Ärgerlich über Klassenlehrer

  • Hallo,


    ich unterrichte dieses Schuljahr u.a. in einer achten Klasse Englisch und habe leider ein Problem mit dem Klassenlehrer. Ich habe mich schon mehrfach über ihn geärgert, da er eine Konferenz außerhalb unseres Konferenztages angesetzt hatte und auch nie zur gemeinsamen Aufsicht erscheint.
    Naja, auch wenn ich mich, besonders über die Sachte mit der Aufsicht ärger, wär das alles noch in Ordnung, aber gestern hat er mich echt sprachlos gemacht. Er hat die Klasse erst dieses Schuljahr übernommen und hat 2-3 auffällige Schüer darin. Diese sind in Englisch leistungsstark. Er möchte die loswerden. Gestern hat er mich angesprochen, ich soll doch bitte meine Noten mit ihm absprechen, damit die entsprechenden Schüler das Schuljahr nicht schaffen. Ich war wirklich total baff und habe ihm gesagt, dass er meine Noten gerne in einem Ordner einsehen kann (darin stehen für die Klassenlehrer die schriftlichen Noten der Schüler).
    Ändern werde ich daran und auch an den mündlichen Noten natürlich nix.
    Vor zwei Wochen hat er schon mal einen der betreffenden Schüler an einem Tag, an dem wir unsere Englischarbeit geschrieben haben, nach Hause geschickt. Der Schüler hatte die Mappe für das Fach des Kollegen vergessen. Der Schüler sollte seine Mappe holen und wiederkommen. Er wohnt aber so doof aufm Dorf, dass er 2 nur alle 2 Stunden einen Bus nach Hause und auch zur Schule hat. Schüler konnte dann natürlich nicht wieder kommen. Mein Kollege teilte mir mit, dass der Schüler unentschuldigt gefehlt hat. Das wäre ja dann eine 6 in der Arbeit. Für mich ist das aber kein unentschuldigtes Fehlen und ich halte es rechtlich auch nicht für okay, den Schüler aus diesem Grund nach Hause zu schicken.


    Ich habe heute schon mit einer Kollegin gesprochen, die schon häufiger in der Klasse des Kollegen unterrichtet hat. Sie sagte, dass das schon häufiger so gewesen sei.


    Wie würdet ihr mit dieser Situation bzw. mit dem Kollegen umgehen?

  • Ich glaube, ich würde ihm sagen, dass er ja nicht weisungsbefugt ist. Und ihn mit seiner "Bitte" zur Schulleitung schicken.


    Vielleicht würde ich in so einem Fall auch direkt die Schulleitung einschalten.
    Das hat ja schon was von Mobbing gegenüber den Schülern.

  • Ohje, schwierig. Es betrifft ja nicht nur die Schüler, sondern auch regelmäßig dich direkt. Helfen klare Gespräche nichts? Schon dauernd die Aufsicht alleine schieben zu müssen, hätte ich mir ziemlich bald verbeten.


    Und dich zu drängen, Noten zu verfälschen, ist schon ein starkes Stück. Aber ob der Gang zum SL der richtige Weg ist- schwer zu sagen. Vielleicht ist der Kollege gerade überfordert mit allem und das Angeobt von Hilfe könnte etwas mehr Entspannung bringen? So à la "du weißt, dass ich nicht die Noten ändern kann. Und denke an den Kollegen, der dann die kommende Klasse hätte. Aber vielleicht können wir gemeinsam eine Ordnungsmaßnahme durchziehen, damit x, y und z wieder besser laufen?..."

  • Ganz dumpf gesagt würde ich:


    - dem Kollegen Hilfe anbieten
    - den Kollegen fragen, warum es ihm nicht möglich ist die gemeinsame Aufsicht abzusitzen
    - ihm mitteilen, das du die Noten nicht verfälschen wirst und das der Schüler nicht UE war, da er ja den Auftrag vom Kollegen hatte


    und ihm mitteilen wenn er uneinsichtig ist, das er doch bitte vorsichtig sein sollte was klare Verstöße gegen das Recht angeht, das kann ja mal nach hinten losgehen und du möchtest ihn ja ungern melden müssen.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Ich denke, ich würde nichts machen. Warum denn auch?
    Natürlich kann ich Dich verstehen, aber meinst Du, Du wirst ihn ändern können? Gerade wenn da ein größerer Altersunterschied zwischen Euch sein sollte, wird es nicht gelingen, den älteren Kollegen zu belehren.
    Überlass es der Schulleitung, die wird automatisch früher oder später auf ihn aufmerksam.


    Deine Noten gibst Du natürlich so, wie Du es für richtig hältst.


    Wenn er Dich anspricht, antworte mit leeren Phrasen à la "Ja, könnte man auch so sehen...", "Da ist was dran", und wenn er Dich etwas fragt und dabei wirklich an Deiner Antwort interessiert sein sollte, dann antwortest Du eben so, wie Du die Lage aus Deiner Sicht beurteilst.


