Referendariat ohne 1. Staatsexamen in RLP - später Stelle in NRW?

  • Hallo,


    mein Freund, der ein Magister in Germanistik, Neuerer und Neuester Geschichte und Erziehungswissenschaften hat (in NRW wurde nur Deutsch als 1. Staatsexamen anerkannt), überlegt nun, sich in RLP fürs Referendariat zu bewerben. Scheinbar ist das dort ohne Probleme möglich. Nach dem 18-monatigem Vorbereitungsdienst könnte er da ganz normal sein zweites Staatsexamen ablegen.


    Wenn er nach bestandenem zweiten Examen wieder nach NRW zurückkäme - könnte er sich dann auch hier auf Planstellen bewerben? Ich frage, weil man ja bei den Bewerbungen eine Kopie des ersten und zweiten Staatsexamens mitschicken muss, und er das erste Staatsexamen ja nicht hat (eben nur den Magisterabschluss).


    Hat da jemand Erfahrungswerte?


    Vielen Dank!

  • Zu RLP kann ich konkret nichts sagen. Ich weiß nur, dass es auch mit zweitem Staatsexamen nicht immer ganz einfach ist sich zu bewerben, wenn man kein erstes Examen hat. In dem Fall, den ich kenne musste die Person (aus Hamburg) obwohl sie das 2. Examen schon hatte, in NRW noch mal einige SWS nachstudieren und auch Prüfungen ablegen. Erst danach darf sie in NRW unterrichten.


    Edit: Ach ja, in NRW wurde ihm nur Deutsch anerkannt (ich schätze mal für Berufskolleg oder HRGe), weil Geschichte kein Mangelfach ist, Deutsch aber (in den beiden Schulstufen) schon.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Finchen schrieb am 12.03.2007 16:49:
    Edit: Ach ja, in NRW wurde ihm nur Deutsch anerkannt (ich schätze mal für Berufskolleg oder HRGe), weil Geschichte kein Mangelfach ist, Deutsch aber (in den beiden Schulstufen) schon.


    Deutsch ist in der HRGe ein Mangelfach? ?( Seit wann das denn?
    Vor zwei Jahren war es jedenfalls in NRW noch so, dass es massenweise Deutschleute in NRW gab und es alles andere als ein Mangelfach war.


    Hier http://www.vbe-nrw.de/content_…6b715c0f1c3c3aa432a70a642
    sind noch mal die Mangelfächer für die SekI aufgelistet.

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