Hallo zusammen,
hat man als Lehrer (NRW, Gymnasium) eine Pflicht sich in Sachen Erster Hilfe fortzubilden bzw. kann man strafrechtliche Probleme bekommen, wenn etwas passiert und man nicht adäquat helfen kann? (Dass man etwas tun muss wie z.B. Notruf absetzen, Erste Hilfe nach bestem Wissen zu erteilen bzw. ggf. jm. rufen, der sich damit besser auskennt) ist klar.
(Kein Sportlehrer, sondern naturwissenschaftlicher Lehrer, wenn es da noch einen Unterschied gibt).
Oder gelten die allg. Regeln für Erste Hilfe? (Also: solange man etwas macht, ist es ok. Selbst wenn es falsch bzw. nicht optimal für den Verletzten ist?)
Danke schon mal im Voraus.
LG