• Hallo,


    aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Probleme durch Schwangerschaft und Geburt habe ich für die ersten 6 Monate nach der Geburt durch meinen Arzt eine Reduktion meiner Arbeitszeit auf 10 Unterrichtsstunden pro Woche verordnet bekommen. Nun soll ich zwei zusätzliche Stunden vertreten.
    Mal davon abgesehen, dass dies ja der ärztlichen Verordnung widerspricht, weiß ich auch gar nicht, wie ich das stilltechnisch regeln soll. Da mein Baby tagsüber noch sehr häufig gestillt wird, befürchte ich auch hier Probleme (z.B. Milchstau).
    Weiß jemand, wie man sich in einem solchen Fall am besten verhält?

  • Mal davon abgesehen, dass dies ja der ärztlichen Verordnung widerspricht, weiß ich auch gar nicht, wie ich das stilltechnisch regeln soll.

    Erzähl doch einfach genau das Deinem SL.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • ...durch meinen Arzt eine Reduktion meiner Arbeitszeit auf 10 Unterrichtsstunden pro Woche verordnet bekommen. Nun soll ich zwei zusätzliche Stunden vertreten.

    "Nein, das mache ich nicht."

  • Ich kenne dein Bundesland nicht. In der Regel gibt es irgendeine Verordnung, die die Pflichtstundenzahl für die Lehrkräfte festlegt und die auch die Mehrarbeit über diese Pflichtstundenzahl hinaus regelt (max. Anzahl; Ausgleich etc.). Die Pflichtstundenzahl ist also im eng gesteckten Rahmen flexibel, v.a. wenn dies dienstlich erforderlich ist - das gilt auch für Teilzeit.


    Was nun dein Schulleiter offenbar nicht versteht ist, dass eine ärztlich verordnete Stundenbegrenzung eben nicht das gleiche ist, wie eine Pflichtstundenzahl und auch nicht das gleiche wie Teilzeit. Es ist eine Höchstgrenze, an der nicht zu rütteln ist.
    Den Unterschied musst du ihm erklären. Zur Not wendest du dich an die übergeordnete Behöre (Ministerialbeauftragter, Schulamt, Bezirksregierung oder wer auch immer bei dir zuständig ist). Es ist manchmal wirklich unfassbar, was Schulleiter sich so denken.

    • Offizieller Beitrag

    stillende Mütter

    Nur rein interessehalbe: Gibt es da eine Grenze, wie lange man als stillende Mutter gilt? Und wird geprüft, ob man wirklich stillt? Es gibt ja durchaus Mütter, die 3jährigen (und älteren) noch die Brust geben.

  • Nur rein interessehalbe: Gibt es da eine Grenze, wie lange man als stillende Mutter gilt? Und wird geprüft, ob man wirklich stillt? Es gibt ja durchaus Mütter, die 3jährigen (und älteren) noch die Brust geben.

    Du musst ein Attest vorlegen und die meisten AG akzeptieren dies nur bis zum 1. Geburtstag, ich hatte die Stillstunden z.B. bis zum 2. Geburtstag.

    • Offizieller Beitrag

    Du musst ein Attest vorlegen und die meisten AG akzeptieren dies nur bis zum 1. Geburtstag, ich hatte die Stillstunden z.B. bis zum 2. Geburtstag.

    Heißt das, das Stillen muss gesundheitlich erforderlich sein? Oder guckt der Arzt nur nach, ob die Frau wirklich stillt? Ich bin jetzt nur so neugierig, weil ich von dem Thema keine Ahnung habe und es mich aber irgendwann in der Schulleitung betreffen könnte.

  • Heißt das, das Stillen muss gesundheitlich erforderlich sein? Oder guckt der Arzt nur nach, ob die Frau wirklich stillt? Ich bin jetzt nur so neugierig, weil ich von dem Thema keine Ahnung habe und es mich aber irgendwann in der Schulleitung betreffen könnte.

    Nein, "gesundheitlich erforderlich" muss da nicht drauf stehen. Das Attest muss auch nicht unbedingt vom Arzt sein, es reicht in der Regel auch das der Hebamme. Nachgeguckt hat da bei mir niemand etwas, das merkt man ja auch so. Ich hatte einmal ein Attest vom Hausarzt und einmal von der Hebamme und beiden war es bekannt (weil sie z.T. eben auch dabei waren, wenn ich das Kind angelegt habe).
    Ob ich die Stillstunden jetzt weiterhin auch bekommen hätte, habe ich einfach nicht probiert, weil es mir zu riskant war, dann mitten im Schuljahr mehr Stunden zu haben.


