Vor einigen Jahren war ich länger krank (Folge: Eine Menge Ärger mit der Schulleitung… von „Fürsorgepflicht“ habe ich nichts gemerkt).
Aufgrund der Krankheit unterrichte ich reduziert.
(Vom Versorgungsamt habe ich damals 20 % zugesprochen bekommen, vor dem Hintergrund der gleich nachfolgend geschilderten Problematik,
wird auf ärztl. Rat ein Erhöhungsantrag gestellt, aber das dauert ja erstens und zweitens gut möglich, dass abgelehnt wird).
Mein Stundenplan mit den „Problemtagen“ sieht demnächst dann so aus:
An einem Tag:
1. + 2. Unterricht, dann wieder zur 8. + 9.
an einem anderen: 1. bis 4. Unterricht, 5. + 6. frei, dann wieder 8. + 9.
Insgesamt dann an 4 Tagen Nachmittagsunterricht, dies ist bei keinem anderen Kollegen (auch Volldeputatler) so.
Inwiefern muss die Schulleitung/Stundenplanung das schon bestehende Schreiben des Versorgungsamts berücksichtigen?
Mein behandelnder Arzt hat mir jetzt ein „normales Attest“ zur Vorlage bei der SL rausgeschrieben.
Inwiefern muss so etwas berücksichtigt werden?
Oder zählen nur Schreiben vom Versorgungsamt?
ÖPR kann man vergessen.
Kann ich deswegen den Bezirkspersonalrat kontaktieren? Oder für was sind die da?
Oder müssten da die Stufen eingehalten werden, also erst einmal ÖPR?
Es ärgert mich über alle Maßen, dass mir die Reduzierung, außer gehaltlichen Einbußen, nichts einbringt.