Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ich habe ein Jahr Elternzeit genommen. Nach langem Überlegen, habe ich beschlossen, einen Rückkehrantrag zu stellen. Laut Personalsachbearbeitung soll ich den Rückkehrantrag so oder so stellen, weil ich wohl zusammen mit der Mutterschutzfrist mehr als ein Jahr raus bin (obwohl ich aber am Geburtstag meines Kindes arbeiten gehe!?) Dann dachte ich mir, dass ich dann eh wohnortnah versetzt werden möchte-die Hinfahrt dauert nämlich eine Stunde.
Nun, was passiert, wenn es an meinen Wunschorten keinen Bedarf für meine Fächer gibt? Kehre ich dann an meine alte Schule? Bleibe ich beim jetztigen Arbeitgeber und bekomme dann eine andere Schule?