich per Alter eingestuft werden müssen, als ich nachfragte, wurde mir sehr, sehr deutlich gesagt, dass dies nun geändert worden wäre und ich auf Erfahrungsstufe eingestellt wurde. So gesehen (Einstellung Februar/Geburtstag im August) habe ich so gesehen ein halbes Jahr länger in Stufe 5 gehangen (sofern ich richtig liege). Würde ich nach dem Antrag die Gelder rückerstattet bekommen?

    "If you never try, then you'll never know" - Coldplay

  • Nein.
    Wenn du bis zum 31.12.2016 beantragt hättest, dann wäre es Rückwirkend nur bis zum 01.01.2016 korrigiert worden.
    Wenn du bis zum 30.06.2017 beantragt hättest, dann wäre es Rückwirkend nur bis zum 01.01.2017 korrigiert worden.
    Du hast beide Fristen verstreichen lassen, bei dir wird nichts mehr korrigiert.
    Ich bin allerdings keine Rechtsauskunft. Stell doch vorsichtshalber einfach den Antrag.

  • Habe heute meine Neufestsetzung erhalten. (Eingereicht letztes Jahr im Dezember. Die Berechnung wurde laut Schreiben schon im August durchgeführt. Die Antwort im September geschrieben. Aber erst heute im Briefkasten. Mit der Information: "[...] Da das LBV für die Umsetzung der neuen Stufenfestsetzung einen mehrwöchigen Vorlauf benötigt, bitte ich Sie [...] um etwas Geduld.". Wahrscheinlich wird das somit wohl in diesem Jahr nichts mehr. Aber immerhin habe ich jetzt eine positive Bestätigung.)

  • Hallo Volker,
    darf ich nach deinem Schulamt fragen? Ich warte seit elf Monaten. Im April habe ich noch eine Tabelle zu meinen bisherigen Stellen ausfüllen und nachreichen müssen und seitdem nichts gehört...
    Köln.


    Viele Grüße
    Silke

  • @'silke111: Ich habe den Antrag am 10. Dezember eingereicht und das Geld im Juni als "Urlaubsgeld" erhalten (angeforderte Unterlagen im Februar nachgereicht). Mir wurden meine Zeit in Vertretung und vor dem 29. Lebensjahr anerkannt. (Köln, Gymnasium). Es liegt vielleicht am Sachbearbeiter und an der Schulart. Ich vermute bei Grundschulen gibt es mehr Anträge als am Gymnasium.Die Kolleginnen sind meist jünger in den Schuldienst eingetreten. Die Sachbearbeiter sind die gleichen wir für die Einstellungen, Beförderungen ...

  • danke euch für die Antwort bzw deine Einschätzung!
    Mir ist es an sich auch nicht so wichtig, wann genau es eine umstufung und/oder Nachzahlung gibt. Würde mich aber wohler fühlen zu wissen, dass alle Unterlagen vor Ort sind, es aber aufgrund der Antragsflut noch dauert. Man soll ja von Nachfragen absehen... aber nach fast einem Jahr darf man wohl mal anrufen ;)
    VG
    Silke

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