Mehrbelastung durch nicht belastbare Kollegin

  • Hallo zusammen,



    ich hoffe, dass ihr mir hier weiterhelfen könnt. Ich unterrichte seit
    nun fast neun Jahren an einem Privatgymmasium in NRW, überwiegend
    Französisch und das überwiegend in der Oberstufe (sauviel Arbeit wg der
    vielen Fehler der SuS und der neuen Vorgaben durch die KLP in der Sek
    II).
    Wir haben eine sehr kleine Fachschaft, die nun leider nur noch aus weiblichen Mitgliedern besteht.
    Eine Kollegin, die mit schätzungsweise 46 Jahren die Dienstälteste von
    uns ist, hat bis vor einem Schuljahr noch NIE in der Qualifikationsphase
    (früher also 12 und 13, heute Q1, Q2) unterrichtet. Sie hat auch noch
    nie mehr als eine halbe Stelle gemacht und sich (hinter unserem Rücken
    in Absprache mit der Schulleitung) meistens die total netten und
    anspruchslosen Gruppen bis max Klasse 8 (aber nur die pflegeleichten)
    rausgepickt. Wenn sich Gruppen als schwierig in sozialer Hinsicht
    herausstellten, ist sie mehrfach schon nicht mehr wieder gekommen (muss
    mich um meine Kinder kümmern ; Schwiegervater ist gestorben, die Kinder
    brauchen mich in diesem Schuljahr etc.). Kurz vor ihrer Rückkehr ist sie
    allerdings jedes mal (ohne dass wir das wussten) zur Schulleitung
    gegangen und hat geklärt, dass sie die ANfängergruppen unterrichtet, was
    für uns zur Konsequenz hatte, dass wir wieder stärker belastet wurden.



    Kurzum: Wenn es schwierig wurde, ward sie nicht mehr gesehen. Hinzu
    kommt, dass sie uns (wir sind drei w Lehrerinnen in Frz in Vollzeit) wie
    ein Stück Sch... (hochmütig, arrogant :( ) behandelt hat, und das, obwohl
    sie sich aus ALLEM rausgehalten hat, was anstrengend ist :grimmig: .



    Im letzten Schulj musste sie dann zum ersten Mal ran (nachdem ich mich
    als Fachvorsitzende bei der Schulleitung beschwert habe) und hat eine
    Qualifikationssphase und eine EF in Frz bekommen (bei noch nicht mal
    ner halben Stelle). Im Schnitt hat sie bis zu den Sommerferien pro Woche
    einen Tag gefehlt. Als eine Kollegin im Mai dann in Mutterschutz ging,
    sollte sie die 9er noch übernehmen, die in der ganzen Schule als extrem
    verhaltensauffällig und zudem sehr große Lerngruppe bekannt war.
    In der folgenden Woche ist sie dann nicht mehr wieder gekommen.



    Lange Rede, kurzer Sinn: ICH habe mal wieder die ganze Sch .. aufs Auge
    gedrückt bekommen und habe vor den SOmmerferien etliche schlaflose
    Nächte und Panikattacken bekommen, weil ich nicht wusste, wie ich s
    überleben und schaffen soll .. So schlecht gings mir echt schon seit
    langem nicht mehr. Vor allem, weil man von einem Tag auf den anderen die
    ganzen Std inkl Klausuren (über Lektüren, die ich nicht kannte)
    bekommen hat.



    Vor ca 2 Wochen stand die Kollegin dann auf einmal vor mir (ohne, dass
    man mich von Seiten der Schulleitung vorher als Fachvorsitzende
    informiert hätte) und sagte mir, dass sie ab der Folgewoche insgesamt 6
    Std unterrichten werde, aber natürlich nicht in Frz, weil das zu
    anstrengend sei.



    Was ich unglaublich finde: Die Dame lässt sich seit Jahrzehnten ein
    Oberstufen / A13-Gehalt bezahlen, unterrichtet aber nur bis Kl. 8 (wenns
    hochkommt), was für uns andere Kollegen deutlich mehr Arbeit bedeutet.
    Wir machen also die Drecksarbeit und lassen uns gleichzeitig noch wie
    ein Stück Sch... behandeln.



    Meine Frage: Darf die Schulleitung uns dauerhaft mehr belasten, weil
    eine Kollegin, die als nicht belastbar gilt (hat mittlerweils glaube ich
    auch ein Attest vom Arzt darüber), aber anteilig genau das gleiche
    Gehalt kassiert, sich weigert?



    Ich bin mittlerweile so weit , dass ich kurz vor einem Schulwechsel
    stehe wegen diesem und noch weiterer Missstände an der Schule.
    Eigentlich würde ich gerne bleiben, weil die SuS insgesamt echt nett
    sind und viele Kollegen auch.



