Schüler spielen ungeeignete Videospiele bis spät in die Nacht

  • Mich hat es eben nur immens geärgert, dass Eltern das heutzutage so locker sehen...

    Auch da kannst Du erzieherisch wirken. Zumindest kannst Du den Eltern deutlich machen, wie Du als Lehrerin und Beamtin die Sache sehen musst (!) und auf § 28 Abs. 4 und 5 JuSchG verweisen:


    "Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten
    eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert,
    das durch ein in Absatz 1 Nr. [...] 10 [...] enthaltenes Verbot [...]
    verhindert werden soll."



    §28 V JuSchG:


    "Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden."

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich mich nicht verguckt habe, betrifft Absatz 1 Nr. 10 den Ausschank alkoholischer Getränke. Da dies beim Zocken die Reaktionen verlangsamt, ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass der hier zutrifft. Falls Du auf Nr. 19 raus wolltest, der betrifft nur öffentlich aufgestellt Spielgeräte.

    • Offizieller Beitrag

    Die FSK ist aber ja doch recht eindeutig, was geht und was nicht. Und es gibt auch Spiele auf dem Index.

    Diese regeln aber nur die Verbreitung der Spiele, nicht die Nutzung mit Erlaubnis der Eltern.

  • http://www.bundespruefstelle.d…ndmedienschutz/games.html


    "...oder in anderer Weise zugänglich gemacht werden" GTA 5 ist ab 18, allein einem 17-Jährigen das Spiel vorzuführen wäre eine Ordnungswidrigkeit.



    Hier noch mal Zitat USK-Prüfstelle:
    "Wer hat sich das mit der Alterskennzeichnung für Computerspiele ausgedacht?
    Das
    war eine politische Entscheidung, die 2003 im Jugendschutzgesetz
    (JuSchG) als rechtliche Grundlage für die Kennzeichnung von Spielen
    festgeschrieben wurde. In der Folge dürfen Spiele ohne
    Alterskennzeichnung an Kinder und Jugendliche weder verkauft noch
    ausgehändigt oder auf Bildschirmen vorgeführt werden."

    Einmal editiert, zuletzt von Schantalle ()

  • Wenn ich mich nicht verguckt habe, betrifft Absatz 1 Nr. 10 den Ausschank alkoholischer Getränke. Da dies beim Zocken die Reaktionen verlangsamt, ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass der hier zutrifft. Falls Du auf Nr. 19 raus wolltest, der betrifft nur öffentlich aufgestellt Spielgeräte.

    Es ging mir auch um alkoholische Getränke und MrsPaces Aussage, sie müsse sich von Eltern auslachen lassen, wenn sie auf der Klassenfahrt den Konsum von Wodka verbietet.


    Das Gesetz sagt in Absatz 4 sinngemäß: Ordnungswidrig handelt, wer Kindern und Jugendlichen ein Verhalten ermöglicht, das durch die vielffältigen Bestimmungen in Absatz 1 verhindert werden soll. Sorgeberechtigte sind explizit nur dann ausgenommen, wenn es um Bildträger (Filme, Spiele) geht.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    Es ging mir auch um alkoholische Getränke und MrsPaces Aussage, sie müsse sich von Eltern auslachen lassen, wenn sie auf der Klassenfahrt den Konsum von Wodka verbietet.

    Ah, den Aspekt hatte ich überlesen!



    "...oder in anderer Weise zugänglich gemacht werden" GTA 5 ist ab 18, allein einem 17-Jährigen das Spiel vorzuführen wäre eine Ordnungswidrigkeit.

    Siehe den letzten Beitrag von @fossi74

  • ...Ja, stimmt, was die Ordnungswidrigkeit und die Eltern betrifft. Ich dachte aber bisher "Freiwillige Selbstkontrolle" hieße, man könne das nach Lust und Laune entscheiden, halt freiwillig. Dass aber bloß die Prüfstelle so heißt und das Vorführen von altersbeschränkten Medien an Kinder bereits ordnungswidrig ist, hab ich selbst jetzt erst gelesen =O Werde das beim nächsten PC-Spiele-Gespräch gleich einfließen lassen.


    Bin vor kurzem das erste Mal in den zweifelhaften Genuss von GTA V gekommen und fand es widerwärtig, dass man dort jede schwangere Passantin töten kann und auch Personen foltert. Ist zwar "nur" ein Spiel, ich habs trotzdem nicht übers Herz gebracht <X Und ich bin schon über 18.

  • Ich dachte aber bisher "Freiwillige Selbstkontrolle" hieße, man könne das nach Lust und Laune entscheiden, halt freiwillig.

    Freiwillige Selbstkontrolle ist missverständlich. So heißt das, weil die Hersteller/Vertriebe von Medien sich freiwillig dazu verpflichten, ihre Produkte einzustufen und dann das Freigabe-Siegel auch als eine Art Gütesiegel erhalten.