    Übrigens war es bei mir bei beiden Schulleitungen so, dass die sich auch erst beim Schulamt informieren mussten.

  • Liebe binemei,


    habe ich das richtig verstanden:


    du hast dein Baby bekommen und bist direkt nach dem Mutterschutz wieder in die Arbeit eingestiegen. Dabei hast du dich für ein Deputat entscheiden, das bei deutlich über 10 Stunden liegt.
    Du hast also keine Elternzeit in Anspruch genommen.


    Ist das so korrekt?


    Wenn das so korrekt ist, dann frage ich mich schon, wie du dir das, auch ohne Probleme in Schwangerschaft und bei Geburt, vorgestellt hast. Wie wolltest du denn mit einem Stillkind deutlich mehr als 10 Stunden arbeiten? Was war ursprünglich, bevor der Arzt die Überlastung gekappt hat, dein Plan B, wenn dich jetzt 2 Stunden mehr an den Rand des Machbaren bringen?


    Bitte entschuldige, wenn das böse klingt. Als junge Mutter hast du grundsätzlich ganz viel Verständnis von mir, besonders, wenn es dir/Kind oder beiden nicht gut geht.


    Andererseits verstehe ich nicht, wie man sich vorstellt, mit Säugling ganz schnell wieder (viel) arbeiten zu wollen, um dann festzustellen, dass es nicht klappt. Dafür ist die Elternzeit ja gemacht worden! Und Plan B wäre dann, dass der Partner oder die Oma den Säugling übernimmt und das Stillen eingeschränkt oder ganz aufgegeben werden muss.

  • Wenn das so korrekt ist, dann frage ich mich schon, wie du dir das, auch ohne Probleme in Schwangerschaft und bei Geburt, vorgestellt hast. Wie wolltest du denn mit einem Stillkind deutlich mehr als 10 Stunden arbeiten? Was war ursprünglich, bevor der Arzt die Überlastung gekappt hat, dein Plan B, wenn dich jetzt 2 Stunden mehr an den Rand des Machbaren bringen?


    Bitte entschuldige, wenn das böse klingt. Als junge Mutter hast du grundsätzlich ganz viel Verständnis von mir, besonders, wenn es dir/Kind oder beiden nicht gut geht.


    Andererseits verstehe ich nicht, wie man sich vorstellt, mit Säugling ganz schnell wieder (viel) arbeiten zu wollen, um dann festzustellen, dass es nicht klappt. Dafür ist die Elternzeit ja gemacht worden! Und Plan B wäre dann, dass der Partner oder die Oma den Säugling übernimmt und das Stillen eingeschränkt oder ganz aufgegeben werden muss.

    Einige Leute stellen sich das eben vorher mit Kind ganz anders vor, als es wirklich ist und das finde ich ohne Erfahrung nicht so merkwürdig. Und nein, man muss nicht das Stillen aufgeben, weil man keine Elternzeit nimmt, denn genau dafür sind bezahlte Stillpausen/ -stunden doch da, dass man auch am Arbeitsort z.B. stillen kann.

  • Ich erinnere mich noch sehr gut, dass beide Kinder tagsüber etwa alle 3 Stunden gestillt wurden. Zumindest, als sie noch unter einem halben Jahr alt waren und noch keine Beikost bekamen.
    Mit nur ein paar Wochen hatte mein Großer eine hungrige Phase und wollte alle 2 Stunden trinken.


    Wenn die Kinder hungrig waren, haben beide etwa eine halbe Stunde gebraucht, um satt zu sein.


    Liebe Suseanna, bitte erklär mir, wie es funktionieren soll, dass ich z.B. mein Kind alle drei vollen Stunden hätte stillen können während eines normalen Schultages - logistisch gesehen.


    Nehmen wir mal an:


    1. Stillen: 6.00 - 6.30 Uhr
    Gatte bringt Kind zum 2. Stillen in die Schule: Losfahren um 9.00 Uhr,
    Stillen von 9.30 bis 10.00 Uhr
    Gatte fährt wieder heim: 10.00 bis 10.30 Uhr
    Gatte bringt Kind zum 3. Stillen in die Schule: Losfahren um 12.30 Uhr
    Stillen von 13.00 bis 13.30 Uhr
    Gatte fährt mit Kind heim von 13.30 bis 14.00 Uhr
    Mutter kommt um 15.00 Uhr nach Hause usw.


