Guten Tag,
Ich hoffe dass die Mods das nicht zu ernst nehmen(ich lösche den Account im nachhinein sofort wieder), aber ich hätte eine dringende Frage als Schüler(!).
Und zwar habe ich einen kurzfristigen Arztbesuch in der Sek II, allerdings hat meine Schule die Regel dass Arztbesuche 2 Wochen(!) vorher angekündigt werden müssen.
Der Arztbesuch ist nicht verschiebbar, zwar auch nicht zwangsläufig lebensbedrohlich, aber doch deutlich ernster als z.B. ein Kieferorthopädentermin.
Ich weiß dass hier niemand für meine Schule sprechen kann, aber wie streng werden solche Fälle in der Praxis gehandhabt?
Vielen Dank (ich bitte um eine Ausnahme von den Forenregeln, ich konnte dazu nichts im Internet finden)