Mutterschutz und Vertretungsunterricht

  • Hallo zusammen,


    ich habe meinem Chef meine Schwangerschaft angezeigt und die Freigabe vom BAD erhalten. Mir stellen sich in Bezug auf den Mutterschutz allerdings gerade 2 konkrete Fragen:


    1. Ich bin fast ausschließlich in Doppelbesetzung eingesetzt. Ich weiß, dass ich keine Mehrarbeit leisten darf, meine 2 Stunden Vertretungsreserve fallen also schonmal flach. Darf man mich aber aus der Doppelbesetzung heraus nehmen, um in anderen Klassen zu vertreten? Es ist zwar stundenmäßig keine Mehrarbeit, faktisch aber schon, da ich ja mehr oder minder doppelt vorbereiten muss. Außerdem empfinde ich Vertretungsunterricht als sehr stressig. :daumenrunter:


    2. Gilt der Tag der offenen Tür als Mehrarbeit? Ich müsste an einem Samstag für ca. 6 Stunden in der Schule anwesend sein. Oder wird das als allgemeines Dienstgeschäft angesehen?


    Den ToT könnte ich gut verkraften, wenn ich nicht dauernd vertreten müsste...

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Ich gratuliere erst einmal zur Schwangerschaft. Bin ich jetzt falsch, aber m.E. Sind doch Vertretungsreserven Teil des Deputats, oder? Also wieso ist/wäre das Mehrarbeit und fällt bei dir flach?
    Vertretungsunterricht ist stressig, aber auch keine MA. Wenn es dich zu sehr gesundheitlich beeinträchtigt, musst du andere Wege finden. Aber über den Weg der MA geht das wohl nicht, dich zu befreien. Rein theoretisch wäre ja bei Doppelsteckung und Vertretungsbedarf auch möglich, dass der andere Kollege die Vertretung übernimmt.

  • Hallo,
    zu 1: Sonderpädagogen im GL unterrichten in vielfältigen Arbeitsformen: Einzelförderung, Doppelbesetzung, Fachunterricht etc. Sie erteilen- wie an der Förderschule auch- Unterricht alleine im Klassenverband. Von daher lautet die Antwort auf der Basis der Informationen, die Sie im Post aufgeführt haben: Ja, man darf Sie aus dem Klassenverband "herausnehmen". Da Sie nicht erkrankt sind, haben Sie ihr Wochenstundendeputat abzuleisten, so oder so.
    zur 2: Als Mehrarbeit gelten nur geleistete Unterrichtsstunden über das Wochenstundendeputat hinaus. Es kommt also darauf an, wie der "ToT" an ihrer Schule gelagert ist. Das sollte aber doch vorab in der LeKo geklärt worden sein, oder?
    Grüße

  • Ich weiß, dass ich keine Mehrarbeit leisten darf, meine 2 Stunden Vertretungsreserve fallen also schonmal flach

    Wieso ist Vertretungsreserve bei euch Mehrarbeit? Bei uns ist die im Deputat enthalten.


    Darf man mich aber aus der Doppelbesetzung heraus nehmen, um in anderen Klassen zu vertreten?

    Jupp. Sehe da auch kein Problem drin.


    Aber warum musst du dann doppelt vorbereiten? Ob du Montags in der 2. Stunde jetzt in Klasse 6a oder 7b bist, ist doch egal. Du musst dich entweder auf 6a oder 7b vorbereiten.


    Ansonsten würde der Schule mal ein Vertretungskonzept helfen, ich kann bei uns in fast alle Vertretungsstunden ohne Vorbereitung gehen und die Schüler haben was zu tun.

  • hallo,


    bei uns gehört die Präsenzzeit (Zurverfügungstehen für Vertretung) ins Deputat, das tatsächliche Halten einer Vertretungsstunde ist aber dann Mehrarbeit (bis zu drei Stunden pro Monat ohne Lohnausgleich). Dies war bei mir in beiden Schwangerschaften verboten. Vertretung erfolgte nur, wenn anderweitig Stunden ausfielen.
    Ansonsten kann ich Dir leider auch nicht helfen. Sollst du grds. in den Klassen bleiben und für den Kollegen dann mitarbeiten und zusätzlich Klassen übernehmen oder gehst du dann aus den I-Klassen raus?


    Herzlichen Glückwunsch auch von mir!


    lg Sunrise

  • bei uns gehört die Präsenzzeit (Zurverfügungstehen für Vertretung) ins Deputat, das tatsächliche Halten einer Vertretungsstunde ist aber dann Mehrarbeit (bis zu drei Stunden pro Monat ohne Lohnausgleich).


    Also wenn ich 25,5 Stunden Unterrichtsverpflichtung habe, und ich habe z.B. eine Vertretungsbereitschaft am Mo., in der 1. Stunde, dann zählt die zu den 25,5 Stunden Unterrichtsverpflichtung. Unabhängig ob ich letztendlich Vertretung mache, odern icht. Die bekomme ich dann natürlich nicht zusätzlich bezahlt, weil die eben schon in meinem normalen Gehalt drin ist.

  • Hallo zusammen,


    erst einmal herzlichen Dank für die Antworten bisher.


