Mangelfacherlass gestrichen - so nicht ...

  • Hallo Zusammen,


    wie bereits von Jordan23 unter der Rubrik Referendariat in einem Beitrag beschrieben, wurde der Mangelfacherlass kürzlich gestrichen. D.h. über 35jährige können ab sofort auch in Mangelfächern nicht mehr mit einer Verbeamtung rechnen. Dumm vor allem für Seiteneinsteiger, die mit dem Versprechen der Übernahme in eine Beamtenverhältnis geködert wurden und nun mit völlig veränderten Bedingungen konfrontiert werden.


    Die Streichung an sich wurde telefonisch von der Bezirksregierung und durch mehrere Schulleitungen bestätigt und ist somit ernst zu nehmen.


    Dies werden wir nicht ohne weiteres hinnehmen. Es heisst nun sich zu solidarisieren und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten. Nach ersten Aussagen könnte eine Klage auf Vertrauensschutz unter Umständen Erfolg haben.


    Zu diesem Zweck läßt sich ein Kollege am Seminar in dieser Woche rechtlich beraten.


    Parallel dazu sind die Betroffenen unseres Seminars auf ihre Schulleitung zugegangen und haben ihre Meinung offen dargelegt. Postiv ist, dass die Schulleitungen die Streichung des Erlasses ebenfalls nicht gutheissen und somit eine entsprechende Rückendeckung gegeben ist.


    Diesem Drama hinzu kommt auch die Umstellung auf den TVÖD, der die BAT Besoldung ablöst. Der neue Tarif wird nicht mehr lebensalterbasiert berechnet, sondern dienstjahresbasiert. Nach Rückfrage bei der Bezirksregierung könnten weitere finanzielle Einbußen die Folge sein, dies läßt sich jedoch erst im November - mit Erscheinen der Umrechnungstabellen - eindeutig sagen. Definitiv erhalten Seiteneinsteiger keine Vertragsverlängerung, sondern schließen nach der bestandenen Prüfung einen neuen Vertrag ab, so dass kein Bestandsschutz gegeben ist.


    Ich möchte mit diesem Eintrag die Möglichkeit des "überseminarischen" Austauschs nutzen und zu gegebener Zeit über diesen Weg eine Liste der Betroffenen aufstellen um unserem Widerspruch entsprechendes Gewicht zu verleihen.


    Seiteneinsteiger aller Seminare vereinigt Euch!
    einsteiger

  • Hmmm, durch unser Seminar geistert das auch rum ...
    Allerdings, wo kann man das denn genau in Erfahrung bringen, wo steht das??


    Gruß, Forsch


    PS: Würde mich vermutlich auch treffen ...

  • Tja schon alles ein Witz, leider nicht zum Lachen. Ich mache ein berufsbegleitendes Aufbaustudium um als FH Absolv. eine Vollanerkennung für das 1. Staatsex. zu bekommen.
    Was hat man uns am Beginn des Studiums nicht alles versprochen und jetzt erinnert sich keiner mehr daran.
    Damals hieß es, dass wir nach dem Studium ganz sicher eine Seiteneinsteigerstelle bekommen würden und jetzt läuft alles max. über ein Ref., das sich viel von uns durch Familie bzw. Lebensumstände nicht leisten können und was danach ist weiß auch keiner.
    Von der Verbeamtung schreibe ich erst gar nicht.
    Mit dem Aufbaustudium kann man außerhalb der Lehramtsgeschichte rein garnix anfangen, es hat Geld und auch viel Zeit und Nerven gekostet und das für leere Versprechungen, schade.

  • Politiker ebend.
    Versprechen vieles und am Ende gibt es null.
    Nur dass die Zukunft vieler davon abhängt.
    In der Schule gibt es dann auch die Probs. Schule ans Netz bedeutet soviel wie: Die Mietwohnung hat Kabelanschluss.
    Nur im Kleingedruckten steht dann, verlegen muss man selbst. Mein Vorgänger an der Schule hat das gesamte Netz in der Schule selbst eingerichtet. Klasse Arbeit. Aber nur weil die Stadt kein Geld hat??? Wo bitte fängt denn Bildung an?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    MYlonith schrieb am 29.08.2006 22:36:
    Und was bringt das???


    Und was bringt es, die Augen zu zu machen und drauf zu hoffen, dass es besser wird? Wer selbst nichts macht, braucht sich auch nicht zu wundern, wenn sich nichts ändert!

  • in meinem Leben hat sich sehr viel geändert! Ich habe aktiv etwas getan. Aber warum sollen Lehrer eingestellt werden, wenn man keine mehr braucht?
    Schon vor 2 Jahren, als ich ins Ref gegangen bin, wurde gesagt, dass man kaum mehr Seiteneinsteiger benötigt und der Erlass deutlich reduziert wurde.