    Was kann ich tun???

  • Sie hat auch noch nie mehr als eine halbe Stelle gemacht...

    Sie hat deswegen sicher auch nie mehr als ein halbes Gehalt bekommen.


    Die Dame lässt sich seit Jahrzehnten ein Oberstufen / A13-Gehalt bezahlen, unterrichtet aber nur bis Kl. 8...

    Vielleicht ist Verhalten dieser Kollegin einfach Eigenschutz in dem Sinne, dass sie so dafür sorgt, dass mit einer halben Stelle auch tatsächlich halber Arbeitsaufwand verbunden ist.


    ...ohne, dass man mich von Seiten der Schulleitung vorher als Fachvorsitzende informiert hätte...

    Such' das Gespräch mit der Schulleitung, ggf. im Beisein der Personalvertretung.


    ...etliche schlaflose Nächte und Panikattacken...

    Ein Grund dich selbst zu schützen und m.E. ein Fall für deinen Arzt.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Grundsätzlich: zumindest in Hessen ist die Unterrichtsverteilung Schulleitersache, auch bei Privatschulen. Dementsprechend ist die Schulleitung auch Ansprechpartner für Eure Überlastung. Sollten schon Gespräche dieser Art geführt worden sein, ist der Personalrat Ansprechpartner.
    Tante Edit meint: SteffdA kann schneller tippen als Indigo....

  • Vielleicht ist Verhalten dieser Kollegin einfach Eigenschutz in dem Sinne, dass sie so dafür sorgt, dass mit einer halben Stelle auch tatsächlich halber Arbeitsaufwand verbunden ist.

    Zu einer vollen Stelle gehört auch ein gewisser Anteil an Oberstufenunterricht dazu. Die Hälfte von einem gewissen Anteil ist nicht gar kein Unterricht in der Sek.II - jedenfalls nicht dauerhaft.


    Ihr müsstet doch einen Lehrerrat an der Schule haben. Vielleicht ist es ja möglich, auf dessen Initiative hin einmal grundsätzliche Dinge der Unterrichtsverteilung zu thematisieren. Viel Erfolg!

  • Manchmal hilft es, sich zu überlegen, was die eigene Situation noch verschärfen könnte. Ich schlage vor:
    - gib der Kollegin die Schuld an allen Missständen deiner Schule
    - ärgere dich persönlich darüber, wieviel Geld sie verdient
    - übernimm alle anfallenden Aufgaben schweigend, ohne je von deiner Überlastung zu erzählen
    - führe möglichst viele neue Lektüren ein, die du selbst nicht kennst
    - rede nie mit der Schulleitung, außer, um dich über jemand zu beschweren
    - sprich bloß keine deutlichen Worte mit der Teilzeitkollegin, wie du behandelt werden willst, überhaupt niemals eigene Grenzen aufzeigen
    - in Panikattacken schön reinsteigern und auch da andere dafür verantwortlich machen
    - keinen Fachmann aufsuchen, auch nicht meditieren lernen o.ä.
    - keinen Ausgleich zur Arbeit suchen, immer alles perfekt machen wollen, möglichst bis nachts arbeiten
    - und schwierige Schüler nie vom Unterricht ausschließen

  • vermutlich kann die kollegin nicht mehr leisten, als sie leistet bzw. durch krankschreibung nicht leistet. insofern ist es schon sinnvoll, ihr die gruppen zu geben, die sie stemmen kann, da sie sonst total ausfällt und sie euch gar nichts mehr abnimmt. wirkt bei der schulleitung auf die einstellung einer weiteren lehrkraft mit f hin und vor allem: findet im gespräch mit dem personalrat dringend brauchbare, transparente mechanismen zur unterrichtsverteilung. so werdet ihr doch alle nicht glücklich?!

  • vermutlich kann die kollegin nicht mehr leisten, als sie leistet bzw. durch krankschreibung nicht leistet. insofern ist es schon sinnvoll, ihr die gruppen zu geben, die sie stemmen kann, da sie sonst total ausfällt und sie euch gar nichts mehr abnimmt

    Das vermute ich auch.
    Es wäre am Besten, wenn sich alle mit Schulleitung (und evtl. Personalrat) mal an einen Tisch setzen und die Situation klären bzw. den Unterricht ordentlich zu verteilen. Irgendwie hört es sich für mich so an (Sorry, wenn ich etwas falsch verstanden habe), als ob jeder einzeln zum Schulleiter geht und um Entscheidungen bittet und dann jeder an dem anderen vorbei agiert.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Meine Frage: Darf die Schulleitung uns dauerhaft mehr belasten, weil eine Kollegin, die als nicht belastbar gilt (hat mittlerweils glaube ich auch ein Attest vom Arzt darüber), aber anteilig genau das gleiche Gehalt kassiert, sich weigert?