    Bei uns zählen die 2 Stunden Vertretungsbereitschaft nicht in das Unterrichtsdeputat von 28 Wochenstunden. Jede Stunde VB ist eine Überstunde (sofern nicht anderer Unterricht ausgefallen ist).



    Aber warum musst du dann doppelt vorbereiten? Ob du Montags in der 2. Stunde jetzt in Klasse 6a oder 7b bist, ist doch egal. Du musst dich entweder auf 6a oder 7b vorbereiten.


    Ansonsten würde der Schule mal ein Vertretungskonzept helfen, ich kann bei uns in fast alle Vertretungsstunden ohne Vorbereitung gehen und die Schüler haben was zu tun.

    Ich bereite mich spätestens am Tag vorher (lieber noch früher, aber manchmal ist den Kollegen noch nicht ganz klar, was ansteht) auf meinen Unterricht vor. Wenn ich dann einen Tag vorher (oder auch erst am Morgen selbst) sehe, dass ich statt in die 6a doch in die 7b muss, dann kann ich meine Vorbereitung in die Tonne kloppen und für die andere Lerngruppe von vorne anfangen. Ich empfinde das als Mehrarbeit, rechtlich ist es wohl keine.


    Für den ToT erhält das Kollegium einen Ausgleichstag. Von diesem profitiere ich aber nicht mehr, zu diesem Zeitpunkt bin ich bereits im Mutterschutz. Also einfach Pech gehabt.


    Nochmal herzlichen Dank für die Glückwünsche, Hinweise und Antworten!

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Jetzt stellt sich Sache für mich anders dar. Zumindest wegen des Ausgleichstages würde ich an deiner Stelle nachfragen, ob du den vorher nehmen könntest.
    Bzgl. der doppelten Vorbereitung ist es wohl so, wie du schreibst, da gibt es wohl auch keine Lösung. Ich würde an deiner Stelle einen Hefter mir so universalübungen für Vertretungen zusammenstellen, die eigentlich immer passen und mir dadurch viel Stress ersparen... Wortartenübungen, Kopfrechensachen, übungen zu schriftlichen Verfahren, Rätselsachen, sinnerfassendes Lesen (Detektivfälle, Logicals, ...)

  • Bei uns zählen die 2 Stunden Vertretungsbereitschaft nicht in das Unterrichtsdeputat von 28 Wochenstunden. Jede Stunde VB ist eine Überstunde (sofern nicht anderer Unterricht ausgefallen ist).


    Was ist, wenn die VB nicht in Anspruch genommen wird? Das muss dann auch bezahlt werden. Effektiv hat jeder bei euch angeordnete Mehrarbeit.
    Das ist so nicht korrekt.


    Aus der Rechtsdatenbank VBE NRW:



    Zitat

    Eine rechtliche Grundlage für Bereitschafts- oder Präsenzstunden gibt es im Lehrerbereich nicht.
    Diese dürfen schon gar nicht von der Schulleitung angeordnet werden. Zu überlegen wäre, ob die Lehrerkonferenz gemäß § 68 SchulG einen Beschluss fassen darf in welchem Präsenz,- bzw. Bereitschaftszeiten festgelegt werden. Nach § 68 Abs.2 SchulG darf die Lehrerkonferenz einen Beschluss fassen, in welchem Sie die Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Vertretungen festlegt. Diese kann jedoch nicht jeden Einzelnen verpflichten die Pflichtstundenzahl zu erhöhen.
    In § 11 Abs. 3 ADO ist deutlich geregelt, dass eine Verpflichtung von Lehrkräften zur Anwesenheit in der Schule über ihre Pflichtstundenzahl hinaus nur im Einzelfall erfolgen darf. Eine Regelung die feste Zeiten beinhaltet würde klar gegen diese Vorschrift verstoßen. (Stand 2013)

    Der entsprechende Passus in der ADO ist inzwischen woanders hin gerutscht, existiert aber tatsächlich noch.


    Kurz: Die Schulleitung kann nicht jeden Lehrer verpflichten zusätzlich über seine Pflichtstundenzahl in der Schule zu bleiben. Selbst wenn das der Fall wäre, müsste diese Stunde immer bezahlt werden, egal ob du dann Vertretung machst, oder nicht.




    Ich bereite mich spätestens am Tag vorher (lieber noch früher, aber manchmal ist den Kollegen noch nicht ganz klar, was ansteht) auf meinen Unterricht vor. Wenn ich dann einen Tag vorher (oder auch erst am Morgen selbst) sehe, dass ich statt in die 6a doch in die 7b muss, dann kann ich meine Vorbereitung in die Tonne kloppen und für die andere Lerngruppe von vorne anfangen. Ich empfinde das als Mehrarbeit, rechtlich ist es wohl keine.


    Okay, ist nachvollziehbar. Dann ist es aber auch an der Schule hier ein Vertretungskonzept auszuarbeiten, bei uns wissen die Schüler immer, was sie in Vertretungsstunden machen können und müssen. Der Lehrer muss im Endeffekt nur reingehen und aufpassen. Individuell bzw. auch in Absprache mit Kollegen kann natürlich auch gerne was anderes gemacht werden.

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