Guten Abend! Ich wollte mal fragen, ob jemand hier mir den rechtlichen Hintergrund für eine Prüfung nennen kann. Darf ich als Aufsicht in einer Prüfung eingesetzt werden, in der ich das Fach selbst unterrichtet habe?
Danke
Pilgrim
Prüfungsaufsicht
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Moin.
Die rechtlichen Details dürften wie so oft vom Bundesland, der Schulform, der Prüfungsart usw. abhängen.
Deshalb aus eigener Erfahrung statt mit Paragraphen: In ausnahmslos ALLEN Prüfungen, denen ich sowohl als Lehrer als auch als Schüler beigewohnt habe (Abi, Klasenarbeiten, Abschlussprüfungen Techniker, theoretische+praktische Gesellenprüfung), führte bisher derjenige (mit) Aufsicht, der das Fach unterrichtet hat.
Bei mündlichen Prüfungen wäre alles andere auch sinnlos, sonst könnte er nicht prüfen. Das ist allerdings so offensichtlich, dass ich mir jetzt nicht mehr sicher bin, ob ich die Frage richtig verstanden habe
Gruß,
DpB -
Danke erstmal,
ich meine natürlich in einer schriftlichen Prüfungen - bei einer mündlichen gibt es in diesem Sinne ja keine Aufsicht, dort ist man wenn als Prüfer mit noch anderen Kollegen eingesetzt.
Bei uns an der Schule wurde das bisher immer vermieden, da ich jetzt Prüfungspläne erstellen soll (als Vertretung) frage ich mich, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Ich habe noch nichts gefunden
LG
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vor allem geht es um die alleinige Aufsicht - nicht mit einem anderen Kollegen zusammen - ich bin in Baden-Württemberg an einer Beruflichen Schule
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Interessant. Bei uns macht immer die Person Aufsicht, welche eigentlich in der Klasse Unterricht gehabt hätte.
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Sind das irgendwie zentrale Prüfungen? Wenn ja, gibt es doch sicher ne Vorschrift. Im schriftlichen Abitur in BW darf man nicht in seinem eigenen Kurs Aufsicht führen. Sonst haben wir ja keine schriftlichen Prüfungen in dem Sinne. Bei Klausuren und Klassenarbeiten führt die Fachlehrkraft die Aufsicht, es sei denn, es ist mehrstündig. Dann sind die eingeteilt, die diese Stunden sonst unterrichtet hätten.
An deiner Stelle würde ich den/die SL um die nötigen Vorschriften bitten oder beim RP anrufen. -
Darf ich als Aufsicht in einer Prüfung eingesetzt werden, in der ich das Fach selbst unterrichtet habe?
Welcher Grund sollte denn dagegen sprechen?
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Welcher Grund sollte denn dagegen sprechen?
Ein möglicher Grund könnte z.B. sein, dass man damit verhindert möchte, dass ein Lehrer der seinen Unterricht nicht richtig macht bei der Prüfung Tipps gibt, damit das nicht rauskommt.
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Ein möglicher Grund könnte z.B. sein, dass man damit verhindert möchte, dass ein Lehrer der seinen Unterricht nicht richtig macht bei der Prüfung Tipps gibt, damit das nicht rauskommt.
Dann würde man ja den Lehrkräften pauschal unterstellen, dass sie ihre Arbeit nicht richtig machen und evtl. sogar Dienstvergehen begehen.
In meinen Prüfungen teile ich aber grundsätzlich auch immer 2 Aufsichten ein, damit auch sichergestellt ist, dass die Klasse auch in Notfällen nicht alleine ist. Es kann ja immer passieren, dass einem Schüler (oder auch einer Aufsicht) schlecht wird, oder irgendwas mal fehlt und noch schnell geholt werden muss. Wenn man dann wirklich Bedenken wegen übermäßiger Hilfe der Lehrkraft hat, hätte man das damit auch geregelt (ich finde es aber wie gesagt albern).
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Dann würde man ja den Lehrkräften pauschal unterstellen, dass sie ihre Arbeit nicht richtig machen und evtl. sogar Dienstvergehen begehen
Ja. Das war ja auch nur eine Idee dafür, was ein Grund sein könnte.
Die Zweitkorrektur beim Abi wird ja von einer anderen Schule gemacht - sogar anonymisiert.
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