Rechtsfrage: Klausuraufsicht

  • Hallo zusammen,
    folgender Fall:


    Ein Kollege hat einen zuvor kranken Schüler eine Klausur nachschreiben lassen. Um die Sache möglichst unkompliziert zu halten, hat er den Schüler während der Stunde mit Stuhl und Tisch auf den Flur gesetzt. Wir haben Glaswände, so dass der Schüler die ganze Zeit im Blick des Kollegen war. (Es gibt Nachschreibtermine, diese müssen aber nicht genutzt werden) Das gab hinterher Streit im Kollegium.
    Nun meine Frage:


    Wer ist dafür verantwortlich, dass der Schüler a) ordentlich beaufsichtigt wird und b) unser angemessenen Klausurbedingungen schreibt? Und wo kann ich dazu etwas nachlesen?


    Nach meinem Empfinden geht es andere Kollegen nichts an, wie meine Schüler ihre Klausuren schreiben. Geht es denn den Fachvorsitzenden, die didaktische Leitung, die Schulleitung etwas an?


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ist es wirklich so, dass der Nachschreibtermin nicht wahrgenommen werden muss, oder ist es so, dass einige KollegInnen sie gefliessentlich ignorieren?
    Bei uns wurde vor ein paar Jahren dieser Nachschreibtermin eingeführt, unter anderem auch, um den SchülerInnen transparent zu zeigen: es gibt EINEN Termin, an einem Freitag Nachmittag (muss auch leicht weh tun), und nicht 2 Tage nach der tatsächlichen Klausur während anderer Unterrichtsstunden (Rattenschwanz vom Unterrichtsausfall).
    Allerdings gibt es auch bei uns immer wieder KollegInnen, die es "praktischer" finden, in einer Freistunde (von ihnen) nachschreiben zu lassen, weil sie nicht "so lange" warten wollen. Oft ist der Nachschreibetermin ja längst nach der Rückgabe der Klausur.
    Trotzdem finde ich es zb als Kollegin unangemessen, weil es nunmal ein System gibt, die SchülerInnen nicht noch mehr Unterricht verpassen sollen und es sonst zentrale Nachschreibetermine ad absurdum führt.


    und im System Schule, habe ich mittlerweile lernen müssen, gibt es kein "geht keinen anderen an, wie ich dies und das mache". :-/

  • Wer hat sich gestritten? Kollegen mir Dir, weil der Schüler auf dem Gang saß?


    *unglaublich*


    In BW besteht keine Verpflichtung Klassenarbeiten nachschreiben zu lassen. Davon mache ich oft Gebrauch. Ich darf den Schüler auch abfragen. Das tue ich meistens auch. Ich denke, das ist von Fach zu Fach unterschiedlich und manchmal auch nicht machbar.


    Nachschreiben auf dem Gang habe ich auch schon ausprobiert. War aber eindeutig zu laut. Im der Nachbarklasse war Halli Galli angesagt.


    Was ich auch noch mache ist, dass ich den Schüler zu einem anderen Kollegen in die Klasse setze, wenn der eine Klassenarbeit schreibt. Das bedarf allerdings ein wenig der Organisation.


    Meiner Meinung nach obliegt die Art und Weise der Gestaltung des Arbeitsumfelds deiner pädagogischen Freiheit, natürlich mit Rücksicht auf die Schüler.

  • Wer ist dafür verantwortlich, dass der Schüler a) ordentlich beaufsichtigt wird und b) unser angemessenen Klausurbedingungen schreibt? Und wo kann ich dazu etwas nachlesen?

    Was sind denn "angemessene Klausurbedingungen"? Wohltemperierte 20°C dank Klimaanlage, Schallschutzwände, Catering-Service und WLAN-Zugang?


    Meiner Ansicht nach wurde da alles richtig gemacht: Der Schüler stand ja unter kontinuierlicher Beobachtung und hatte Tisch und Stuhl.


    Ihr habt da ein seltsames Kollegium...


    Gruß !

  • Das ist leider richtig. Einige Leute sind seltsam, es ist aber auch ein großes Kollegium.


