Ich arbeiten dieses Schuljahr nur 70% und habe Dienstags um 11.20 Uhr Schule aus. Da Dienstags von schulischer Seite keine Termine sind, habe ich mir mittags einen SPortkurs gebucht. Wir haben einen festen Konferenztag in der Woche.
Nun teilt mir ein Kollege heute mit, dass morgen eine Klassenkoferenz geplant ist (stünde seit Freitag nach der 6. Stunde auf dem Brett, da hat man bei uns als Nicht-Klassenlehrer aber schon aus...). Naja, nun kollidiert die Klassenkonferenz mit dem Sportkurs und ich frage mich, ob ich den Kurs morgen ausfallen lassen muss.
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Das Bundesland wäre hilfreich. In Hessen gilt auch für Klassenkonferenzen (nicht: Teamsitzungen u.ä.) die Konferenzordnung mit den entsprechenden Fristen und Formvorschriften zur Einladung.
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Schau mal in der Konferenzordnung nach: dort findest Du die einschlägigen Vorschriften. Wichtig für Dich sind die Regelungen zur Teilnahmepflicht und zur Einberufung (in B.-W. vgl. §12, Abs. 6. Hier gilt grundsätzlich eine Frist von mindestes sechs Unterrichtstagen; nur in dringenden Fällen - die der Schulleiter begründen muss - kann die Frist verkürzt werden oder entfallen.)
Wenn hier keine Fehler gemacht wurden, hast Du bei der Konferenz anwesend zu sein.
P.S. Trantor war wieder einmal schneller als ich.
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