Unmöglicher Stundenplan

  • Hallo,
    ich lebe mit meinem Partner und seiner pflegebedürftigen Mutter zusammen und da er Vollzeit tätig ist, haben wir beschlossen, dass ich Teilzeit arbeite (15 Stunden), um an einem Tag die gesamten Pflegedienste der Woche organisieren zu können. Wir sind nicht verheiratet und haben keine Kinder. An meiner alten Schule, an der ich jahrelang sehr zufrieden war, gab es nie Probleme und keine Rückfragen, warum jemand Teilzeit beantragen möchte. Es wurde als private Entscheidung akzeptiert.


    An der neuen Schule, an der ich seit drei Jahren bin, ist das ein heikles Thema u.a. mit dem Hinweis, dass nur familienpolitische Teilzeit garantiert werden könne. Alles andere ist dort wohl mit einem Hauch von Faulheit verbunden. So klang es zumindest an.


    Ich habe daraufhin ein Attest vorgelegt und war sogar bereit, Vollzeit zu arbeiten, wollte aber diesen Tag, um alles organisieren zu können. Das hat ein Jahr lang geklappt, da ich aber auch eine einfache Fahrstrecke von 75 km habe, habe ich dieses Jahr auf 15 Stunden reduziert.
    Und heute bekam ich den Stundenplan. Zwei Tage mit zwei Stunden, d.h. 90 Minuten und 1,5 Stunden Fahrzeit und kein einziger Tag frei. Ein Tag mit 6 Stunden am Stück.
    Ich bin stinksauer und fühle mich völlig veräppelt, v.a. da unter anderem auch eine Anrechnungsstunde, die mir zusteht, nicht eingerechnet wurde. Bei anderen sind bis zu zwei freie Tage dann doch kein so großes Problem. Die anderen Stundenpläne sind einsehbar und ich bin die Einzige mit Teilzeit, die keinen freien Tag hat.


    Ich habe jedes Verständnis für Stundenplaner, aber das ist zu viel. Hätte ich das gewusst, wäre Vollzeit die einzige Option gewesen. Das ist jetzt eine Vergeudung von Ressourcen. Und im Moment wissen wir nicht, wie wir das alles organisieren sollen.
    Ich mache freiwillig diverse schulische Projekte und bisher hat mir meine Arbeit Spaß gemacht. Bisher. Im Moment bin ich nur noch stinksauer.


    Wie sieht es aus mit der Fürsorgepflicht der Schule?


    Mein Partner möchte einen Beamtenrechtler einschalten und wir wollen heiraten, um dieses infantile Affentheater zu beenden.


    Was gibt es sonst noch für Möglichkeiten? An den Personalrat dieser Schule möchte ich mich nicht wenden. Das hat diverse Gründe, die ich hier nicht aufführen möchte.
    Versetzungsantrag läuft.

  • Hallo eva1979,
    so wie du das schreibst, klingt das natürlich alles tragisch und äußerst unglücklich.
    Ich, selber Stundenplanmacher, wünsche mir bei KollegInnen, die äußerst unzufrieden sind mit ihrem Plan, dass Sie kommen, dass ich ggf. erklären kann, warum welche Stunde wohin muss (Kopplung mit anderen (Teil-)Klassen, Verschienung mit anderen Kursen, ...) und welchen Zwängen gerade dieser Stundenplan folgte.


    So haben wir auch durch die Sportstättensituation usw. immer wieder den Fall, dass KollegInnen, die von weiter her kommen, weniuger Unterrichtsverpflichtung an einem Tag haben, als die Gesamtfahrzeit ist, aber bis zu einem gewissen Grad ist die Wohnortwahl nicht Problem der Schule...


    Also mein Tipp: gehe zum Stundenplanmacher und lass dir erklären, warum dein Plan so aussieht, wie er aussieht, vielleicht siehst du dann manches mit anderen Augen.
    Sprich auch an, warum deine Anrechnungsstunde nicht eingeplant wurde, ...
    Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, bedenke: in 42 Schulwochen ists schon wieder vorbei ;)


    Gruß und dennoch einen guten Start ins Schuljahr.

  • Hallo,


    hattest du denn einen offiziellen Antrag auf "familienfreundliche" Arbeitszeiten gestellt? Bei uns muss man das gegen Ende des alten Schuljahres machen, damit es dann im neuen Schuljahr berücksichtigt wird.


    Ansonsten wirst du vmtl tatsächlich über den Anwalt gehen müssen... Ich kenne das Problem... Der inner circle hat die super Wohlfühl-Traum-Stundenpläne... Die anderen schauen in die Röhre...


    Eine Kollegin von mir hat ein Deputat von 20 Stunden, weil sie noch eine Drittfach-Ausbildung macht. Joah, neun Hohlstunden... Da hätte sie nicht reduzieren brauchen...