    Also vielleicht war das auch nicht deutlich.
    * Berufskolleg in NRW. Betroffen ist eine Klasse der Höheren Berufsfachschule (Also eine 11 auf dem Weg zum Fachabi).
    * Nicht ich war betroffen, sondern ein Kollege, ich nenne ihn mal Klaus.


    Die Nachschreibtermine wurden eingerichtet, um die LEHRER zu entlasten, da die mit den Nachklausuren (und den Terminen dafür) nicht mehr hinterherkamen. Nun gibt es 2-3 Mal pro Jahr feste Termine an einem Samstag, man meldet den Schüler dort an, reicht die Arbeit ein, niemand hat Stress. Gerade bei Schülern, die ständig genau zur Klausur fehlen, hilft das den Lehrern.
    Es ist aber für Schüler, die wirklich nicht absichtlich fehlen, meiner Meinung nach ein großer Nachteil, erst 5 Wochen später zum festen Termin nachschreiben zu müssen, so dass ich (und andere) das gerne anders regle (möglichst zeitnah, im Nebenraum, beim Kollegen o.ä.). Man muss die festen Termine aber nicht nutzen, wenn es nicht nötig ist.


    Im konkreten Fall kam eine Kollegin (die eigentlich im Unterricht hätte sein müssen und mit dem Schüler nichts zu tun hat) am Schüler vorbei, gestikulierte durch die Scheibe, was Klaus, der schließlich im Unterricht zu tun hatte, ignorierte. Nach der Stunde wurde Klaus vorm Lehrerzimmer von dieser Kollegin abgefangen und sehr unfreundlich darauf hingewiesen, dass das nicht geht wegen Aufsicht, Arbeitsatmosphäre... ka. Besagte Kollegin hat keinerlei besondere Stellung oder Befugnisse, ist fachlich und pädagogisch deutlich unterdurchschnittlich begabt und ... es gibt auch sonst so Probleme.


    Das ist aber eigentlich auch egal, ich rechne aber damit, dass dieser Fall nochmals zur Sprache kommen wird und frage mich daher, ob es einen Paragraphen o.ä. gibt, auf den ich verweisen könnte, in dem in etwa steht "Für die korrekte Durchführung der Klassenarbeiten ist allein der Fachlehrer verantwortlich und nicht irgendwelche Leute, die zufällig im Flur umherlaufen." Gibt es so etwas? :)


    Natürlich ist das alles ein Teamjob und Tipps sollten immer durchdacht und vielleicht angenommen werden. Aber es kann doch nicht jeder einfach dahergelaufen kommen und sagen, wie man etwas machen MUSS, weil er es aber so will.


    Viele Grüße und lieben Dank

    • Offizieller Beitrag

    Sag mal, wenn es einen solchen Paragraphen gibt, dann kannst Du ihn doch auch selbst googeln.


    Letztlich wird es aber keinen konkreten Paragraphen geben.


    Aspekte, die beim Nachschreibetermin berücksichtigt werden müssen sind aber z.B.
    - ungestörte Arbeitsumgebung
    - gleicher Schwierigkeitsgrad der Klausur
    - gleicher (nicht derselbe) Inhalt
    - gleiche Schreibdauer
    - vergleichbarer Erwartungshorizont


    Wenn das gegeben war und der Schüler sich nicht beschwerte, ist alles in Ordnung.


    Theoretisch könnte die Schulleitung noch intervenieren, weil sie gemäß Schulgesetz bzw. ADO dazu verpflichtet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf des Schulbetriebs, des Unterrichts und der Notegebung sicherzustellen. Allerdings sehe ich dazu keinen Anlass. Lehrer sind kraft ihrer Funktion eben Besserwisser und neigen dazu, Dinge, die andere (besser oder anders) machen, abzuwerten.
    Aber wenn natürlich feststeht, dass besagte Kollegin "minderbegabt" ist, dann bist Du ja über jeden Vorwurf erhaben.

  • Sag mal, wenn es einen solchen Paragraphen gibt, dann kannst Du ihn doch auch selbst googeln.


    Letztlich wird es aber keinen konkreten Paragraphen geben.

