Hallo liebe Foren-Mitglieder,
ich werde im kommenden Jahr zusammen mit mehreren Schülern an einem mehrwöchigen Schüleraustausch mit unserer Partnerschule in einem außereuropäischen Land teilnehmen (Unterbringung in Gastfamilien). Könnt ihr mir sagen, ob ich (Beamtin auf Probe in Rheinland-Pfalz) Anspruch auf Erstattung der Reisekosten habe? Und falls ja, wo ich hierzu eine Information finden kann? Der Austausch findet zum ersten Mal statt, deshalb konnten mir meine Kollegen nicht weiter helfen.
Viele Grüße