Mich hat es eben nur immens geärgert, dass Eltern das heutzutage so locker sehen...
Auch da kannst Du erzieherisch wirken. Zumindest kannst Du den Eltern deutlich machen, wie Du als Lehrerin und Beamtin die Sache sehen musst (!) und auf § 28 Abs. 4 und 5 JuSchG verweisen:
"Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten
eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert,
das durch ein in Absatz 1 Nr. [...] 10 [...] enthaltenes Verbot [...]
verhindert werden soll."
"Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden."