Hallo liebe Mitglieder..
Eine Klassenlehrerin soll,laut Beschluss vom Schulamt,für 3 Tage die Woche in eine andere Grundschule versetzt werden.
Dem gehen Lügengeschichten und übler Nachrufe von 3-4 Eltern zuvor.
Die Schulleiteitung möchte diese ältere Kollegin ebenfalls loswerden,behaupte ich mal..
Die Konsequenz ist jetzt diese Versetzung die nach den Herbstferien vollzogen werden soll.
Die Mehrheit an Eltern ist sehr zufrieden mit dieser Klassenlehrerin,die Schüler sind in der 2 Klasse und voll auf dem Lernstand wo sie sein sollen!
Kann mir jemand sagen wie wir jetzt gegen diesen Beschluss vorgehen können?
Ich hoffe auf Hilfe denn dies ist eine echte Sauerei
Klassenlehrerin wird zwangsversetzt
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Hallo und willkommen im Forum. Bist du Lehrer(in) oder Mutter/ Vater?
Woher weißt du, dass "Lügengeschichten und üble Nachrede" der Grund für die Versetzung sind? Es kommt durchaus vor, dass Lehrer Kinder psychisch misshandeln, auch wenn der Lernstand "stimmt". Wenn die Kinder regelmäßig angebrüllt werden, ausgegrenzt, herabgewürdigt, wieder anfangen in die Hose zu machen und Albträume kriegen zum Beispiel. Dass die Eltern, deren Kinder zu den aktuell bevorzugten gehören sich aus Angst nicht beschweren, ist klar.
Allerdings ist die Frage, was dann eine Versetzung bringen soll.
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Personalrat und - da es sich um eine Frau handelt, auch die Gleichstellungsbeauftragte informieren und um Rat fragen.
Falls die Kollegin älter ist und die Lügengeschichten/Nachrufe auch auf gesundheitliche Probleme abzielen, außerdem den /die Schwerbehindertenvertretung informieren.Liegt der Beschluss des Schulöamts bereits schriftlich vor?
Falls ja, Widerspruch einlegen.
GEWerkschaft einschalten. Gut, wenn man sie hat. -
Ich würde mich schnellstmöglich mit dem Anliegen an den zuständigen Personalrat wenden und ggf. Widerspruch einlegen.
Evl. hilft auch die Rectsberatung der GEW, des VBE oder anderen Lehrerverbänden.Edit: alias war ein paar Sekunden schneller als ich.
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Wie wird die Versetzung denn begründet?
Ist es eine Versetzung aus dienstlichen Gründen oder eine Disziplinarmaßnahme?
Zumindest bei den Versetzungen aus dienstlichen Gründen muss der Personalrat zugestimmt haben Runderlass Versetzung von Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Schulen (NRW)
Handelt es sich um eine Angestellte oder um eine Beamte? -
Sprichst du von einer tatsächlichen Versetzung an eine andere Schule oder von einer (zeitweisen) Abordnung, sprich drei Tage bzw. entsprechende Stunden/Woche Schule x und zwei Tage/Woche Schule y?
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Guten morgen..
Also ich bin eine Mutter ,keine Lehrerin..hoffe das wird mir hier verziehen.
Wir machen diese Geschichte jetzt schon über ein Jahr mit..wenn ihr diese Lehrerin nur kennen würdet..sie ist älter,steht im LETZTEN jahr vor ihrer Rente..
Das mit den Lügengeschichten wissen wir,ist eine lange Geschichte..wenn sie keine Lügen erfinden machen sie aus einer Mücke einen Heißluftballon und sind wieder bei der Schulleitung..wir haben im Moment eine Leitung die aus 3 Lehrern besteht,da die letzte Leitung sich vor den Sommerferien verabschiedet hat..Die Rente wird sie mit schweren herzen antreten da sie den Druck denke ich nicht mehr aushält .
Sie hat fast geweint als sie mir erzählt hat wie schwer es ihr fällt ..
Sie wird nie richtig böse,manchmal ist sie ein wenig chaotisch..ja..aber was da bei uns abgeht...
Das Schulamt hat es mit einer zeitweilligen Abordnung begründet..3 Tage..
Wir bekommen diese Mitteilung einen Tag vor den Ferien,in der Postmappe..das finden wir als Eltern schon frech..
Also..Zusammengefasst :
Gewerkschaft
Personalrat
Gleichstellungsbeauftragte
Ihr könnt euch gar nicht vorstellen was in unserer Gruppe los war als alle diesen zettel gefunden haben..
Wir fühlen uns einfach machtlos da Leitung und Amt es ziemlich einfach zusammen haben..
...völlig erschöpft..und traurig..
Und danke allen schonmal -
1. Hier ist kein Elternforum.
2. dein Engagement in allen Ehren, aber weder hast du die internen Angelegenheiten Einblicke, noch hast du
3. Anspruch darauf, dass dich die Schulleitung über irgendwas in Kenntnis setzt.Ich wünsche der Frau alles Gute, wenn das ihr letztes Jahr ist und sie tatsächlich gemobbt wird, würde ich an ihrer Stelle komplett die Schule wechseln.
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Zitat von Schantalle
1. Hier ist kein Elternforum.
2. dein Engagement in allen Ehren, aber weder hast du die internen Angelegenheiten Einblicke, noch hast du
3. Anspruch darauf, dass dich die Schulleitung über irgendwas in Kenntnis setzt.Das kann ich so unterschreiben.
<Mod-Modus>
Ich lasse den Thread noch etwas offen, die Userin ist aber (Begründung: Eltern) gesperrt.
kl. gr. frosch, Moderator
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Personalrat und - da es sich um eine Frau handelt, auch die Gleichstellungsbeauftragte informieren und um Rat fragen.
Hat zwar nichts mit dem Fall zu tun, aber der / die Gleichstellungsbeauftragte ist auch für Männer zuständig.
Gruß !
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Ist in NRW der Persoalrat nicht auch voll mitbestimmungsberechtigt bei Abordnungen und Versetzungen?
Ich kenne keinen Personalrat, der Zwangsabordnungen zustimmt. -
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Das gibt es nicht als Disziplinarmaßnahme (siehe Disziplinarrecht).
Eine Versetzung oder AO ist immer eine Personalmaßnahme und zwar auch dann, wenn sie als Disziplinerung gemeint ist.
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