  • hallo bin grad auf der suche nach weiteren informationen zum thema "mangelfacherlass" über dieses forum gestolpert und hab mal´n paar fragen:
    gilt das gestz nun für seiteneinsteiger und regulären referendare? für sek I wie sek II, berufskolleg und alles sonst noch???
    und ist es gültig auch wenn man dieses jahr erst 35 wird oder erst ein tag bevor man 36 wird?
    und wer weiss was über diese zuschläge wie z.b. ortszuschlag und sowas, die auch für neue lehrer wegfallen sollen? und das es einen einheitlichen tariflohn geben soll, egal in welchem alter, man seinen schuldienst beginnt? fragen über fragen....ich raff dieses beamtendeutsch einfach nicht......vielleicht pass ich da eh nicht ganz rein...

  • Die Idee einer "Betroffenenliste" finde ich gut. (ich bin übrigens auch betroffen) Ich kann diese auch gerne sammeln und verwalten. Mailt mir einfach.
    Einen Überblick zu bekommen, wer hier alles deftigste Nachteile in Kauf nehmen muss, wäre der erste Schritt.
    Wievielen Leuten geht es genauso?


    Mich würde interessieren, was bei der Rechtsberatung gesagt wurde. Vom Hörensagen habe ich erfahren, dass ein juristischens Vorgehen gegen die Aufhebung des Erlasses wohl eher kaum Chancen hat...

  • Hallo zusammen !


    wer mir dem Wegfall des Mangelfacherlasses unzufrieden ist sollte auf jeden Fall etwas tun:


    1. Setzt euch mit Vertretern der Lehrerverbände an Euren Schulen in Verbindung (GEW, VLBS, etc.)


    2. Setzt Euch mit dem Personalrat in Verbindung


    Je mehr Beschwerden auftreten desto mehr Druck wird auf die Politik ausgeübt.


    Jeder sollte sich auf dem Dienstweg an unsere oberste Dienstherrin und die Landesregierung wenden.


    Die Einschätzung der GEW ist übrigens, dass der Wegfall des Mangelfacherlasses gegen das Rückwirkungsverbot verstöß und damit unzulässig ist.


    Juristische Schritte könnten daher ebenfalls Erfolg haben.

  • Hallo popova,
    ....der aufgehobene Mangelfacherlass galt für ALLE Lehrämter (SEKI, SEK II, BK, GHR-Ge.....) in NRW. Das heißt, dass man in allen Fächern und in allen Lehrämtern NUR noch bis zum 35. verbeamtet werden kann.


    ==> Du darfst deinen 35. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Du must also spätestens einen Tag VOR Deinem 35. eine unbefristete Planstelle zugewiesen bekommen haben.


    Deine Fragen bezüglich Ortszuschlag (gibt es nicht mehr für verbeamtete Lehrer in NRW) beziehen sich wohl auf angestellte Lehrer. Erst ab November wird es verbindliche Aussagen für die Angestellten geben.



    Gruss Textmarker

  • danke dir textmarker für deine antwort
    und
    bitte vanHelsing, hier ein schicksalsbericht:


    mittlerweile hab ich auch schon diverse infos gesammelt und eins ist schlimmer als das andere...leider bin auch ich nach der neuen regelung zwei monate zu alt um ein adäquates gehalt für meine ausbildung und arbeit zu bekommen...


    die zugesicherte stelle meiner direktorin hilft mir da leider auch nichts mehr, denn ich mache erst im nov. prüfung und werd im dez. 35.


    meine verzögerung in der ausbildung hat sich aus einem aufbaustudium für sek II und einer ein jährigen krankheit ergeben, aber auch das scheint (soweit meine infos) schlichtweg Schicksal zu sein. (glück haben hier die 35 frauen mit kinder oder männer, die zivi etc. waren). falls ich mich irre, bitte ich um korrektur, es kann nur besser werden...


    und mit dem prima rechner von www.paul-schubbi.de konnte ich mir auch mein neues gehalt errechnen. ein grauen! ich sehe natürlich ein, dass gespart werden muss, aber diese unterschiede in den gehältern von beamten und angestellten sind zu hart. ganze 1000 ¤ verdienen z.B. 43jährige Seiteneinsteiger, die im letzten halbjahr ihre prüfung gemacht haben und jetzt schon in einer beamtenstelle eingestellt sind, mehr, als die die jetzt fertig werden. lustig nicht??


    ich hab natürlich auch direkt geplant, nach rheinland-pfalz oder hessen zu wechseln, da man dort ja bis 40 bzw. in hessen noch darüber verbeamtet wird.
    leider wird nur eins meiner drei fächer dort unterrichtet.
    jetzt bleibt mir nur zu hoffen, dass ich eine schule finde, die lediglich eine kunstlehrerin braucht...
    ich war nie auf eine verbeamtung scharf und wäre mit dem alten BATIII gehalt einer 35jährigen angestellten total zufrieden gewesen. meine "angestellten freiheit" wäre mir sogar die 400¤ wert gewesen. allerdings erreiche ich dieses gehalt nach dem neuen tarif erst nach ungefähr 10 jahren und habe damit dann auch schon die letzte gehaltsstufe erreicht....


    am aller schlimmsten find ich allerdings, das dieses gesetz so kurz vor meinem referendariatsende gestrichen wird. ich hab mir die letzten eineinhalb jahre echt den arsch aufgerissen, erwarte sehr gute vornoten, habe insgesamt acht jahre studiert, nebenbei berufserfahrung gemacht da studium selbst finanziert wurde und wofür???