    Das findest du ernsthaft praktikabel? Den Spaß an mehr als drei Tagen in der Woche? (Wir reden ja von eben mahr als 10 Stunden in der Woche).
    Hinzu kommt, dass mein Mann mich erschossen hätte - zwei Mal am Tag mit Baby in die Stadt hinein, Staus, kein Parkplatz vor der Schule (bei uns Mangelware), Kind einpacken (Winter! Kind auspacken, Kind spuckt und kackt unterwegs im Auto (unserem Junior war oft schlecht, auch als ganz Kleiner schon), Kind hat keine richtigen Schlafphasen. Meine Mutter hätte das nie mitgemacht, die kann gar nicht Auto fahren.


    Ganz witzig wird das, wenn es sich nicht mehr nur um ein Kind, sondern um das zweite oder dritte handelt! Dann muss das Ältere um 9 auch noch im Kiga sein und ist um 12 zu Hause und soll Mittgasschlaf halten. Allein lassen kann man es auch nicht.


    Da muss der Willen zu Stillen schon verdammt ausgeprägt sein.
    Ich halte das für utopisch, wenn man nicht ein Heer an willigen Helfern hat und direkt neben der Schule wohnt.

  • aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Probleme durch Schwangerschaft und Geburt habe ich für die ersten 6 Monate nach der Geburt durch meinen Arzt eine Reduktion meiner Arbeitszeit auf 10 Unterrichtsstunden pro Woche verordnet bekommen. Nun soll ich zwei zusätzliche Stunden vertreten.

    Der Arzt hat dich zu maximal 10 Stunden "verdonnert". Wenn du dich der ärztlichen Verordnung widersetzt und mehr arbeitest, gefährdest du deinen Genesungsprozess. Das wäre ein Dienstvergehen, da du ALLES tun must, um möglichst bald wieder voll dienstfähig zu sein. Sollte sich dein Genesungsprozess durch die Mehrarbeit hinauszögern, hätte das Landesamt für Besoldung sogar die Möglichkeit, dein Gehalt und die Beihilfe zu kürzen, weil du nicht aktiv an deiner Gesundung mitgewirkt hast. Dein Chef ist da außen vor. Er fragt ja blos ;)
    Verlange von deinem Chef eine schriftliche Anordnung für die Mehrarbeit. Dann ist er für die Folgen verantwortlich.


    Erkundige dich bei der BfC (Beauftragte für Chancengleichheit) und/oder dem örtlichen Personalrat / GEWerkschaft, wie du dich korrekt verhalten sollst.
    Du wirst sehen - das regelt sich. ;)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Meine Kinder haben nie alle 3 Stunden getrunken, sondern eher mal längere Pausen gehabt, daher war das weniger ein Problem, zumal ja Stillen nicht gleich bedeutet, dass man nur stillt.


    Mein 2. Kind z.B. hat dann morgens vor dem Losfahren das erste mal getrunken, bei der Betreuung angekommen noch einen Nachschlag bekommen, so dass erstmal ca. 4 Stunden Ruhe war. Dann gab es eine Flasche abgepumpte Milch (die ich in der bezahlten Stillpause in der Schule abgepumpt habe) und beim nächsten Stillen war ich wieder da.


    Also es gibt viele Kinder bei denen das wunderbar funktioniert oder wo man eben näher an der Schule wohnt.


    Und warum müssen mehr als 10 Stunden mehr als drei Tage sein?!?


    Ich habe aktuell 11 Stunden und bin z.B. nur zwei Tage die Woche in der Schule, da gehen dann ja auch mehr als 11 Stunden problemlos an drei Tagen (wenn es nicht gerade mehr als 18 Stunden sind).


  • Liebe Suseanna, bitte erklär mir, wie es funktionieren soll, dass ich z.B. mein Kind alle drei vollen Stunden hätte stillen können während eines normalen Schultages...

    Wieso sollte das jemand hier erklären? Es ist Privatsache, wie oft und wie lange eine Mutter stillt und ob sie eine Milchpumpe im Rucksack hat und wie oft sie diese zu nutzen gedenkt. Und auch, mit wieviel Stunden eine Frau nach der Geburt wieder einsteigt.
    Fakt ist, der Arzt hat gesagt, 10 Stunden, mehr nicht und die Kollegin sagt dem Schulleiter 10 Stunden, mehr nicht. Ich glaube kaum, dass der Schulleiter es darauf ankommen lässt, mit Gleichstellungs-beauftragter, Ärztin und Vorgesetzten Diskussionen über die ärztliche Anordnung zu führen.