    Zu den Aufsichten: Du machst Deine so gut es geht, und was der werte Kollege macht, überlässt Du einfach ihm.


    Ich würde also auf keinen Fall da 'ne Baustelle aufmachen, oder gar zur Schulleitung rennen. Was soll das...

    • Offizieller Beitrag

    Interessant: Rechtsverstöße muss man jetzt nicht mehr bearbeiten / melden, sondern kann sie einfach so durchwinken?
    Und ich Depp dachte immer, dazu seien wir verpflichtet ...


    Na, gut zu wissen. Dann können mir meine Mitmenschen ab jetzt ja egal sein. Wie bequem.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Moin!


    Erster Weg ist immer den betreffenden Kollegen direkt ansprechen. Wenn dann keine Änderung eintrifft, die Abteilungsleitung ins Boot holen. Vielleicht gibt es bei euch aber auch noch ein Beratungsteam für Lehrkörper, die könnten noch vor der Abteilungsleitung angesprochen werden.
    Dein geschilderter Umgang mit den Schülern ist erschreckend. Hier sollte auf jeden Fall gehandelt werden. Berichte bitte, wie es weitergeht.


    LG

  • Ich denke hier nicht nur als Lehrerin sondern auch als Mutter eines schulpflichtigen Kindes mit: Wenn der Klassenlehrer meinen Sohn nach Hause schicken würde und ihn somit vom Schreiben der KA abhält, die dann wegen Fehlens mit 6 bewertet werden soll, dann würde ich als Mutter aber aktiv. Diese Seite sollte man nicht vergessen.
    Ich würde da auch mit dem Kollegen reden. Notfalls lass dir die "Anweisungen "mit der 6 schriftlich von ihm geben. Das kann und darf der nicht. Dann wäre das schon mal vom Tisch bzw. Du hast eine Grundlage für eine Beschwerde.
    Hat bei mir mal die Schulleitung selbst versucht. Als ich die Weisung schriftlich wollte, war das Thema vom Tisch.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Die Mutter des Jugendlichen ist aber selber groß und kann sich beschweren. Und einen 14/15-Jährigen heimschicken, weil er zum hundertsten Male sein Zeug nicht mit hat, finde ich sooo dramatisch auch wieder nicht. Zumindest ist das Aufsichtsproblem das des Kollegen und nicht der TE. Wir wissen nicht mal, ob das mit den Eltern abgesprochen ist. Ihn dann die Arbeit nachschreiben zu lassen, kann die TE ja handhaben, wie sie will.


    Ob man sich über einen Kollegen beim Schulleiter beschwert, sollte man sich reiflich überlegen. "Du, Herr Schulleiter, Herr Müller macht seine Aufsicht nicht" würde ich zumindest als letzte aller Möglichkeiten in Erwägung ziehen.


    Das ist für mich nicht "meine Mitmenschen sind mir egal", sondern "wo ich mich in die Angelegenheiten anderer einmische, das ist ein schmaler Grat."

    • Offizieller Beitrag

    Und einen 14/15-Jährigen heimschicken, weil er zum hundertsten Male sein Zeug nicht mit hat, finde ich sooo dramatisch auch wieder nicht

    in meinen Augen ist das unter aller Kanone.


    Klar nervt es, wenn jemand zum gefühlt 100.Mal sein Zeug nicht dabei hat, aber ihn nach Hause zu schicken, um es zu holen??
    Mal ganz abgesehen vom Aufsichtsproblem:
    Was lernt der Schüler dann?
    "Ich brauch mich um meine Materialien nicht zu kümmern, dafür darf ich sogar befohlenermaßen dem Unterricht fernbleiben".


    Geht in meinen Augen gar nicht :neenee:

  • ...Was lernt der Schüler dann?

    Er lernt: Es ist gerade eine Grenze erreicht. Ich habe mich um mein Schulzeug zu kümmern, wenn mir das alles scheissegal ist, brauche ich auch nicht die Zeit absitzen. Nochmal will ich die Tour nicht fahren, das nervt und ist peinlich. Heute Abend schaue ich in den Stundenplan und packe meinen Kram.


    Ich mags nicht, wenn Kollegen sich in den Rücken fallen, weil der eine die Kinder angeblich besser im Griff hat, als der andere.


    Wie auch immer, die Frage ist m.E. nicht, welche Erziehungsmassnahmen des Klassenlehrers gehen den Englischlehrer etwas an. Sondern wo greift der Klassenlehrer in die Arbeit des Englischlehrers ein und das ist bei Aufsichtschwänzen und Notengebung der Fall.

