Liebes Forum.
ich hoffe ihr könnt helfen, ich wurde bisher im Netz noch nicht fündig und möchte an meiner Schule niemanden fragen. Folgendes:
Nach 3 Jahren erfolgt in Nds die Lebenszeitverbeamtung. Angenommen diese erfolgt zum 1.9. (da Einstellungsdatum), wann können die Sichtungsstunden durch die Schulleitung frühestens stattfinden? Und ändert sich an diesem Zeitraum etwas wenn man schwanger wäre. Genauer, können die Sichtungsstunden aufgrund der Schwangerschaft auch eher stattfinden um zu gewährleisten, dass sie noch stattfinden können bevor der Mutterschutz beginnt und das Schuljahr vorbei ist?
VG Pav