  • So heißt das, weil die Hersteller/Vertriebe von Medien sich freiwillig dazu verpflichten, ihre Produkte einzustufen und dann das Freigabe-Siegel auch als eine Art Gütesiegel erhalten.

    Und wo steht geschrieben, dass ich mich an diese Empfehlungen halten muss?


    Als Institution Schule würde ich das machen, allein um auf der sicheren Seite zu sein.
    Aber als Privatmann entscheide ich immer noch selbst. Und die Schüler bzw. deren Eltern entscheiden als Privatleute, oder?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Und wo steht geschrieben, dass ich mich an diese Empfehlungen halten muss?

    Nirgendwo. Habe ich das behauptet?


    Du hast recht, ist schon echt schlimm, wenn jemand an Eltern appellieren möchte. Das haben die schließlich alles ganz alleine zu entscheiden. Unser Job ist es, uns alleine auf das Jammern und Lamentieren zu beschränken, wenn wir unausgeschlafene Kinder im Klassenraum sitzen haben, deren Entwicklung durch Konsum ungeeigneter Medien gestört ist. Bloß nichts gegen tun versuchen, das ist nicht unsere Aufgabe.


    Wie ist eigentlich folgendes zu verstehen?

    Warum gilt das nicht für Eltern?

    • Offizieller Beitrag

    Warum gilt das nicht für Eltern?

    Weil es ein unrechtmäßiger staatlicher Eingriff in ihre Erziehungsrechte wäre. Entsprechende Regelungen würden sofort vom BVerfG kassiert werden.

  • Weil es ein unrechtmäßiger staatlicher Eingriff in ihre Erziehungsrechte wäre. Entsprechende Regelungen würden sofort vom BVerfG kassiert werden.

    Möglich. Die Frage ist aber immer, welche Auswirkungen ein Verhalten der Eltern hat. Wenn also beispielsweise ein 11-Jähriger wiederholt im Unterricht einschläft, steht es dem Lehrer selbstverständlich frei, die Eltern deswegen zu kontaktieren.


    Wenn mir ein Kind von Horrorfilmen erzählt, die es regelmäßig guckt, mag das alleine nicht zur Kindeswohlgefährdung zählen. Ist dieses Kind aber gewalttätig, extrem überdreht oder sonstwie augenscheinlich psychisch labil, dann bewegen wir uns in Richtung Kindeswohlgefährdung. Da müssen die Filme nicht das ursächliche Übel sein, sie tragen jedoch zu den Symptomen bei und sind zudem ein Zeichen dafür, dass die Eltern nicht in der Lage sind, die Bedürfnisse des Kindes angemessen zu befriedigen. Im Zweifelsfall würde ich das regelmäßige Schauen nicht altersgerechter Filme und den mangelnden Schlaf in die bereits vorhandene Liste der Auffälligkeiten aufnehmen. (Das sind z.B. Einsperren des Kindes, Essensentzug oder Dresche). Ja, ich weiß, Stubenarrest ist auch Sache der Eltern. Massives Strafen aber nicht.


    Natürlich könnte jetzt jeder einzelne hier argumentieren, in welchem Alter wer welche Filme geschaut hat und dass ihm das gar nicht geschadet habe und wies die Nachbarn und Großtanten so handhaben. Aber, ich wiederhole mich, Erziehung ist solange Sache der Eltern, solange das Kind keinen offensichtlichen Schaden davon trägt.

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich könnte jetzt jeder einzelne hier argumentieren, in welchem Alter wer welche Filme geschaut hat und dass ihm das gar nicht geschadet habe

    Wie die Leute, die immer gesagt haben, dass ihnen die Prügel mit dem Gürtel als Kind nicht geschadet haben... :/

  • Im Kino zum Beispiel hat aber das Kino das Sagen.

    Das nennt man Hausrecht.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Warum gilt das nicht für Eltern?

    Weil § 28 Abs. 4 sagt: "Hinsichtlich des Verbots in § 12 Abs. 3 Nr. 1 [hier findet sich das von Dir Zitierte, nicht in § 13] gilt dies nicht für die personensorgeberechtigte Person und für eine Person, die im Einverständnis mit der personensorgeberechtigten Person handelt."


    Es gilt wie immer: Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Es gilt wie immer: Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.

    Vielen Dank für die Ausführung.


    Das war übrigens eine normale Frage, auf die man eine normale Antwort ohne spitze Bemerkung hätte geben können, Herr Lehrer.

  • Mich wundert ja immer wie offenherzig eure Schüler ihre "verbotenen" Handlungen in unmittelbarer Anwesenheit ihrer Lehrer äussern. Sind eure Schüler wirklich so "doof"? Oder haben die so viel Vertrauen zu euch, dass sie davon ausgehen, ihr würdet daraus kein grosses Drama machen?

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