Referendariatsbesoldung, Beihilfe, private KV

  • Hallo ihr lieben LehrerInnen und Referendare/-innen,


    ich beginne meinen Vorbereitungsdienst im Februar in Baden-Württemberg und habe dazu ein paar Fragen: ich habe einen kleinen Sohn und beziehe regulär durch die Familienkasse Kindergeld. Dies wird dann im Beamtenverhältnis vom Dienstherren übernommen? Mit wieviel Besoldung ( inkl. Kinderzuschlag) kann ich unverheiratet Netto in etwa rechnen? Ich frage, da ich noch überhaupt nicht weiß, was da finanziell auf mich und meine kleine Familie zukommt. Mein Partner wird in Elternzeit sein und wir wollen natürlich wissen mit wieviel wir monatlich rechnen können.


    Wahrscheinlich lest ihr diese Frage öfter hier, aber ich frage trotzdem nochmal: Welche private KV könnt ihr empfehlen und welche nicht? Ist jemand von euch bei der Huk Coburg? Ich habe die DKV, Huk und die Debeka im VIsier, steige aber ehrlich gesagt noch nicht durch.


    Gibt es bei eigentlich bei der Einreichung von Rechnungen an die Beihilfe Probleme? Das habe ich jetzt schon ein paar Mal gehört. Wenn ja, sicherlich nicht bei den Routineuntersuchungen oder?


    An die Eltern und euch: habt ihr eure Kinder direkt mit in die private KV mitaufnehmen lassen und denkt ihr, das wäre ratsam?


    Vielen Dank für eure Antworten und einen schönen Nachmittag.

  • Die Besoldung hängt von deiner Schulform ab. Für Gymnasium und Berufsschule müsstest du Anwärter A13 bekommen. Zumindest habe ich das in Bayern so bekommen und ich denke das müsste in BW gleich sein. Wie viel das bei dir ist findest du unter http://www.oeffentlicher-dienst.info raus. Einfach auf Beamte, dein Bundesland und dann Anw A und die Zahl der Stufe wählen, die du als fertiger Lehrer bekommst.


    Bei dem Rechner kannst du auch individuell deine Daten wie verheiratet/Kinder/Religion eintragen, das Ergebnis passt dann ziemlich genau.


    KB bin ich bei der Debeka und bin zufrieden, mit der Beihilfe gabs bisher auch noch keine Probleme.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Gibt es bei eigentlich bei der Einreichung von Rechnungen an die Beihilfe Probleme? Das habe ich jetzt schon ein paar Mal gehört. Wenn ja, sicherlich nicht bei den Routineuntersuchungen oder?


    Das bezieht sich meistens nur auf die Erstattung von esoterischen Behandlungen wie Homöopathie und Co., weil hier die Beihilfe zu Recht Stress macht. Dann wird sich aufgeregt. Es ist aber alles klar geregelt, was erstattet wird.

    An die Eltern und euch: habt ihr eure Kinder direkt mit in die private KV mitaufnehmen lassen und denkt ihr, das wäre ratsam?

    Das musst du durchrechnen für dich. Bessere medizinische Behandlungen bekommt man deswegen nicht.

  • Hallo,


    die aktuellen Besoldungstabellen findest Du auf der Seite des Landesamts für Besoldung und Versorgung (lbv.landbw.de). Dort gibst Du Besoldung Anwärter in die Suchmaske ein und erhältst eine Tabelle. Darüber hinaus erhältst du zusätzlich 100% des Familienzuschlags für X Kinder und evtl. auch noch einen Zuschlag für den (Ehe-)Partner. Diese Beträge kannst Du ja selbst addieren. Was allerdings netto davon übrig bleibt, kann Dir hier leider keiner sagen, denn das kommt auf deine Steuermerkmale an.


    Ja, das Kindergeld wird monatlich im Vorraus zusammen mit den Bezügen ausgezahlt.


    Mit der Beihilfestelle hatte ich noch nie Probleme! Alles, was erstattungsfähig war, habe ich bis jetzt immer erstattet bekommen. Es ist aber, wenn die ganze Familie samt mehrerer Kinder in der PKV/ Beihilfe sind, ein nicht zu unterschätzender Aufwand, die Anträge für die Erstattung einzureichen. Gerade als Anwärter hatte ich immer 2-4 Beihilfeanträge pro Monat, da ich die Arztrechnungen nicht in Vorkasse begleichen konnte. Außerdem hast du bei der Beihilfe einen Eigenanteil von je nach Besoldung 120-180€ im Jahr. Dies wurde analog zur Praxisgebühr der GKV eingeführt, jedoch nie wieder abgeschafft, anders als die Praxisgebühr, welche es schon längst nicht mehr gibt.