    1466,- netto


    und dabei versuche ich mich grad für die zielgerade zu motivieren.
    komisch, geht irgendwie nicht...

  • Hallo popova,


    "und dabei versuche ich mich grad für die zielgerade zu motivieren.
    komisch, geht irgendwie nicht... "


    ....ich habe ein "Aufmunterungsleckerchen" für Dich!!!!!


    In Deinem letzten Posting schreibst Du, dass Du im Dez. 2006 35 Jahre alt wirst. Damit gilt für dich die sogenannte "Ausnahmefiktion nach § 84 Abs. 1 letzter Satz LVO - NRW".


    =>Zitat:§ 84 Ausnahmen
    (1) Auf Antrag der obersten Dienstbehörde können Ausnahmen zugelassen werden von


    1. dem Höchstalter für die Einstellung oder Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe: § 6 Abs. 2 und 3, § 18 Abs. 1, § 22 Abs. 1, § 25 Abs. 1, § 29 Abs. 1, § 35 Abs. 1, § 39 Abs. 1, § 44 Abs. 1 und § 52 Abs. 1,


    Eine Ausnahme nach Satz 1 Nr. 1 gilt als erteilt, wenn der Bewerber an dem Tage, an dem er den Antrag gestellt hat, die Höchstaltersgrenze nicht überschritten hatte und die Einstellung oder Übernahme innerhalb eines Jahres nach Antragstellung erfolgt.<=Ende


    ....lange Rede kurzer Sinn.
    Du solltest unbedingt ca. 10 - 14 Tage vor Deinem 35. Geburtstag (NICHT früher und NICHT später) einen Antrag bei Deiner Bez.- Regierung stellen (Einschreiben mit Rückschein!) und Dich auf den genannten Paragrafen berufen. Damit kannst Du, wenn Du innerhalb der nächsten 12 Monate eine Stellenzusage bekommst, wahrscheinlich doch noch Beamter auf Probe werden.


    Viel Glück
    Textmarker

  • Hi popova,


    ich kann mich nur textmarker anschliessen!!! Habe den gleichen Tipp erhalten, aber leider wurde der
    Mangelfacherlass NACH meinem 35. Geburtstag gestrichen. Ich habe dennoch versucht einen
    Antrag zu stellen, der aber leider (war ja klar) abgelehnt wurde.


    Ich denke nun ebenfalls stark über "Auswandern" nach RLP, Hessen oder Niedersachsen nach.


    Ist doch auch ne schöne Sache, NRW zahlt die Ausbildung für Lehrer in Mangelfächern, die
    dann in anderen Bundesländern unterrichten :P
    Vielleicht wird die Regierung dann wieder wach - nur leider zu spät für uns.


    Viele Grüße an alle anderen Betroffenen,
    Wasserfloh

  • Hallo Zusammen,


    inzwischen habe ich meinen Fall Vertretern des vlbs geschildert, die daraufhin an die Hauptpersonalräte herangetreten sind. Von dort sind dann Gespräche mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung, sowie mit den Ministerpräsidenten, Finanzminister und Innenminister geführt worden. Nach Ansicht des Hauptpersonalrats [Zitat] "ergibt sich zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip des Rückwirkungsverbotes und dem darin begründeten Vertrauensschutz" die Notwendigkeit der [Zitat] "Einhaltung der zum Einstellungszeitpunkt gültigen Erlasslage bezüglich der Ausnahme von der laufbahnrechtlichen Hüchstaltersgrenze".


    Der Hauptpersonalrat eröffnet die Möglichkeit sich auf dem Dienstweg an die oberste Dienstherrin Kollegin Sommer und die Landesregierung zu wenden. Die Angelegenheit soll jedoch sachlich und nachprüfbar geschildert werden.


    Die in meinem ersten Beitrag angesprochene rechtliche Prüfung ist erstmal eher negativ ausgefallen. Ich würde derzeit jedem empfehlen sich mit einer persönlichen Situationsbeschreibung an das Ministerium zu wenden.


    Zudem müssen die Verbände eingebunden werden. Dazu werde ich versuchen in den nächsten Tagen ein Schreiben aufzusetzen.


    Besten Gruss!

  • besten dank textmarker!!! und meine anerkennung, dass du aus solchen §en den sinn erkennen kannst! das hätte ich im leben nicht gefunden!


    werde alles in bewegung setzten um diesen antrag rechtzeitig zu bekommen. das trifft zwar alles mit meinem Examenstag zusammen, aber egal!
    vielleicht hab ich ja glück...

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