Mehrarbeit Gymnasium Niedersachsen!

  • Moin,


    an unserer Schule in Niedersachsen (Gymnasium mit 900 Schülern) müssen alle Kollegen aufgrund von Lehrermangel Mehrarbeit leisten.
    Ich habe eine 23,5 Stunden Stelle und bin Fachobfrau für Spanisch. Somit muss ich 23 Stunden unterrichten und bekomme 1/2 Stunde Entlastung.
    Nun ist es aber so, dass ich und meine Fachkollegen fast immer 26 Stunden unterrichten. Nun zu meiner Frage:


    1. Wieviel Mehrstunden sind rechtlich erlaubt?
    2. Kann mein Schulleiter mich zu Mehrarbeit zwingen? Wenn ja wo liegt das Maximum (Stunden und Zeitraum)?
    3. Was ist wenn ich klar artikuliere das ich mit 23 Stunden wöchentlich ausgelastet bin, und alles darüber zur Überbelastung führen würde?


    Selbst Ihm muss ja klar sein, dass man mit einer vollen Stelle weitaus mehr als die erlaubte 40 Stunden Woche arbeitet.


    Vielen Dank für Eure Hilfe :)

    • Offizieller Beitrag

    Im Beamtengesetz und in den Landesbeamtengesetzen stehen 5 Stunden, die bei "zwingenden dienstlichen Verhältnissen" ohne Mehrarbeitsvergütung angeordnet werden können, die werden bei Lehrern auf 3 runtergerechnet.
    Diese sind zur Überbrückung von aktuellen Notlagen gedacht (das ergibt sichaus den Kommentierungen zu dem Begriff "zwingende dienstliche Verhältnisse") und sie dürfen deshalb weder im Vorhinein, also am Anfang des Jahres, eingeplant oder freigeblockt werden noch darf es die Schulleitung einfach so laufen lassen, er ist verpflichtet, den "zwingenden dienstlichen Verhätnissen" Abhilfe zu schaffen. Ab der 4. Stunden (Bei TZK eher) müssen in fast allen BL alle Mehrarbeitsstunden - also auch die Stunden 1-3 rückwirkend, bezahlt werden (siehe die jeweiligen Mehrarbeitsvergütungsverordnungen).


    Dazu kommen 2 Stunden, die in den meisten Ländern laut Dienstordnung (manchmal auch im Landesbeamtengesetz) zusätzlich angeordnet werden können, die allerdings im nächsten Schul(halb)jahr sofort wieder in Stunden (!) ausgeglichen werden müssen.


    Zum Thema zwingen: er ist weisungsbefugt, du bist weisungsgebunden. Inwieweit da Zwang ausgeübt werden kann, ist von Schule zu Schule anders. Bei manchen Schulen geht ein "Nein, das ist mir zuviel, mache ich nicht!" durch oder führt zu Kompromissen. Bei anderen führt es zu Dienstgesprächen, Missbilligungen oder Weiterleitung ans Schulamt, das macht vielen Beamten große Angst, aber dort kann dann sowohl im Sinne des als auch gegen den Beschäftigen entschieden werden - wenn der SL eine haarsträubende Personalpolitik gemacht hat, ist er selber dran. Gut ist es, dann eine gute Personalvertretung zu haben, und organisiert zu sein. Zwingen im Sinne von "bei den Ohren nehmen und dich in die Klasse zerren": wohl eher nicht :)


    Zur Überlastung: du hast das - sehr sinnvolle - Mittel einer individuellen Überlastungsanzeige. Die spielt den Ball zurück ins Feld des Schulleiters. Das lohnt sich unbedingt, sich damit mal auseinanderzusetzen. In Hessen werden die auch kollegiumsweit geschrieben (kollektive Überlastunsanzeigen) und ans HKM geschickt - und die sorgen in Bezirken, wo es schlecht läuft, für erhebliches Aufsehen und im Eizelfall auch für Abhilfe (wenn auch nicht am nächsten morgen um 8.00), da hier der Dienstherr in der Pflicht ist.


    Und: Organisiert euch! Immer nur jammern und leiden wird auf Dauer nix helfen.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
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    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • In Sachsen-Anhalt wird man bis zu 4 Unterrichtsstunden pro Woche ohne Zustimmung eingesetzt.


    Wenn dieser Einsatz länger als 6 Wochen erforderlich, ist die Zustimmung erforderlich.


    Bis dahin ist man weisungsgebunden und muss die Stunden machen. Erst nach 6 Wochen kann man seine "Zustimmung'" verweigern. Dann holte man aber schon mal mit dem schuleigenen Personalrat gesprochen haben.

  • Moin,


    danke erstmal für die Antworten.
    Die Stunden die wir mehr leisten werden bei uns voll angerechnet.
    Es sind auch immer Überstunden in Form von Unterricht aufgrund Lehrermangel.
    Das heißt im Klartext, ich würde dann statt 23 Stunden 26 Stunden unterrichten.
    Kann ich hier ganz klar äußern, dass ich über meine Belastungsgrenze komme?
    Frage ist, wie nimmt es der Schulleiter auf. Ist er verpflichtet das Ernst zu nehmen?
    Problem ist, dass er einige Stunden in Französisch nicht abdecken kann, wenn meine Kollegen und ich Nein sagen.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte lies dir die Informationen zur Überlastungsanzeige durch, da steht alles drin. ÜlA sind ernst zu nehmen, sie nehmen den SL gegenüber des Kollegiums in die Pflicht. Unterrichtsabdeckung ist sein Job, ebenso wie Fürsorgepflicht, er hat einen Weg zu finden, der die Kollegen nicht überlastet, im Zweifelsfall fällt Unterricht eben aus, dann muss er im SA verhandeln gehen. Die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dem Kollegium sind gering. Vor allem dann, wenn vorher eine ÜlA vorlag. (!!)

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