    Kurze Antwort: Nein. Das Risiko, dass ein Arbeitnehmer / Beamter die (vertraglich / dienstlich) vereinbarte Leistung nicht erbringt, liegt beim Arbeitgeber / Dienstherrn, KEINESFALLS bei den Kollegen.


    Beamte können verpflichtet werden, kurzfristige(!) unvorhersehbare(!) Vertretungen bis zu 3 Unterrichtsstunden im Monat unentgeltlich zu übernehmen, aber sobald ihr eine Lenrgruppe "planmäßig" übernehmt (Indikatoren: Ihr müsst die Klassenarbeiten / Klausuren korrigieren; in der Lerngruppe wird verkündet: "Ab jetzt unterrichtet euch Frau / Herr XYZ"; ihr gebt die Zeugnisnoten; ihr unterrichtet mehrfach "am Stück" in der Lerngruppe und nicht nur alle 1-2 Wochen einmal. Es müssen nicht alle Indikatoren gleichzeitig auftreten!), habt Ihr ein RECHT auf einen entsprechenden Zeitausgleich spätestens ab Beginn des nächsten Schulhalbjahres, d.h. die Extra-Unterrichtsstunden werden Teil eures Deputats und sind dann im nächsten Schulhalbjahr auszugleichen.


    Falls euer Schulleiter das anders sieht und euer Personalrat sich auf die Organisation der Geburtstagsgeschenke beschränkt, bleibt nur das Einschalten des Bezirkspersonalrates und die Einschaltung der Jusitiziare der Verbände.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag

    Es ist ein ungeschriebenes "Gesetz", dass derjenige im Kollegium, der am lautesten schreit oder am rücksichtslosesten für seinen optimalen Stundenplan eintritt, oft eben diesen erhält.
    Bei Kollegen, die sich nie beschweren und alles letztlich schlucken, wenngleich auch mit Faust in der Tasche, freut sich die Schulleitung, dass sie Konflikte augenscheinlich so günstig lösen kann.


    Die Schulleitung muss ferner abwägen, ob ein Totalausfall der Kollegin nicht letztlich das gesamte Kollegium stärker belastet als den Oberstufenunterricht an Kollegen zu vergeben, die diesen zuverlässig (!) erteilen. Das ist nichts anders als Schadensbegrenzung. Und ja, es ist Scheiße, dass Kollegen, die hervorragende Arbeit leisten, letztlich immer diesen Mist auch noch ausbaden dürfen.
    Ich glaube dennoch an ausgleichende Gerechtigkeit. Die Kollegin, die sich so verhält wie oben beschrieben, wird sich sicherlich nicht ins Fäustchen lachen und wird genug eigene Baustellen haben. Sie wird ebenso merken, wie begeistert die anderen Kollegen sind. Wir hatten auch mal so eine im Kollegium - ganz furchtbar.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Es ist ein ungeschriebenes "Gesetz", dass derjenige im Kollegium, der am lautesten schreit oder am rücksichtslosesten für seinen optimalen Stundenplan eintritt, oft eben diesen erhält.
    Bei Kollegen, die sich nie beschweren und alles letztlich schlucken, wenngleich auch mit Faust in der Tasche, freut sich die Schulleitung, dass sie Konflikte augenscheinlich so günstig lösen kann.

    Diese Erfahrung habe ich selbst auch schon gemacht. Nun schlucke ich nicht mehr alles runter und leide still vor mich hin. War aber ein längerer Weg dorthin.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Die Schulleitung muss ferner abwägen, ob ein Totalausfall der Kollegin nicht letztlich das gesamte Kollegium stärker belastet als den Oberstufenunterricht an Kollegen zu vergeben, die diesen zuverlässig (!) erteilen. Das ist nichts anders als Schadensbegrenzung. Und ja, es ist Scheiße, dass Kollegen, die hervorragende Arbeit leisten, letztlich immer diesen Mist auch noch ausbaden dürfen.


    Ich glaube dennoch an ausgleichende Gerechtigkeit. Die Kollegin, die sich so verhält wie oben beschrieben, wird sich sicherlich nicht ins Fäustchen lachen und wird genug eigene Baustellen haben. Sie wird ebenso merken, wie begeistert die anderen Kollegen sind. Wir hatten auch mal so eine im Kollegium - ganz furchtbar.

    Oder sie ist damit zufrieden. Vielleicht interessiert es sie nicht. Immerhin sieht sie die Kollegen nach der Arbeit nicht mehr. Und bei einem halben Deputat trifft dies auch auf die Arbeitszeit zu.
    So kann man es sich dann auch angenehm gestalten.

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