  • Wenn das so korrekt ist, dann frage ich mich schon, wie du dir das, auch ohne Probleme in Schwangerschaft und bei Geburt, vorgestellt hast. Wie wolltest du denn mit einem Stillkind deutlich mehr als 10 Stunden arbeiten? Was war ursprünglich, bevor der Arzt die Überlastung gekappt hat, dein Plan B, wenn dich jetzt 2 Stunden mehr an den Rand des Machbaren bringen?


    Bitte entschuldige, wenn das böse klingt. Als junge Mutter hast du grundsätzlich ganz viel Verständnis von mir, besonders, wenn es dir/Kind oder beiden nicht gut geht.


    Andererseits verstehe ich nicht, wie man sich vorstellt, mit Säugling ganz schnell wieder (viel) arbeiten zu wollen, um dann festzustellen, dass es nicht klappt. Dafür ist die Elternzeit ja gemacht worden! Und Plan B wäre dann, dass der Partner oder die Oma den Säugling übernimmt und das Stillen eingeschränkt oder ganz aufgegeben werden muss.

    Na, das geht uns hier ja wohl alles nichts an! Vielleicht ist sie alleine mit Kind, vielleicht hat der Vater keine Arbeit, vielleicht ist ihr Einkommen deutlich höher als das des Vaters, vielleicht möchte sie einfach arbeiten und und und. Es gibt 1000 Gründe, warum eine Mutter direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten geht. Warum wird sowas direkt verurteilt?


    Stillen während der Arbeitszeit ist nicht so selten. Das hat immerhin der Gesetzgeber schon verankert.




    Zitat

    Das findest du ernsthaft praktikabel? Den Spaß an mehr als drei Tagen in der Woche? (Wir reden ja von eben mahr als 10 Stunden in der Woche).
    Hinzu kommt, dass mein Mann mich erschossen hätte - zwei Mal am Tag mit Baby in die Stadt hinein, Staus, kein Parkplatz vor der Schule (bei uns Mangelware), Kind einpacken (Winter! Kind auspacken, Kind spuckt und kackt unterwegs im Auto (unserem Junior war oft schlecht, auch als ganz Kleiner schon), Kind hat keine richtigen Schlafphasen. Meine Mutter hätte das nie mitgemacht, die kann gar nicht Auto fahren

    Auch das sind alles Punkte, die auf DICH zutreffen. Das kann bei der TE ganz anders aussehen. So wie Susannea das beschreibt, ist das doch wirklich machbar.




    Zum eigentlichen Problem haben ja schon genug Leute geantwortet. Natürlich darfst Du nicht mehr arbeiten! Schulleiter gibts....

  • Eine Kollegin von mir bekam ihren Sohn im Oktober 2014. Bereits ab 1. Februar 2015 war sie wieder im Dienst und zwar mit vollem (!!!!) Deputat. Geht alles, wenn man will/muss. Auch ohne Eltern, Schwiegereltern. Die wohnen in ihrem Fall nämlich jeweils 600km entfernt.

  • Ich habe meine Fragen gestellt, weil binemei geschrieben hat, dass die zwei Stunden Mehrarbeit (die sie natürlich nicht leisten muss, solange die ärztliche Anordnung besteht) sie an die Grenzen des Möglichen bringen.
    Ich wollte einfach wissen, wie sie die Stunden hätte leisten wollen, wenn die ärztliche Anordnung aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme nicht bestanden hätte.

  • Hallo stille Mitleserin,


    in Bezug auf das Stillen wären die zwei Stunden Mehrarbeit insofern problematisch, da sie sich unmittelbar an meinen regulär vorgesehenen Unterricht anschließen sollten ohne Möglichkeit, zwischendurch die Milch loszuwerden.


    Ein volles Deputat funktioniert, wenn man Stillpausen einlegen oder abpumpen darf. An meiner alten Schule habe ich damit bei meinen anderen Kindern bereits positive Erfahrungen damit sammeln können. Diese Möglichkeit eröffnet einem das Mutterschutzgesetz.


    Auch wenn es nicht ins traditionelle Rollenbild passt: Ich habe immer direkt nach dem Mutterschutz wieder gearbeitet. Obwohl mir mein Beruf große Freude macht, ist es natürlich anstrengend (Baby schläft extrem wenig). Aber ich habe eine siebenköpfige Familie zu versorgen. Außerdem unterstütze ich noch meine Mutter, die sehr wenig Rente bekommt.


    Ich habe natürlich Verständnis dafür, wenn andere Mütter erst einmal Elternzeit nehmen. Dies ist für mich aber nicht möglich.

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