Hallo zusammen,
für Beamte in Bayern gibt es eine relativ neue Änderung der Verwaltungsvorschriften, ergänzt wurden in Abschnitt 11 die Familientage. Hier der Originaltext aus der Vierten Änderung der Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht:
Grundsätze 1Wenn die dienstlichen Verhältnisse es zulassen, kann bei Teilzeitbeschäftigung auf Antrag die Zeit einer Freistellung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 AzV durch bis zu zehn freie Tage zusammengefasst werden (Familientage). 2Die Minderung der Wochenarbeitszeit beträgt hierbei je freien Tag 1/260 der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Zeitraum von 12 Monaten. 3Familientage können sowohl im Rahmen einer familienpolitischen Teilzeit als auch einer voraussetzungslosen Antragsteilzeit in Anspruch genommen werden
Ich weiß, dass zum Beispiel im Finanzamt Beamte einen Teilzeitantrag (relativ formlos) stellen können und dann die Familientage nach Bewilligung praktisch wie "Urlaub" einreichen. Natürlich ist das Kultusministerium von dieser potentiellen Option nicht angetan und wird sich auf den Teil "wenn die dienstlichen Verhältnisse es zulassen" berufen. Hat jemand schon Erfahrungen mit Familientagen gemacht? Außerdem würde mich interessieren, ob es in anderen Bundesländern vielleicht Ähnliches gibt...