    • Offizieller Beitrag

    Die Mutter des Jugendlichen ist aber selber groß und kann sich beschweren. Und einen 14/15-Jährigen heimschicken, weil er zum hundertsten Male sein Zeug nicht mit hat, finde ich sooo dramatisch auch wieder nicht. Zumindest ist das Aufsichtsproblem das des Kollegen und nicht der TE. Wir wissen nicht mal, ob das mit den Eltern abgesprochen ist. Ihn dann die Arbeit nachschreiben zu lassen, kann die TE ja handhaben, wie sie will.

    Also nur um den Rechtsrahmen noch einmal zu klären: Ein Schüler darf in NRW nur dann aus dem laufenden Unterricht entlassen werden, wenn er sich a) krankmeldet, b) von der Schule aus triftigen Gründen ab einer bestimmten Uhrzeit befreit ist oder c) aufgrund einer Erziehungsmaßnahme "nach Hause geschickt" wird, wobei das aus versicherungsrechtlichen Gründen eher ein Abholen durch die Eltern sein müsste - es sei denn, eine solche Maßnahme wurde vorher durch eine Klassenkonferenz beschlossen und war dem Schüler und seinen Eltern bekannt.
    Die persönliche Einschätzung, ob das dramatisch ist oder nicht, spielt vor dem rechtlichen Hintergrund keine Rolle - und die rechtlichen Konsequenzen können in der Tat dramatisch (sic!) sein.

    • Offizieller Beitrag

    Wie auch immer, die Frage ist m.E. nicht, welche Erziehungsmassnahmen des Klassenlehrers gehen den Englischlehrer etwas an. Sondern wo greift der Klassenlehrer in die Arbeit des Englischlehrers ein und das ist bei Aufsichtschwänzen und Notengebung der Fall.

    Da stimme ich wiederum absolut zu.
    Eigenmächtiges Nachhauseschicken, nicht Wahrnehmen eines "vorrangigen Dienstgeschäfts" und Eingriff in die Notenhoheit eines Kollegen sind rechtlich in der Kombination absolut bedenklich.

  • Rechtlich gesehen keine Frage. Da die TE weder Schulleitung noch Mutter ist, geht es hier aber nicht um ein juristisches Problem, sondern um ein Zwischenmenschliches. Was sollte sie als Kollegin tun?

    • Offizieller Beitrag

    Dem Kollegen den Marsch blasen und ihm mitteilen, dass Rechtsverstöße und Übergriffe gemeldet werden müssen, wie es halt unter Erwachsenen mit halbwegs aufrechter Körperhaltung üblich ist? Dann kann er sein Verhalten der aktuellen Rechtslage anpassen oder, wie halt immer im richtigen Leben, mit den Konsequenzen leben.

  • Dem Kollegen den Marsch blasen und ihm mitteilen, dass Rechtsverstöße und Übergriffe gemeldet werden müssen, wie es halt unter Erwachsenen mit halbwegs aufrechter Körperhaltung üblich ist? Dann kann er sein Verhalten der aktuellen Rechtslage anpassen oder, wie halt immer im richtigen Leben, mit den Konsequenzen leben.

    Im richtigen Leben lasse ich erwachsene Menschen selber Entscheidungen treffen. Bin weder Mutti noch Polizist für meine Mitmenschen :/

  • Im richtigen Leben lasse ich erwachsene Menschen selber Entscheidungen treffen. Bin weder Mutti noch Polizist für meine Mitmenschen :/

    Im richtigen Leben bist Du als Beamte dazu verpflichtet, in so einem Fall einzugreifen. Das Dienstrecht gebietet eben auch, sich "einzumischen". Wenn ein Kollege offenbar völlig aus dem Leim geht und darunter Schüler leiden, musst Du das melden. Das verlangt schon die Fürsorgepflicht gegenüber Deinem Schüler! Wenn sein Verhalten nur unkollegial im Rahmen von Absprachen wäre, sähe die Sache anders aus. Sobald Schüler aber derartig betroffen sind, gibt es kaum noch Ermessensspielraum.


    Meike formuliert hier nicht, wie sie das persönlich handhaben würde, sondern wie man sich verhalten muss!!!

  • [...] aufgrund einer Erziehungsmaßnahme "nach Hause geschickt" wird, wobei das aus versicherungsrechtlichen Gründen eher ein Abholen durch die Eltern sein müsste - es sei denn, eine solche Maßnahme wurde vorher durch eine Klassenkonferenz beschlossen und war dem Schüler und seinen Eltern bekannt.

    Genau genommen ist das sogar eine Ordnungsmaßnahme und damit aus dem Entscheidungsspielraum des normalen Lehrers (Erziehungsmaßnahmen) heraus. Neben der Klassenkonferenz darf die nur der Schulleiter verhängen. Der kann diese Aufgabe natürlich an die Lehrer übertragen. Das muss er allerdings vorher explizit machen.

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