Hallo in die Runde,
Weiß jemand zufällig, wie es um die rechtliche Grundlage zur Verpflichtung von fachfremden Unterricht in BW steht?
Ich habe wortlos in meinem Postfach einen neuen Stundenplan gefunden, in dem ich plötzlich Mathe fachfremd unterrichten soll. Eine Absprache mit der Schulleiterin hat nie stattgefunden. Ich bin absolut nicht geeignet, dieses Fach zu unterrichten! Ich habe überhaupt kein Sach- und Fachwissen, keine fachdidaktischen Kenntnisse und meine Schulzeit liegt zweieinhalb Jahrzehnte zurück. Ich bin die Person, die das Abi mit Unterkursen bestanden hat und überhaupt keinen Bezug zu Zahlen und Logik hat. Dafür habe ich andere Stärken
Dass ich mit der Schulleiterin reden muss und sie über die Situation informieren muss, ist mir bewusst. Und dass es fahrlässig wäre, mich in Mathe auf die Schüler loszulassen ist auch klar
Weiß jemand wie es um die rechtliche Seite bestellt ist? Kann sie mich trotz meiner Bedenken zwingen, Mathe fachfremd zu unterrichten?
Vielen Dank für eure Einschätzungen