• Liebes Forum,


    mein Mann beabsichtigt im Februar zwei Monate in Elternzeit zu gehen, da wir Nachwuchs erwarten. Da er augenblicklich einen Leistungskurs hat und er diesen gerne weiter machen möchte, überlegt er sich selbst mit 5 Stunden zu vertreten ohne diesen weiterzumachen. Laut Besoldungsrechner bekäme er rund 800 €. Die Elterngeldstelle sagte mir, dass die 800 Euro von dem Elterngeld abgezogen werden. Ist das wirklich so? Wo bleibt da der Reiz, sich selbst zu vertreten?


    Liebe Grüße
    FS

  • Liebes Forum,


    mein Mann beabsichtigt im Februar zwei Monate in Elternzeit zu gehen, da wir Nachwuchs erwarten. Da er augenblicklich einen Leistungskurs hat und er diesen gerne weiter machen möchte, überlegt er sich selbst mit 5 Stunden zu vertreten ohne diesen weiterzumachen. Laut Besoldungsrechner bekäme er rund 800 €. Die Elterngeldstelle sagte mir, dass die 800 Euro von dem Elterngeld abgezogen werden. Ist das wirklich so? Wo bleibt da der Reiz, sich selbst zu vertreten?


    Liebe Grüße
    FS

    Da hast du was falsch verstanden, angerechnet, nicht abgezogen.


    Es zählt Einkommen vor der Geburt (maximal 2770 Euro) abzüglich Einkommen nach der Geburt (hier dann ca. 720 Euro, da 83,33 Werbungskostenpauschale abgezogen wird) und davon dann 65%. Sollte etwas mehr als ohne Arbeit sein ;)

  • Also würde man zusätzlich zu den 1800€ Elterngeld circa 470€ kriegen? Habe ich dich da richtig verstanden und wenn ja, steht das irgendwo?

    Nein, das würde man nicht, denn die 1800 Euro gibt es nur beim maximal anrechenbaren Gehalt. Da ja aber aus der Differenz berechnet wird, kannst du das nicht mehr haben, wenn du in Elternzeit Einkommen hast.


    Sprich, verdienst du 470 Euro, dann werden davon 390 angerechnet ca. Somit hast du eine Berechnungsgrundlage von ca. 2380 Euro (2770-390) und davon 65% sind dann ca. 1550 Euro Elterngeld, somit stehen dir insgesamt 2020 Euro zur Verfügung statt 1800 Euro ohne Arbeit.


    Und ja, das steht im BEEG und kann dir auch jeder Online-Elterngeldrechner eigentlich ausrechnen.



    § 2 Höhe des Elterngeldes


    (1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt. Es wird bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat.
    ...
    (3) Für Monate nach der Geburt des Kindes, in denen die berechtigte Person ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat, das durchschnittlich geringer ist als das Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt, wird Elterngeld in Höhe des nach Absatz 1 oder 2 maßgeblichen Prozentsatzes des Unterschiedsbetrages dieser Einkommen aus Erwerbstätigkeit gezahlt. Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt ist dabei höchstens der Betrag von 2 770 Euro anzusetzen

  • Könnte er eigentlich auch seine 2 Monate Elternzeit aufteilen? 1 Monat direkt nach der Geburt und 1 Monat im nächsten Schuljahr?


    Bei dem Antragsformular der Bez Reg kann man das nämlich so nicht eintragen. Hat da jemand Erfahrung?

  • Könnte er eigentlich auch seine 2 Monate Elternzeit aufteilen? 1 Monat direkt nach der Geburt und 1 Monat im nächsten Schuljahr?


    Bei dem Antragsformular der Bez Reg kann man das nämlich so nicht eintragen. Hat da jemand Erfahrung?

    Ist er Beamter, dann gilt ja das Beamtenrecht des Bundeslandes, dann müsstest du da noch mal reinschauen. Ist er Angestellter geht dies natürlich.


    Wobei ich denke, dass dies nicht gehen soll wären vermutlich gar nicht zulässig.


    Ansonsten bei der Wahl immer beachten (gerade wenn es eben um finanzielle Gesichtspunkte geht), dass sich dann die ersten zwei Monate für Partnermonate anbieten, da die Mutter dort in der Regel ihr volles Gehalt hat.

  • "Wobei ich denke, dass dies nicht gehen soll wären vermutlich gar nicht zulässig."


    Weiß das jemand?

    Naja, die Frage zu beantworten, wie das bei dir konkret ist, würde eine einfache Angabe des Bundeslandes und der Hinweis ob Angestellter oder Beamter schon voraussetzen.

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