Frage zur Lebenszeitverbeamtung

  • Liebes Forum.


    ich hoffe ihr könnt helfen, ich wurde bisher im Netz noch nicht fündig und möchte an meiner Schule niemanden fragen. Folgendes:
    Nach 3 Jahren erfolgt in Nds die Lebenszeitverbeamtung. Angenommen diese erfolgt zum 1.9. (da Einstellungsdatum), wann können die Sichtungsstunden durch die Schulleitung frühestens stattfinden? Und ändert sich an diesem Zeitraum etwas wenn man schwanger wäre. Genauer, können die Sichtungsstunden aufgrund der Schwangerschaft auch eher stattfinden um zu gewährleisten, dass sie noch stattfinden können bevor der Mutterschutz beginnt und das Schuljahr vorbei ist?


    VG Pav

  • Hallo,


    bei uns müssen die Sichtungsstunden bis Mai durch sein. Der Schulleiter wird auch noch Zeit brauchen um die Beurteilung zu schreiben. Also Anfang des zweiten Halbjahres würde ich sagen. Aber wie gesagt, kann dir nur sagen, wie es in BW ist.


    Gruß,
    Mrs Pace

  • Die Beurteilung der Lehrkräfte anlässlich Probezeit erfolgt einmal ca. 2 Monate vor Ablauf der Hälfte der Probezeit und ca 2 Monate vor Ende der Probezeit. Beachte dabei bitte, dass sich die Probezeit durch Mutterschutz und eventuelle Elternzeit entsprechend verlängern wird.

  • Aus einer Handreichung der Landesschulbehörde zur Feststellung der Bewährung einer Lehrkraft in der Probezeit im Beamtenverhältnis:
    "Die erste Beurteilung ist spätestens 2 Monate vor Ablauf der Hälfte der abzuleistenden Probezeit zu erstellen."
    "2 Monate vor dem Ende der Probezeit hat die Schulleiterin oder der Schulleiter eine Beurteilung zur Feststellung der Bewährung zu erstellen, die mit dem Ergebnis abzuschließen ist,
    - dass sich die Lehrkraft in der regelmäßigen bzw. verkürzten Probezeit bewährt hat,
    - dass sich die Lehrkraft in der regelmäßigen bzw. verkürzten Probezeit nicht bewährt hat."


    Aber: "Bei Nichtbewährung hat die Niedersächsische Landesschulbehörde rechtzeitig vor Ende der regelmäßigen Probezeit das Verfahren zur Verlängerung durchzuführen. In diesen Fällen muss ein entsprechender Bericht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Probezeit bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde vorliegen"


    Es ist also sehr sinnvoll (falls sich eine Nichtbewährung andeutet...), wenn Schulleitungen die entsprechenden Stunden mindestens 3 Monate früher besichtigen...

  • Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Eine Nichtbewährung wird kein Thema sein. Für mich wäre wichtig zu wissen ob es nur 2 Monate eher geht oder ob es auch 2 Monate eher ginge. Die Ferien sind recht früh und ich würde es gerne noch in diesem Schuljahr machen. So genau lese ich das nämlich oben nicht heraus...

  • Es geht natürlich auch drei oder vier Monate früher. Absprache mit der Schulleitung ist wichtig...
    Einige Monate früher fällt auch in die Abiturzeit. Vielleicht ließe sich da was kombinieren?
    Schulleitung verschafft sich einen Überblick über den Leistungsstand der SuS und macht gleichzeitig einen Unterrichtsbesuch?


    Wichtig ist es auch, die Schulleitung früh über die Schwangerschaft zu informieren (und den Immunstatus). Und dann sucht man gemeinsam nach Terminen für die Unterrichtsbesuche...


    Und die SL vergibt keine Noten - es geht nur um bewährt oder nicht. Wenn letzteres absolut kein Thema ist, kann sich die SL wohl auch früher einen Eindruck verschaffen.

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