    Kinder in die PKV? Ich hatte keine andere Möglichkeit und musste meine Kinder mit mir privat versichern. Ich zahle pro Kind ca 35€/Monat. Der Nachteil der PKV liegt wie oben erwähnt klar an dem großen Aufwand der Erstattungen oder aber auch im Auslegen für Medikamente in der Apotheke (man bekommt z. B. für die normale Impfung ein Privatrezept und muss den Impfstoff direkt in der Apotheke abholen. Das sind dann je nach Impfung schon mal schnell um die 600€, die ich aus meiner Tasche auslegen muss). Ich war mit den Kindern (leider) schon mehrmals in diversen Kliniken stationär. Dort gab es keinen einzigen Unterschied zu gesetzlich Versicherten. Allerdings muss ich schon zugeben, dass man vor allem im ambulanten Bereich als privat Versicherter bei Fachärzten viel schneller einen Termin bekommt. Als ich mit einem Kind einen Facharzt aufsuchen wollte, hieß es, wir nehmen keine neuen Patienten. Meine Frage, auch keine Privatpatienten? Ooh, ja, bitte kommen Sie morgen! Und letztendlich hat dieser Spezialist meinem Kind geholfen, sein seltenes Leiden fast völlig in den Griff zu bekommen. Wie Du siehst, hat alles seine Vor- und Nachteile. In der Apotheke wünsche ich mir einfach nur ein Kassenrezept. Andererseits weiß ich, dass meinem Kind (es ist entsetzlich überhaupt dies zugeben zu müssen - aber dies soll keine Grundsatzdiskussion zu PKV, GKV werden) mit seiner seltenen Krankheit einfach schneller geholfen werden konnte.


    Was Du aber auch unbedingt bedenken solltest, ist die Zeit zwischen Ref. und Einstellung. In der, war bei mir August, musste ich die Beiträge der PKV in voller Höhe alleine tragen und das mit Null Einkommen. Das war ein ganz schöner Batzen, den ich mir, neben dem Lebensunterhalt in der Zeit, lange vorher ansparen musste.


    Welche PKV besser ist, kann man pauschal nicht beantworten. Leistungen vergleichen, Tarife vergleichen und entscheiden. (Nebenbei bemerkt wird meine PKV zum Januar um satte 10% pro Monat teurer! Das ist eine ganz schön hohe Summe und ein weiterer Nachteil der PKV!)

  • Dort gab es keinen einzigen Unterschied zu gesetzlich Versicherten.

    Das heißt du hast auch bei einer Mitaufnahme deine Bezüge weiter gezahlt bekommen voll?



    Den wesentlichen Unterschied, den ich gerne nenne, sind die Kinderkrankentage. Als Beamter bekommt man sie ja vom AG, aber das andere Elternteil hat meist nur welche, wenn die Kinder (und das andere Elternteil) in der GKV sind. Sonst sieht es da meist mau aus.

  • Susannea, das mit dem Unterschied bezog sich auf die ärztliche Behandlung der Kinder. In keiner der Kliniken wurden Wahlleistungen angeboten. Anders, als das bei Erwachsenen ist und nach meiner Erfahrung schon einen großen Unterschied macht.


    Ja, das stimmt. Ich habe weniger Kinderkrankheitstage (7 Arbeitstage pro Kind, max 18 pro Kalenderjahr) als gesetzlich Versicherte. Ja, ich habe auch bei stationärer Aufnahme die vollen Bezüge erhalten.


  • Ja, das stimmt. Ich habe weniger Kinderkrankheitstage (7 Arbeitstage pro Kind, max 18 pro Kalenderjahr) als gesetzlich Versicherte. Ja, ich habe auch bei stationärer Aufnahme die vollen Bezüge erhalten.

    Aber vom AG, oder? Und das im Rahmen der Kinderkrankheitstage. Bei Mitgliedern der GKV zählen Krankenhaustage ja nicht mit und werden unbegrenzt gezahlt.


    Die 10 Tage pro Kind, maximal 25 Tage gehen extra.

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