    Ich habe selbst gegoogelt, finde aber nichts und weiß nun nicht, ob es einen derartigen Paragraphen vielleicht einfach nicht gibt. Müsste es aber doch, oder?


    Zitat

    Wenn das gegeben war und der Schüler sich nicht beschwerte, ist alles in Ordnung.


    Meine Frage ist halt, wer entscheidet darüber?


    Zitat

    Aber wenn natürlich feststeht, dass besagte Kollegin "minderbegabt" ist, dann bist Du ja über jeden Vorwurf erhaben.


    Es ging ja, wie gesagt, gar nicht um mich.
    Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass besagte Kollegin meiner Ansicht nach nicht nur überhaupt keine Befugnis hat, irgendwelche Anweisungen zu geben (oder Wünsche dazu zu äußern, wie andere Lehrer ihre Klausuren stellen), sondern auch absolut keine Person ist, die irgendjemand um kollegialen Rat bitten würde. Das ist natürlich für die Sachlage auch nicht weiter wichtig.

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt, einen entsprechenden Paragraphen wirst Du nicht finden. Es gibt übergeordnete Durchführungsbedingungen, die im Schulgesetz oder in der Prüfungsordnung oder in den Kommentaren dazu aufgeführt sind. Die Grundbedingungen habe ich Dir ja bereits genannt.
    Letztlich entscheidet der Schulleiter über die ordnungsgemäß durchgeführte Prüfung, sofern es Beschwerden über deren Durchführung gab oder die Durchführung offensichtliche und durch den Schulleiter festgestellte Mängel hatte.

  • Möglicherweise gibt es aber einen Paragraphen, der die päd. Freiheit regelt, bzw. wodurch sie alleine eingeschränkt werden kann (Schulgesetz, Schulprogramm o.ä.). Im Umkehrschluss könnte man dann über so eine Regelung postulieren, dass die konkrete Entscheidung zu den Klassenarbeiten eben doch in die päd. Freiheit der Lehkraft fällt.

  • Also, einen Schüler auf den Flur zu setzen, um eine Klausur zu schreiben, finde ich schon sehr grenzwertig (da gehen ja auch mal Leute lang, ist es zugig usw.).


    Auch wenn der Schüler bekundet, er hätte nichts dagegegen, würde ich das nicht als Freifahrtschein sehen - vll. ist der SuS halt ein wenig schüchtern oder will sich nicht unbeliebt beim Lehrer machen.


    Ansonsten: wie Bolzbold

  • Manchmal gibt es schlicht und einfach nicht die Möglichkeit in einer idealen Atmosphäre nachschreiben zu lassen, aber selbst bei regulären Klassenarbeiten oder gar Prüfungen gibt's mal lärmende Handwerker oder die Lüftung fällt aus usw. usw. So what?


    Auf dem Gang nachschreiben lassen ist sicher nicht ideal, aber auch nichts ungewöhnliches.

    • Offizieller Beitrag

    Und genau für diesen Fall hat Hoegg empfohlen, dass der Prüfling etwaige Mängel in der Durchführung oder den Bedingungen sofort rügt, damit diese entweder abgestellt werden können oder, falls nicht, damit im Widerspruchsverfahren überhaupt eine Chance besteht.

  • Das Einzige was Klaus beachten muss, ist die Aufsichtspflicht. Wenn er besagten, offenbar nicht mehr allzukleinen Schüler sogar sehen kann, ist die gegeben.
    Proargument, falls Diskussionsbedarf: es kommt dem Schüler sogar zugute, weil 2 Monate später nachschreiben logischerweise von Nachteil ist.
    Problem könnte höchstens sein, dass er aktuellen Stoff verpasst, dafür wird Klaus aber eine Lösung haben. Kollegin Gabi gehts jedenfalls nüscht an.

  • Bolzbold: Naja, 'Rügepflicht' gilt im allgemeinen Prüfungsrecht - bei Staatsexamina und so.


    Ich denk mal, bei einer normalen Klausur in einer Schule sollte man die Argumentation 'eine Nummer niedriger' hängen. Fairness, Gleichbehandlung und so...(und nicht: alles, was der Schüler nicht rügt, ist quasi 'erlaubt')

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