  • Ansonsten wirst du vmtl tatsächlich über den Anwalt gehen müssen... Ich kenne das Problem... Der inner circle hat die super Wohlfühl-Traum-Stundenpläne... Die anderen schauen in die Röhre...

    Was ist denn das für ein Tipp mit dem Anwalt? :staun:
    Seit wann hat der einzelne Lehrer ein einklagbares Recht auf einen "genehmen" Stundenplan?


    Zum Thema "Wohlfühl-Traum-Stundenpläne": lege einen Stundenplan fünf verschiedenen Lehrern vor, du wirst mindestens drei verschiedene Meinungen über die Qualität des Planes erhalten...
    Die einen wollen frühen Unterricht mit vielen Hohlstunden, die anderen möglichst spät anfangen udn dafür kompakt,... ein Fass ohne Boden.

  • Hallo hugoles AL,


    danke für das Feedback. Ich kann mir schon vorstellen, dass Stundenplanmacher am Limit sind und für verkorste Stundenpläne habe ich jedes Verständnis, aber es verwundert schon, dass bei allen anderen ein freier Tag möglich war, bei einigen sogar zwei. Das hat nichts mehr mit Planung zu tun, sondern ist meiner Meinung nach als Disziplinierungsmaßnahme gedacht, damit niemand mehr ohne Kinder Teilzeit beantragt. Vielleicht täusche ich mich ja. Ich hoffe es, denn bisher habe ich mich an dieser Schule relativ wohlgefühlt. Aber so hätte ich nicht reduzieren brauchen und hätte gerne vorher gewusst, dass ich jeden Tag an der Schule bin. Dann hätte ich gerne die 1000 Euro mehr verdient, denn Unterrichten ist nicht das Problem.
    Es geht nicht um das Recht auf einen einklagbaren Stundenplan, sondern um die Berücksichtigung der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen.


    Hi Mrs Pace,


    ich habe langsam auch das Gefühl, dass es an dieser Schule sowas wie einen "inner circle" gibt und sehr viele Seilschaften, die ich gar nicht durchblicken möchte. Ich will einfach nur in Ruhe unterrichten und irgendwie meine Familie unter den Hut bekommen, aber so wird das nichts. Ich bereue meine Versetzung inzwischen zutiefst.
    Mein Partner ist auch geladen wie Oskar und wahrscheinlich werde ich mir juristischen Rat einholen.
    ich habe die Pflegebedürftigkeit der Mutter meines Partners angegeben und die Schulleitung hat das Attest. In Bayern ist es allerdings so, dass man verheiratet sein muss, dass selbst eine mit im Haus lebende Person als Angehörige zählt. Modernes Bayern:)


    lg

  • Im Jahr davor ging es ja. Man kann erwarten, dass die Stundenplaner in so einem Fall machfragen können, ob die Situation weiterhin besteht.


    An den Stundenplaner wenden. Wenn partout da nichts läuft, wäre der Personalrat naheliegend. Aber den schließt du ja aus.
    Dann wohl mit der Brechstange über den Anwalt. Ob das was bringt?


    Wichtig: Mache nicht mehr als deine Tätigkeit als Lehrer verlangt. Diese ganzen freiwilligen Tätigkeiten so schnell wie möglich beenden.
    Wenn jemand hier Schulentwicklung will, dann bitte mit Abminderungsstunden. Aber es gibt, auch bei uns nicht wenige, die sich freiwillig für solche Dinge aufreiben. Und häufig haben diese aich noch korrekturaufwendige Fächer.


  • Ich kann mir schon vorstellen, dass Stundenplanmacher am Limit sind und für verkorste Stundenpläne habe ich jedes Verständnis, aber es verwundert schon, dass bei allen anderen ein freier Tag möglich war, bei einigen sogar zwei. Das hat nichts mehr mit Planung zu tun, sondern ist meiner Meinung nach als Disziplinierungsmaßnahme gedacht, damit niemand mehr ohne Kinder Teilzeit beantragt. Vielleicht täusche ich mich ja. Ich hoffe es, denn bisher habe ich mich an dieser Schule relativ wohlgefühlt.

    Also, dann erkundige dich nach dem Zusatndekommen deines "verkorksten" Plans.

  • Es kann mir keiner erzählen, dass man bei einem vollzeitarbeitenden, jungen Kollegen, der zufällig best buddies mit dem Stundenplaner ist, Jahr für Jahr einen freien Tag hinbekommt aber bei einer etwas "unbequemen" älteren Kollegin grundsätzlich 14 Stunden auf 5 Tage verteilen muss...

  • Ich weiß nicht wie das in Bayern ist, aber in B.-W. wäre die Beauftragte für Chancengleichheit eine Anlaufstelle, wenn es um "familien- und pflegegerechte Gestaltung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit" geht.

