Beihilfe für Ehegattin rückwirkend?

  • Hallo zusammen,


    im August habe ich geheiratet. Meine Frau ist schwer krebskrank und viele Arztbesuche sind notwendig, die größtenteils nicht von der GKV übernommen werden.


    Frage 1:
    Übernimmt die Beihilfe ggf. 70% der Rechnungen, auch wenn meine Frau in der GKV ist?


    Frage 2:
    Können Rechnungen, die vorm Hochzeitstag erstellt worden sind, rückwirkend eingereicht werden?


    Herzlichen Dank im Voraus für Eure Antworten


    PS: Falls es wichtig ist: Bundesland ist SH.


    Edit:


    Frage 3:
    Sind homöopathische und psychoonkolgische Behandlungen beihilfefähig?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    zunächst einmal tut es mir Leid für Dich, dass Deine Frau und Du mit diesem Schicksalsschlag klarkommen müssen.


    Die Beihilfe übernimmt ab dem Stichtag der Hochzeit unter gewissen Voraussetzungen (Einkommen der Ehefrau unter 18.000 Euro, Ehefrau ist nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt) Kosten für Heilbehandlungen. Rechnungen mit Leistungen vor dem Hochzeitstag sind selbstredent nicht berücksichtigungsfähig. Wenn Deine Frau in der GKV ist, fällt sie damit aber leider sozusagen "raus", da die Heilbehandlungen ja von der GKV übernommen werden.


    Hier ist der Link zu der entsprechenden Verordnung. Dort steht auch drin, was und was nicht beihilfefähig ist. Im Zweifelsfall würde ich bei der Beihilfestelle anrufen und nachfragen. Dort bekommt man in der Regel rechtsverbindlichere Auskünfte als hier.


    http://www.gesetze-rechtsprech…0.0&doc.hl=1#jlr-BhVSHpP3


    Ich wünsche Deiner Frau und Dir alles Gute!

  • Vielen lieben Dank schon einmal für die Antwort und den Link. Meinst Du aber, dass Privatleistungen, die die GKV ja nicht zahlt, somit auch nicht von der Beihilfe teilweise übernommen werden?


    und wie ist es mit Fahrtkosten zu den ganzen Ärzten?

  • Die Beihilfe zahlt in der Regel das, was auch die GKV zahlen würde.


    Was meinst du denn mit Privatleistungen?


    Fahrtkosten werden auch von der Beihilfe nicht übernommen, es sei denn sie findet in einem RTW oder KTW statt, davon gehe ich jetzt mal nicht aus, davon hast du ja nichts geschrieben.

  • Vielen lieben Dank schon einmal für die Antwort und den Link. Meinst Du aber, dass Privatleistungen, die die GKV ja nicht zahlt, somit auch nicht von der Beihilfe teilweise übernommen werden?


    und wie ist es mit Fahrtkosten zu den ganzen Ärzten?

    Fahrtkosten gehen z.T. über die Steuererklärung. Beihilfe übernimmt z.T. Sachen die die GKV nicht zahlt, ist aber recht wenig, meist Zahnersatz und Heilpraktiker betreffend.

    • Offizieller Beitrag

    Psychoonkologische Behandlungen werden meiner Kenntnis nach übernommen (wenn auf Rezept), homöopathische eher nicht. Es gibt Ausnahmen, wenn sie Teil des regulären Behandlungsplans sind. Frag lieber vorher schriftlich nach, sonst sitzt du auf den Kosten.


    Euch alles Gute!

    • Offizieller Beitrag

    Ob man hier jetzt wieder die Homöopathiedebatte führen sollte, weiß ich nicht, in Anbetracht des Ernstes der Lage des Kollegen.
    Ich weiß, dass es bestimmte homöopathische Ansätze gibt, die als Teil einer multimodalen Krebstherapie - meist in der Nachbehandlung oer der Behandlung der Nebenwirkungen der Hauptbehandlung, Stärkung des immunsystems usw - mitbezahlt werden. Ob die dann der wirksame Teil sind oder "nur" eine psychische Komponente für den Patienten haben, kann einem ja egal sein, wenn der Patient subjektiv meint, es hilft und stabilisiert ihn/sie. Die psychische Belastung einer Krebserkrankung muss man ja auch keinem erklären und wie wichtig es ist, das Patienten etwas für sich selber tun können.
    Wovor man natürlich absolut warnen muss, ist die Idee, dass Homöopathie die anstrengende Chemo/Bestrahlung oder OPs ersetzen kann. Das kann lebensgefährlich sein. Es gibt ja auf dem Esomarkt solche wirren Geister, die das behaupten und die Hoffnungen derer, die berechtigte Angst vor den Belastungen der Krebsbehandlung haben, weidlich ausnutzen - vor denen muss man sich hüten.
    Aber Bolzbold hat Recht: bevor man da herumspekuliert, muss erstmal geklärt werden, ob die Eherfrau hier überhaupt beihilfeberechtigt ist.

  • Ich möchte Meikes erstem Gedanken in Beitrag Nr. 10 voll und ganz zustimmen: Hier geht es um die Notsituation eines Forumskollegen bzw. dessen Familie. Wer in der endlosen Homöopathie-Debatte unbedingt Recht behalten will, soll das gerne tun. Ich finde es aber unangemessen, dafür diesen Thread zu benutzen.


    Wenn der Threadersteller nach der Übernahme von Kosten für homöopathische Behandlung fragt, kann man sich ja vielleicht auch einfach mal seinen Teil denken, wenn man von der Unwirksamkeit überzeugt ist. Nur weil man von einer Sache überzeugt ist, muss man seinen Standpunkt nicht immer offensiv bei jeder Gelegenheit vertreten. Oder: Einfach einen neuen Thread aufmachen, denn es geht ja nicht darum, den Mund zu verbieten. Es geht nur um die Frage, an welcher Stelle welche Äußerung besser aufgehoben ist.


    Alles Gute und viel Kraft wünsche ich streberlein und besonders seiner Frau! Zum Thema Beihilfe kann ich leider nichts Neues beitragen.

    • Offizieller Beitrag

    <Mod-Modus>


    Stimme meike und brasstalavista zu - die Hömöopathie-Diskussion werde ich gleich ins offtopic verschieben. Ich möchte dabei ungerne in irgendwelchen Beiträgen herumkopieren, kann daher nicht ausschließen, dass in den dann verschobenenen Beiträgen auch zum Thema passende Passagen sind.
    Sollte dies geschehen, kann jeder seine passenden Aussagen wieder selber hier hineinkopieren.


    kl. gr. frosch, Moderator


    streberlein: alles Gute deiner Frau.


    P.S.: Beiträge zur Wirksamkeit von Homöopathie wurden hierhin ausgelagert.

  • Ich kann jetzt nichts weiter beitragen, wünsche deiner Frau und dir aber ebenfalls alles Gute!

    Quiet brain, or I'll stab you with a Q-Tip!

  • Vielen Dank nochmal für die vielen netten und aufbauenden Kommentare!


    Es wurden tatsächlich Anteile der Kosten übernommen.


    Frohe Ostern zusammen!

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