Hallo, liebes Forum!
Ich komme so eben aus einer ganz bestrickenden Fachteamsitzung Deutsch zur Punktvergabe in Klausuren und Klassenarbeiten.
Dabei warf sich folgende Frage auf, die mir hier hoffentlich jemand beantworten kann:
Wie darf/kann/soll man bei der Darstellungsleistung bei unzureichendem Textumfang verfahren?
- Halte ich mich an die Vorgabe, heißt das ja: auch wenn ein Schüler nur einen Satz schreibt, den aber grammatikalisch und orthographisch korrekt, muss ich in diesen Bereichen die volle Punktzahl geben. Damit würde ein solcher Schüler trotz inhaltlich ungenügender/mangelhafter Leistung eventuell doch noch auf ein mangelhaft oder (je nach Gewichtung) sogar eine ausreichende Leistung kommen.
Frei nach dem Motto: wer nichts schreibt, schreibt auch nichts falsch.
- darf man bei unzureichendem Textumfang trotzdem auch diesen anderen Bereichen der Darstellungsleistung Punkte abziehen? (nach meinem Verständnis nicht, aber einige Kollegen sehen das wohl anders..?!)
Diese Frage bezieht sich vor allem auf die Sek I, da in den unteren Klassenstufen die Textstrukturierung/gedankliche Stringenz/Zeichensetzung etc. ja in diesen Stufen noch nicht so deutlich bepunktet wird und das Gros der Punkte für Rechtschreibung und Grammatik vergeben werden.