  • Mrs Pace,


    schön sind auch die Montags und Freitags Freihaber und die Nie-Klassleitungshaber...:-)
    Beschwert sich deine Kollegin denn wenigstens oder nimmt sie es so hin?

    Sie hat sich beschwert. Es hieß, es ginge nicht anders... Sie hat aber mittlerweile in mühevoller Kleinarbeit Möglichkeiten gefunden, sechs dieser Hohlstunden loszuwerden... Mal sehen, ob sie es tatsächlich ändern.

  • Zuerst ein ruhiges Gespräch mit dem Stundenplaner ... Du solltest Dich allerdings darauf einstellen (ich kenne den Kollegen ja nicht), dass Anfahrzeiten kein Argument sind.
    Dann ggf. ein Gespräch mit dem Personalrat.
    Die Pflege der Angehörigen ist durchaus ein Argument.

  • Seit wann hat der einzelne Lehrer ein einklagbares Recht auf einen "genehmen" Stundenplan?

    Naja, es gibt durchaus Bundesländer, da ist genau geregelt, bei wieviel Prozent Arbeitszeit einem wie viele freie Tage zustehen.
    Und bei 15 Stunden würde ich auch erwarten, dass das möglich ist. Selbst bei einem weniger schwerwiegenden Grund, als Pflege eines Angehörigen!

  • Ich würde den Personalrat der Schule einschalten. Falls dies nicht notwendig ist, dem übergeordneten Personalrat informieren bzw. Rat einholen.
    Parallel würde ich mich erkundigen, welche Regelungen in deinem Bundesland gelten. Und unbedingt auf das Pflegezeitgesetz hinweisen. Das organisatorische Argument "Der Stundenplan ist so schwierig zu gestalten" darf kein Gesetz brechen.


    Probier es doch mit einem Schreiben an deine Schulleitung, in dem du deine Wünsche mitteilst und auf das Gesetz verweist.



    Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
    § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen


    (1) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten.
    (2) Die Beschäftigten haben die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachzuweisen. Bei in der privaten Pflege-Pflichtversicherung versicherten Pflegebedürftigen ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
    (3) Wer Pflegezeit beanspruchen will, muss dies dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich ankündigen und gleichzeitig erklären, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden soll. Wenn nur teilweise Freistellung in Anspruch genommen wird, ist auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben. Enthält die Ankündigung keine eindeutige Festlegung, ob die oder der Beschäftigte Pflegezeit oder Familienpflegezeit nach § 2 des Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen will, und liegen die Voraussetzungen beider Freistellungsansprüche vor, gilt die Erklärung als Ankündigung von Pflegezeit. Beansprucht die oder der Beschäftigte nach der Pflegezeit Familienpflegezeit oder eine Freistellung nach § 2 Absatz 5 des Familienpflegezeitgesetzes zur Pflege oder Betreuung desselben pflegebedürftigen Angehörigen, muss sich die Familienpflegezeit oder die Freistellung nach § 2 Absatz 5 des Familienpflegezeitgesetzes unmittelbar an die Pflegezeit anschließen. In diesem Fall soll die oder der Beschäftigte möglichst frühzeitig erklären, ob sie oder er Familienpflegezeit oder eine Freistellung nach § 2 Absatz 5 des Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen wird; abweichend von § 2a Absatz 1 Satz 1 des Familienpflegezeitgesetzes muss die Ankündigung spätestens drei Monate vor Beginn der Familienpflegezeit erfolgen. Wird Pflegezeit nach einer Familienpflegezeit oder einer Freistellung nach § 2 Absatz 5 des Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch genommen, ist die Pflegezeit in unmittelbarem Anschluss an die Familienpflegezeit oder die Freistellung nach § 2 Absatz 5 des Familienpflegezeitgesetzes zu beanspruchen und abweichend von Satz 1 dem Arbeitgeber spätestens acht Wochen vor Beginn der Pflegezeit schriftlich anzukündigen.
    (4) Wenn nur teilweise Freistellung in Anspruch genommen wird, haben Arbeitgeber und Beschäftigte über die Verringerung und die Verteilung der Arbeitszeit eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Wünschen der Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
    (5) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung betreuen. Die Inanspruchnahme dieser Freistellung ist jederzeit im Wechsel mit der Freistellung nach Absatz 1 im Rahmen der Gesamtdauer nach § 4 Absatz 1 Satz 4 möglich. Absatz 1 Satz 2 und die Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Beschäftigte können diesen Anspruch wahlweise statt des Anspruchs auf Pflegezeit nach Absatz 1 geltend machen.
    (6) Beschäftigte sind zur Begleitung eines nahen Angehörigen von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn dieser an einer Erkrankung leidet, die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig ist und die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt. Beschäftigte haben diese gegenüber dem Arbeitgeber durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 gelten entsprechend. § 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt.
    (7) Ein Anspruch auf Förderung richtet sich nach den §§ 3, 4, 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie den §§ 6 bis 10 des Familienpflegezeitgesetzes.

