Moin,
ich war dieses Jahr leider öfter krank.
Ist es möglich statt 4 nur 3 Klausuren zu schreiben, aufgrund meiner Fehlzeiten?
Moin,
ich war dieses Jahr leider öfter krank.
Ist es möglich statt 4 nur 3 Klausuren zu schreiben, aufgrund meiner Fehlzeiten?
Moin,
ich war dieses Jahr leider öfter krank.
Ist es möglich statt 4 nur 3 Klausuren zu schreiben, aufgrund meiner Fehlzeiten?
Das kommt darauf an. Die Notenbildungsverordnung gibt vor, wie viele Klausuren du schreiben musst. Wenn du tatsächlich vier schreiben musst, kannst du nicht einfach eine ersatzlos wegfallen lassen.
Was du machen kannst, ist, eine Klausur durch eine andere Leistung zu ersetzen. Da bieten sich unterschiedliche Dinge an. Ich mache zum Beispiel pro Jahr und pro Klasse ein Projekt, das dann wie eine Klausur zählt. Oder du zählst die Kurztests zusammen und wertest das als eine Klausur.
Ich habe die NDS-Ordnung nicht mehr im Kopf (inwiefern man problemlos eine andere Leistung nehmen dürfte), aber ich sehe es persönlich als durchaus problematisch an. Trotz (deiner) Fehlzeiten sollten die SchülerInnen die Möglichkeit gehabt haben, irgendeinen Fortschritt zu haben. Das kann man auf irgendeiner Art und Weise überprüfen. Mit nur 3 Arbeiten / Noten im Jahr bedeutet das, dass du in einem Hauptfach im Halbjahr nur eine Arbeit schreiben würdest. Das ist soweit ich weiß nicht vorgesehen.
Bei uns in NRW darf man eine Arbeit im Jahr (maximal pro Fach) durch was Anderes ersetzen. In einigen Fächern und Jahrgangsstufen ist es zb eine mündliche Prüfung. Von der Fachkonferenz festgelegt. Auf eine mündliche Prüfung muss man aber gesondert vorbereiten. und ein Portfolio wäre für dich viel korrekturintensiver...
Ich würde eine "Klassenarbeit light" machen. Wo ich besonders darauf arbeite, dann wissen die SuS, dass du sie nicht in die Pfanne hauen willst und fangen nicht an, wegen der Fehlzeiten zu meckern und dass sie nichts lernen konnten.
Bzgl. "'Klassenarbeit light'":
Gibt es überhaupt Vorschriften über den Umfang einer Klassenarbeit?
Neulich hatten MrsPace und ich es mal zu diesem Thema:
(einzelnen) Schülern Note vor der Rückgabe bekannt geben
in NRW (und ich glaube mich zu erinnern auch in NDS) gibt es zumindest Vorgaben zu den Zeiten und auch zu den Kompetenzen, die abgeprüft werden müssen.
http://www.schure.de/22410/33,83201.htm
in NDS
"6.6 Die schriftlichen Lernkontrollen sollen in den Schuljahrgängen 5 und 6 in der Regel nicht länger als eine Unterrichtsstunde, in den übrigen Schuljahrgängen in der Regel nicht länger als zwei Unterrichtsstunden, im Fach Deutsch in den Schuljahrgängen 8 bis 10 in der Regel nicht länger als drei Unterrichtsstunden dauern."
Ach, wieder gefunden:
zur Menge und Ersatzleistungen https://riecken.de/index.php/2…rantwortliche-schule-nds/
4 Arbeiten im Jahr ist schon die unterste Grenze, die durch das Schulgesetz in einem 4-stündigen Fach vorgesehen ist...
Die Anzahl der LZK wird in der Fako festgelegt. Die einzelne Lehrkraft kann nicht entscheiden, dass in ihrem Kurs nun eine LZK entfällt. Trotz Krankheit sollten die Kids Vertretungsunterricht erhalten und dadurch keinen Nachteil erfahren.
So die Theorie.
Falls die Kids keinen vernünftigen Unterricht hatten bzw. einige Themen leider nicht unterrichtet wurden, kannst du die Arbeit abändern und auf deinen Kurs zuschneiden. Dennoch finde ich es immer wieder verwunderlich/erschreckend, wieso es anscheinend nicht möglich ist, guten Vertretungsunterricht zu erhalten. Hier steht meiner Meinung nach ein Gespräch mit der SL an.
Vielleicht könnte die letzte Klausur eine über das gesamte Jahr sein? Sozusagen eine Jahrgangsabschlussklausur. Darauf könnten sich die Schüler auch in Vertretungsstunden relativ selbständig vorbereiten, indem sie die älteren Themen wiederholen.
Vorbemerkung: Beim Begriff "Klausur" gehe ich davon aus, dass du dich auf die gymnasiale Oberstufe beziehst.
Sowohl das Kerncurrciculum Französisch NDS als auch das Kerncurriculum Spanisch NDS enthalten (auf Seite 27 bzw. 40) den Passus "3. Die Überprüfung der Kompetenz Sprechen, die eine Klausur im Verlauf der Qualifikationsphase ersetzen kann."
Ich würde aus folgenden Aspekten nicht einfach eine Klausur/Klassenarbeit weniger schreiben:
--> Ein Leistungsmäßig schlecht stehender Schüler hat keine schriftliche Verbesserungsmöglichkeit mehr (kann evtl. hinter seitens Schüler bzw. Eltern moniert werden).
--> Im Falle eines Widerspruches gegen Nichtversetzung o.ä. kann dies (falls es dein Fach betrifft) evtl. zum Problem werden.
Mir wäre das rechtlich zu heikel.
Moin,
Danke für die vielen Antworten.
Werde es an meinen Schulleiter weiterleiten.
Ist schließlich nicht meine Aufgabe dafür zu sorgen, dass mein Unterricht adäquat vertreten wird.
Ich liebe unser Schulsystem
Klausur = Oberstufe?
Es werden durch Prüflinge pro Schuljahr insgesamt 3 Klausuren geschrieben (1 Semester mit einer Klausur, 1 zweites Semester mit zwei Klausuren (oder umgekehrt)).
Nicht-Prüflinge schreiben pro Semester eine Klausur.
-> alles kein Problem (und alle anderen Regelungen der Fachkonferenz nicht erlasskonform...)
Oder doch Klassenarbeit?
In der Regel wird pro Unterrichtsstunde pro Woche eine Klassenarbeit geschrieben (also 4 Stunden pro Woche = 4 Klassenarbeiten). Es darf um eins nach oben oder unten abgewichen werden, die Mitte ist der Regelfall.
(Es kann regelmäßig nur die untere Anzahl geschrieben werden, wenn der Schulvorstand dieser Regelung zustimmt (Antrag der Fachkonferenz(en))... macht im Endergebnis (Note) für die allermeisten Schüler keinen Unterschied, für die korrigierenden Kollegen (und die lernenden Schüler) aber durchaus...)
Zur Argumentation mit dem Schulleiter (falls der doch alle Klassenarbeiten geschrieben haben möchte): Wieviele Unterrichtsstunden verbleiben denn in diesem Schuljahr durchschnittlich pro Woche? Das wäre dann ja eigentlich die zu schreibende Anzahl an Klassenarbeiten.
Die Schüler kann man dann ja umgehend informieren. Bis zum Versetzungszeugnis ist es noch eine Weile hin, so dass Schüler noch sechs Monate Zeit haben, ihre Note entsprechend "aufzubessern".
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