Mit Schülern auf Facebook/Whatsapp in Verbindung?!

  • Hallo zusammen,


    es ist ja bekannt, dass einige Lehrer mit Schülern über Facebook / Whatsapp - Gruppen in Kontakt stehen, um schulische Dinge z.B. zu klären.
    Ich selbst bin zwar noch Student, würde soetwas aber niemals machen. Ich habe meine Bilder auf Facebook für die Öffentlichkeit sperren lassen, damit man mich nicht finden kann.


    Mich würde mal wirklich interessieren, wer den medialen Kontakt mit Schülern gutheißt und wieso? ;)
    Für mich ist das ein No Go, mich interessiert die andere Perspektive.


    Grüße
    Yogho

  • Ich brauchte eine Möglichkeit mit meinen Schulsanitätern, welche aus bis zu verschiedenen 10 Klassen kommen, schnell zu kommunizieren. Da diese für Notfälle, die sie selbst überfordern sowieso meine Handynummer haben, lag es nahe eine WA-Gruppe dafür zu eröffnen.

    • Offizieller Beitrag

    Mich würde mal wirklich interessieren, wer den medialen Kontakt mit Schülern gutheißt und wieso?

    Ich bin mit Schülern, Kollegen, Eltern auf allen möglichen Plattformen verknüpft. Für mich ist es eben bequem und entspricht auch meinem sonstigen Kommunikationsverhalten (ich habe privat glaube ich schon mindesten 2 Jahre nicht mehr telefoniert). Meine Regel ist nur, dass ich nicht selbst bei jemandem anfrage, aber allen meine Kontaktdaten zur Verfügung stelle. Dann kann jeder, aber keiner muss. Ansonsten: Facebook ist bei den Schülern sowieso out, Instagramm und Snapchat sind ganz interessant zum gucken, aber nicht zur Kommunikation geeignet, Twitter ist zumindest meinen Schülern zu intellektuell. Nur WhatsApp wird wirklich häufig genutzt.


    Das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.

  • meine frühere Seminarlehrerin war mit den Schülern in einer WhatsApp Gruppe. Sie meinte, dass sie so viel von der Stimmung in der Klasse mitbekommt und bei Fragen vor Arbeiten auf kurzem "Dienstweg" helfen kann. Ich bin mir allerdings gar nicht sicher, ob das in Bayern überhaupt erlaubt ist.


    Ich arbeite für solche Fälle lieber mit meiner dienstlichen E-Mail. Ich möchte nämlich selbst bestimmen, wann ich frei habe und wann ich arbeite (außerhalb der Unterrichtszeit)

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • meine frühere Seminarlehrerin war mit den Schülern in einer WhatsApp Gruppe. Sie meinte, dass sie so viel von der Stimmung in der Klasse mitbekommt und bei Fragen vor Arbeiten auf kurzem "Dienstweg" helfen kann. Ich bin mir allerdings gar nicht sicher, ob das in Bayern überhaupt erlaubt ist.

    Das ist wohl gar nicht erlaubt, denn:



    "Die Nutzungsbedingungen von „WhatsApp“ sehen keinerlei Vorgaben für den Kontakt der Nutzer untereinander vor (vgl. https://www.dfn.de/rechtimdfn/…/wb3/informationspflicht/). Maßgeblich ist lediglich, dass der Service ausschließlich für den privaten Gebrauch genutzt werden darf. Unzulässig ist daher die Kommunikation zwischen Lehrer, Schülern und Eltern mit Schulbezug, da diese eine „dienstliche Nutzung“ darstellt. Beispiele sind Informationen oder der Austausch über Schulveranstaltungen, das Verhalten von Schülern im Unterricht oder Lerninhalte."



    Ausführlichst abgehandelt hier:
    http://www.medienscouts-nrw.de…riffsrechte-von-whatsapp/

  • Die Nutzungsbedingungen von WhatsApp sind aber faktisch rechtlich für dich total irrelevant


    Whtatsapp kann keine Gesetze oder Verwaltungsvorschriften aufstellen - im Extremstfall würden sie den Account sperren (das ist aber bei den hier diskutierten Nutzungen unvorstellbar)


    Was da irgendwelche wichtigtuerischen Medienpädagogen/Medienscouts so Absurdes zusammenkonstruieren, um Aufmerksamkeit beim ängstlichen Lehrervolk zu erheischen, ist schon amüsant.... :D Ärgerlich ist nur, dass diese Leute aus Steuergeldern finanziert werden....


  • Was da irgendwelche wichtigtuerischen Medienpädagogen/Medienscouts so Absurdes zusammenkonstruieren, um Aufmerksamkeit beim ängstlichen Lehrervolk zu erheischen, ist schon amüsant...

    So amüsant, dass das erste Bundesland der Diskussion ein Ende bereitet und die Sache ganz verboten hat.


    Die Frage wurde hier schon soooo oft ausgewalzt. Und in diesem Link, den ich zufällig gefunden habe (weil diese Frage natürlich auch schon woanders erschöpfend behandelt wurde), steht einfach noch mal das drin, was hier auch schon 1000mal gesagt wurde. Mancher mags, mancher nicht, mancherorts ists verboten, woanders nicht. Verantwortungsvoll muss man allemal sein, auch das dürfte jedem klar sein.

    • Offizieller Beitrag

    So amüsant, dass das erste Bundesland der Diskussion ein Ende bereitet und die Sache ganz verboten hat.

    Naja, wir machen so viel, was eigentlich verboten ist. In Hessen gibt es zum Glück aber sowieso nur Empfehlungen.

