unerwünschte Schweigepflichtsentbindung

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte eine unangenehme Begegnung mit einem nicht sorgeberechtigten Partner einer Mutter. Habe ich das Recht, die Mutter alleine sprechen zu wollen? Sie möchte ihren Partner dabei haben und hat uns der Schweigepflicht entbunden. Eigentlich möchte ich diese aber gar nicht annehmen, weil ich das Gefühl habe, dass sie nicht frei sprechen kann ... Darf ich den Partner des Raumes verweisen? Und was mache ich, wenn die Mutter nicht mit mir alleine sprechen möchte? Es wäre so wichtig. Habe so ein dummes Bauchgefühl bei dieser 'Familie'.

  • Das Verwaltungsrecht (aller Länder) lässt eigentlich in jedem Fall einen Beistand zu. Es dürfte zumindest schwer werden dem Wunsch der Mutter zu widersprechen.
    Am besten führst du das Gespräch aufgrund deines Bauchgefühls auch nicht alleine und nimmst dir die SL hinzu.

  • Nimm jemanden mit ins Gespräch, wenn du Angst hast vor dem Typen. Setze dir vorher klare Ziele, was du erreichen willst und komme auf die zurück, wenns unsachlich wird. Wenn er ausfällig werden sollte, kannst du das Gespräch selbstverständlich beenden. Von vornherein jemanden ausladen, den die Mutter mit dabeihaben will, geht nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte das eher so gelesen, als sei der Mann derjenige, der die Frau am offenen Reden hindere, und Talida will alleine mit der Mutter sprechen um eine ehrlichere Aussage zu bekommen - ? Vielleicht eine ganz andere, als der Mann zulässt.
    Arbeitet er? Kannst du die Mutter zu Tageszeiten einbestellen, wenn er weg ist? Vielleicht könnte man das Kind unaufällig befragen.

  • Naja, ich weiß nicht, wie es im Schulgesetz von NRW geregelt ist, aber in Niedersachsen gilt z.B. der Partner, der in eheähnlicher Gemeinschaft mit der Mutter (dem Vater) sowie dem Kind dauerhaft zusammenwohnt in Schuldingen als sorgerberechtigt, wenn die Mutter das so will (§ 55). Vielleicht gibt es diese Regelung ja auch in NRW...

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

    • Offizieller Beitrag

    Danke für eure Antworten. Es ist wirklich schwierig. Die Mutter macht einen total eingeschüchterten Eindruck, weshalb ich sie gerne alleine sprechen würde. Alles, was ich bisher mitbekommen habe, lässt meine Alarmglocken schrillen. Das nächste Gespräch wird auf jeden Fall im Beisein der Schulleitung stattfinden. Das haben wir für uns schon geklärt. Ich hatte befürchtet, dass die Rechtslage so ist und kann auch nichts Gegenteiliges finden. Also hoffe ich auf eine Situation, wo Mutter das Kind mal alleine bringt/abholt und schnappe sie mir dann. Wenn sie dann nichts sagt, hab ich es wenigstens versucht. Schon traurig, wenn einem die Hände so gebunden sind.

    • Offizieller Beitrag

    Verwaltungsrecht (aller Länder)

    Genauer gesagt, das jeweilige Verwaltungsverfahrensgesetz (das übrigens in allen mit bekannten Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zum Schulrecht sträflich vernachlässigt wird).

  • Und was mache ich, wenn die Mutter nicht mit mir alleine sprechen möchte? Es wäre so wichtig.

    Für wen wichtig, für das Kind? Für dich?
    Ehrlich gesagt kann ich mir kaum eine Konstellation vorstellen, bei der dem ausdrücklichen Wunsch der Mutter (= das Gespräch mit ihrem Freund zusammen zu führen), nicht entsprochen werden sollte. Außer wie gesagt, er benimmt sich dir gegenüber unverschämt, dann "auf Wiedersehen, wir reden wieder, wenn sie normal sprechen können".


    Ist er dem Kind gegenüber gewalttätig?-> Gespräch Schulleitung, anschließend Jugendamt. Im Normalfall spricht man die Person sowieso vorher darauf an, es sei denn, das Kind wendet sich an dich und Gefahr ist im Verzug.


    Hast du Sorge, dass er der Mutter gegenüber gewalttätig ist? Auch das kann Kindeswohlgefährdung sein-> Verfahren siehe oben.
    An Extremerem fiele mir noch sexueller Missbrauch ein, dann ist das Vorgehen auch klar und ein Muttereinzelgespräch möglicherweise sogar kontraproduktiv (Beratungsstelle!).


    Du bist die Lehrerin des Kindes, dir geht es um das Wohl und den Lernfortschritt des Kindes. Wenn die Mutter sich an dich wendet: sei offen. Aber den Freund der Mutter entgegen des ausdrücklichen Wunsches ausladen wollen finde ich nicht reflektiert oder professionell. (Wenn natürlich menschlich nachvollziehbar).


    Diese Familie hat sich dieses System geschaffen, sie hat sich diesen Typen ausgesucht und solange die Mutter sich gar keine Hilfe von dir wünscht, gibt es auch keinen Grund, die Hilfe anzuordnen. Es sei denn- siehe oben... Auch wenn dein Feingefühl dich sicher nicht trügt, verbaue dir nicht deinen menschlichen Zugang zur Mutter, in dem du ihr vorschreibst, was gut für sie ist.

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