  • Hallo marie 74,


    danke für deinen Hinweis. Das hat mein Chef mit dem Hinweis auf das Kumi abgelehnt, da die Mutter meines Partners zwar mit uns in einem Haus wohnt und Pflegestufe 2 hat, aber sie gilt nicht als nahe Angehörige, weil wir nicht verheiratet sind. Ich finde das sehr seltsam, aber es scheint in Bayern tatsächlich so zu sein, dass die Mutter des Lebenspartners nicht als Angehörige gilt.
    Dennoch hatte ich auf das Einsehen und Verständnis der Schulleitung gehofft, aber darauf darf man sich wohl nicht verlassen.


    Trotzdem lieben Dank!

  • Ach ja, wichtig ist, dass du einen nahen Angehörigen pflegst. Pflege heisst hier auch tatsächlich: eine Pflegestufe muss vorhanden sein. Daher unbedingt beim Gutachten durch den MDK angeben, dass man Pflegeperson ist.


    Ich musste nämlich Widerspruch gegen das Gutachten des MDK einlegen, weil meine Mutter beim Gutachten einfach sagte, dass ich den "ganzen Tag auf Arbeit bin", während ich aber bereits in Teilzeit wegen der Pflege war.


    Übrigens, kannst du dir auch noch "Rentenpunkte" erwerben, wenn du "pflegst". Dazu darf man als Lehrer nicht mehr als 18 Stunden arbeiten.

  • Dann musst du eben "Pflegeperson" werden, z.B. über ein neues Gutachten des MDK und über eine notarielle Vollmacht.


    Aber heiraten, damit du seine Mutter pflegen kannst? Nee....das würde ich nicht machen. Dann muss dein Partner eben selbst in Teilzeit gehen.


    Ich kümmere mich um meine eigenen Eltern - das ist noch etwas ganz anderes.


    Von Frau zu Frau würde ich dir nicht raten, auf Einkommen zu verzichten, um seine Eltern zu pflegen. Zumindest nicht ohne Ausgleich des Einkommensverlustes.


    Wie wäre es denn, wenn du dir von ihm die "Verhinderungspflege" wenigstens bezahlen lässt??

  • Hi Marie,


    wir sind gerade am Überlegen und da er ein gutes Stück mehr als ich verdient, wäre es ökonomischer Unsinn, wenn er in Teilzeit geht. Ich bekomme von ihm schon jetzt einen finanziellen Ausgleich, das ist also in Ordnung.


    Aber letzten Endes wird es jetzt dann doch auf betreutes Wohnen hinauslaufen. Wir haben es versucht und es hatte sich eingespielt, aber es kann mit so einer erratischen Planung nicht mehr funktionieren.


    Ich möchte nur aus diesem Grund auch nicht heiraten. Irgendwann ja, aber nicht verbunden mit Zwang.


    Da quatschen immer alle von einer sozialen Schule und wir sind ja so engagiert, aber im konkreten Fall ist sozial nochmal was ganz Anderes.


    Ich werde morgen aber zunächst einmal mit der Schulleitung sprechen.


    lg

  • Jetzt weißt du zumindest, was du von der Schulleitung zu erwarten hast.


    Ich bin auch in TZ wegen Pflege und mein Stundenplan ist ok. Allerdings habe ich insgesamt 4 Freistunden zwischendurch, aber muss nur 4 Tage arbeiten. Freitags allerdings nur 2 Unterrichtsstunden, aber ich habe auch nur einen Arbeitsweg von 6 km.


    Am Freitag kommt zu uns der MDK und da habe ich eben nur 2 Stunden und Do frei. Da habe ich den Stundenplaner gefragt, ob ich Stunden tauschen könnte und dafür am Donnerstag kommen könnte. Erst sagte er, dass ist kein Problem und ich brauche nicht extra Sonderurlaub nehmen (es gibt ja auch nur 10 Tage Sonderurlaub für Pflegefälle).


    Und was ist jetzt passiert: ich stehe mit drei Vertretungsstunden am Donnerstag drin und soll aus "rechtlichen" Gründen trotzdem einen Antrag auf Sonderurlaub beim Landesschulamt stellen. Na, da habe ich mich auch gefreut! Ein ganzer Tag Sonderurlaub geht flöten und trotzdem habe ich drei Vertretungsstunden an meinem freien Tag. Aber das habe ich auch erst heute auf dem Vertretungsplan gesehen und gehe auch morgen zur SL.


    Wie du siehst, auf Pflege und soziale Härtefälle wird hier auch nicht Rücksicht genommen.

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