  • Ich bin bei Facebook ausschließlich privat. Bei WhatsApp habe ich in EINIGEN Klassen einen Vertrauten/Vertraute, die ich als Kontaktperson habe. Diese gibt dann in dem Klassenchat allen meine Informationen. Das wurde (bisher) nie ausgenutzt und ich fahre damit sehr gut. Normalerweise fließen Informationen dann aus MEINER Initiative. Fragen nach irgendwas gab es bisher äußerst selten.


    Mail habe ich auch (allerdings privat) und antworte auch meist innerhalb eines Tages und sei es nur mit: Melde mich dann und dann ausführlich.


    Alles andere muss während der Schulzeit geklärt werden.

  • Ich nutze Whats App schulisch auf zwei Wegen:


    a) Kontakt zu betreuungsintensiven SuS ("Denk dran, morgen machen wir den Ausflug nach xy, du musst dann und dann da und da sein"; oder auch einen zeitlich begrenzten Weckdienst/Erinnerungsdienst, zur Schule zu kommen)


    b) Kontakt zu Eltern betreuungsintensiver SuS ("Ihr Kind hat heute xy, deshalb passiert jetzt xy" "Ihr Kind hatte heute einen super Tag, weiter so!" "Ihr Kind fehlt heute, es hat niemand angerufen. Wissen sie bescheid?")


    Grundsätzlich nehmen an dieser Kommunikationsform alle Beteiligten freiwillig teil, ich wäre niemandem böse, wenn er ablehnen würde. Bisher waren Eltern sowie SuS für den kurzen Weg immer dankbar.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Ist in Rheinland-Pfalz verboten. Und das ist auch gut so.

    Der entsprechende Erlass bezieht sich nur auf Facebook. Ob das nötig ist, sei mal dahingestellt, ich selbst sehe zwar keinen schulischen Nutzen von FB, aber auch keinen Grund für ein Verbot.


    Hintergrund war wohl, wenn man der lokalen Presse glauben darf, dass ein (!) Kollege Facebook für das Einstellen von Lehrmaterialien verwendet hat, und dafür ist es völlig ungeeignet. Die mediale Inkompetenz dieses Kollegen sorgte also dafür, dass es nun ein generelles Verbot gibt.


    Zu WhatsApp: Sehr praktische Sache für alles, was ansonsten zu bürokratisch wird. Ich nutze das zum Beispiel, um kurzfristige Ausfälle zu kommunizieren, damit die Jungs ihren Nachmittag planen können, oder um mal nachzuhaken, wenn einer über längere Zeit fehlt. Bevor ich da den Betrieb anrufe, und der Kerl möglicherweise unberechtigt auf den Deckel bekommt, frag ich ihn doch lieber selbst.


    Deshalb habe ich die Handynummer meiner Klassensprecher, die dann die Infos weiterleiten. In eine Gruppe mit ALLEN Schülern gehe ich nicht, weil mir dort zuviel von deren Privatleben auftaucht, das mich nichts angeht. Deshalb immer (außer es geht um etwas, was mit einem Schüler direkt zu klären ist) der Umweg über den Klassensprecher.


    Umgekehrt haben alle Schüler meiner eigenen Klassen meine private Handynummer für Notfälle - und bevor einer fragt, in sieben Jahren wurde es noch nie missbraucht).
    Wichtig ist (mir), dass alle Infos auch auf herkömmlichem Weg die Schüler erreichen. Nur eben, wie beispielsweise bei Ausfällen, die sich am Tag vorher erst ergeben, später.




    Gruß,
    DpB

  • Ich glaube ich würde den Eltern meiner Klasse meine private Telefonnummer und Email geben und die restlichen Klassen hätten lediglich meine Email und das Schultelefon.

  • Ein eindeutiges Nein! Finger weg von Whatsapp und Facebook für dienstliche Kommunikation!!!!


    http://www.mk.bildung-lsa.de/b…ang_soziale_netzwerke.pdf


    Unser Schulträger hat jedoch die Lizenz für Office 365 erworben und wir stellen im Laufe des Schuljahres jedem Schüler eine Emailadresse zur Verfügung. Dort kann man dann auch Gruppenchats machen. Mal sehen, ob es klappen wird.


    Ansonsten gebe ich den Eltern meine dienstliche Emailadresse. Da erhalte ich tatsächlich ab und zu mal eine Email.

  • In Baden-Württemberg per Erlass verboten.


    Begründung:
    Du akzeptierst "Freundschaften" mit Schülern. Sollte ein Schüler kein Facebook nutzen, kannst du mit ihm auch nicht befreundet sein. Damit zwingst du Schüler entweder zu einer Mitgliedschaft bei Facebook - oder bevorzugst manche Schüler durch die "Freundschaft". Hinzu koommt, dass nicht alle Schüler sich die "Segnungen" von Web 2.0 leisten können, dürfen oder wollen.
    Es ist dabei unerheblich, wie DU die "Freundschaft" siehst, wichtig ist, wie die Schüler oder Eltern das auffassen.


    Als Lehrer bist zu Neutralität und Gleichbehandlung verpflichtet - und verstößt aus og. Gründen gegen diese Pflicht, wenn du auf diese Art Kontakt mit den Schülern pflegst.
    Ich bin zwar bei Facebook aktiv, akzeptiere jedoch keine Freundschaftsanfragen von Schülern.
    Und das akzeptieren auch meine Schüler.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hallo!
    Ich arbeite als Beamter an einer Schule in Brandenburg. Schüler einer Grundschule haben herausgefunden, dass ich bei Snapchat bin. Dürfen die Schüler mich dort als Freund adden?


    Vielen Dank für Antworten.

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