Nachteilsausgleich LRS Brandenburg

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage bezüglich des Nachteilsausgleichs (im Land Brandenburg).
    Auf der Seite des bildungsservers habe ich zwar schon einige Infos gefunden, aber offene Fragen bleiben trotzdem...


    1) Wenn ich es richtig verstanden habe, MUSS ab Klassenstufe 5 eine LRS durch den Jugendpsychologen festgestellt werden... stimmt das? Also es reicht nicht, wenn ich einen Verdacht äußere...
    2) Darf ich einen Nachteilsausgleich auch erst dann gewähren, wenn eine LRS durch den Jugendpsychologen festgestellt wurde?
    3) Im Zeugnis werden ein eventueller Nachteilsausgleich und die Diagnose nicht erwähnt, oder?
    Danke :rose:


    Liebe Grüße
    Nadine1609

  • Hallo Nadine,


    da hast du etwas missverstanden.
    Der SCHULpsychologe testet die geistigen Voraussetzungen, um einen anderen Grund für eine LRS auszuschließen. Wäre das Kind geistig beeinträchtigt, würde man nicht von einer LRS sprechen können.


    Generell ist es so, dass im Land Brandenburg die LEHRKRAFT SELBST auf LRS testet. Hierzu wird ein standardisiertes Instrument empfohlen; namentlich wird die HSP erwähnt. Die gibt es auch schon mit online-Eingabe, d.h. deine Schule kauft ein 5er-Pack Hefte für 'nen Zehner, du gibst die Schreibungen online ein und musst nur noch die Werte deuten. Dazu kauft ihr euch bestenfalls die Hefte vom gleichen Verlag. Ist einfach - aber man muss sich einlesen.


    Wenn du eine LRS festgestellt hast, meldest du die Kinder beim Schulpsychologen zur Testung an. Früher war die Reihenfolge wohl anders; heute testest erst du, dann er. War bei uns jetzt auch andersrum und kein Weltuntergang. Die Frist für die Testungen für nächstes Jahr wurde bereits vor einigen Monaten mitgeteilt. Die Damen und Herren haben ebenfalls Personalmangel. Für die zukünftigen Fünftklässler finden die Termine vor den Sommerferien statt. Wenn du jetzt erst ein Kind diagnostizierst und testen lassen willst, drücke ich die Daumen, dass man dir entgegen kommt. In meinem Ansehen stehen die Damen und Herren nicht sehr hoch - aber vielleicht haben wir nur Pech mit unserem Bezugsschulpsychologen.


    Einen Nachteilsausgleich kannst du unabhängig davon immer geben, wenn ein Kind Schwierigkeiten hat. Nachteilsausgleiche werden nicht auf dem Zeugnis vermerkt. Notenaussetzungen oder Abweichungen in der Bewertung MÜSSEN vermerkt werden.

  • Wow, danke für deine schnelle und ausführliche Antwort! Da habe ich ja wirklich einiges missverstanden :-/
    Bei der HSP habe ich soeben auf der Homepage nachgesehen... für die Klasse 6 ist zum Testen der Zeitraum der letzten drei Monate vor dem Schuljahresende angedacht. Habt ihr Erfahrungswerte, ob man diesen Test auch schon zu Beginn/ Mitte des Schuljahres machen kann?
    Grüße Nadine1609 =)

  • Wenn du testen willst - teste. So kannst du die Entwicklung bis zum SJ-Ende dann gut dokumentieren, da du dann ja noch einmal testest. Ist bei einer 6. Klasse aber eher...vergebene Liebesmüh. Allerdings kannst du es den Eltern mitgeben zur Dokumentation.


    Wenn dein Eingangstest jetzt ganz klar eine LRS zeigt und du auf eine Notenaussetzung noch in diesem SJ abzielst, schnell testen, auswerten und ggf. Druck beim Psychologen machen.

  • Hallo,


    nochmal kurz eine Rückfrage: Wollte die HSP-Testhefte gerade bestellen. Benötige ich zusätzlich noch jeweils die Hinweishefte? Zum Beispiel zum Diktieren der Wörter? Oder reichen die Testhefte aus?


    Liebe Grüße
    Nadine

  • Hallo Nadine,


    ich arbeite im Landkreis Barnim und bei uns ist es aktuell noch so, dass der Schulpsychologe ab der 5. Klasse voll verantwortlich ist und wir als Lehrer nichts damit zu tun haben (also mit der Diagnostik). Bis einschließlich Klasse 4 läuft es über die Schule, möglichst über die zuständige LRS-Fachkraft.
    Ansonsten kann ich immergut nur zustimmen.
    Abgesehen von Nachteilsausgleichen. Das wird bei uns anders gehandhabt (oder ich habe es falsch verstanden beim Lesen). Bei uns darf auch ein Nachteilsausgleich nur bei festgestellter (also nachgewiesener Teilleistungsstörung) gegeben werden. Einfach so geht nicht.


    Unser zuständige Schulpsychologe hatte bisher auch durchaus Zeit für Tests zwischendurch. Allerdings kümmern sich ab Klasse 5 die Eltern darum, sofern ihr Kind am Ende der 4. Klasse zum Test nicht gemeldet wurde.


    Liebe Grüße,
    littleStar

  • Ich spreche für den Landkreis Oberhavel und muss selbst testen.


    In der Stellungsname der schulpsychologischen Beratungsstelle liest sich das so:


    "Da durch die Fachkraft für Deutsch und Mathematik 'besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Rechtschreibens und Rechnens...' festgestellt wurden, empfehle ich entsprechend VV-LRSR eine Förderung, die Gewährung eines Nachteilsausgleiches sowie bei entsprechender Beantragung durch die Kindeseltern, die Nutzung der Möglichkeit, Abweichungen von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung (eine Notenaussetzung für Rechtschreibleistungen nicht nur um Fach Deutsch) für ihn/sie zu praktizieren."


    Den Nachteilsausgleich bekommen bei mir alle Kinder, die es brauchen. Das sind dann v.a. meine LRSler. Ich habe aber auch ADHSler und leseschwache Kinder. Der eine hat keine LRS, denn schreiben kann er. Er bekommt die Aufgaben vorgelesen oder mehr Zeit als die anderen. Fertig. Tut mir nicht weh. Verstehen auch die Kinder.


    Hier noch einmal zur Frage, wer im Land Brandenburg für die Testung zuständig ist: http://bildungsserver.berlin-b…ch/lrs/vv-lrs-bb/frage-4/

  • Hey,


    danke euch für die näheren Erläuterungen! Es scheint so, dass selbst in einem Bundesland unterschiedliche Vorgehensweisen praktiziert werden ... ich werde jetzt jedenfalls erstmal mit der HSP testen...


    Schönes Wochenende
    Nadine

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