Amtszulage stellv. Schulleiter auch bei A13?

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit Kurzem stellv. Schulleiter an einer Schule in kirchlicher Trägerschaft in Rheinland-Pfalz. Da ich erst vier Jahre im Lehrerdienst bin, bin ich aktuell noch in A13 eingruppiert. Eine Höhergruppierung erfolgt voraussichtlich erst 2017, dann auf A14 und 2020/2021 auf A15.
    Bei Stellenausschreibungen des Landes RLP habe ich gelesen, dass Stellv. Schulleiter nach A15Z (also mit Amtszulage) bezahlt werden. Wäre es möglich diese Amtszulage auch schon bei A13 oder A14 zu erhalten? Das entsprechende Amt habe ich ja bereits...

  • Ich kann nicht für Rheinland-Pfalz sprechen, sondern nur für NRW:
    Die Eingruppierung in A12 bis A15 + evtl Zulage ist unabhängig von der Zeit im Schuldienst. Sie hängt ab von der Schulform und Schulgröße.
    Wenn man an einer kleinen Grundschule Schulleiter ist, dann wird man i.d.R. nur A12 (mit Zulage bekommen), egal ob man da jetzt 1, 10 oder 40 Jahre gearbeitet hat.
    Analog an anderen Schulen: Wenn man an einer großen Gesamtschule ist, dann bekommt man sofort A15 mit Zulage. Zeit ebenfalls egal.
    Die Zeit wird in den Dienstaltersstufen berüksichtigt.

    • Offizieller Beitrag


    Wenn man an einer großen Gesamtschule ist, dann bekommt man sofort A15 mit Zulage. Zeit ebenfalls egal.

    Mmm, ist es nicht so, dass manchmal A15-Stellen auch für Leute mit A13 geöffnet sind (zum Beispiel, wenn sich kein anderer beworben hat...), man aber eben erstmals NICHT A15 bekommt, sondern die Zeit erstmals in den jeweiligen Stufen "abwarten" muss?
    So hatte ich es auch im Eingangsbeitrag verstanden. Man kann ja nicht, innerhalb von 2 Jahren A15 werden, selbst wenn kein anderer Mensch auf die Stelle beworben hatte.. Da spart das Land immer gerne am Geld (mit irgendwelchen laufbahnrechtlichen Begründungen...)

    • Offizieller Beitrag

    Mmm, ist es nicht so, dass manchmal A15-Stellen auch für Leute mit A13 geöffnet sind (zum Beispiel, wenn sich kein anderer beworben hat...), man aber eben erstmals NICHT A15 bekommt, sondern die Zeit erstmals in den jeweiligen Stufen "abwarten" muss?

    So ist es in Hessen, und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es in anderen Bundesländern anders läuft

  • Doch, man kann als A13er innerhalb von zwei Jahren auf A15 rutschen. Man bewirbt sich auf eine A15 Stelle und wenn man diese bekommt, steigt man nach dem ersten Jahr auf A14 und nach dem zweiten auf A15 hoch.
    Die Stellenzulage bekommt man aber auch erst, wenn man A15 bekommt.

  • Also in Hessen kann man nur alle zwei Jahre befördert werden. Und wenn ich mir den Anfangspost ansehe, dann scheint es in RLP alle drei Jahre zu sein.

    Wer immer das tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.


    Henry Ford

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