Klassenfahrt Kosten umlegen

  • Hallo in die Runde,


    das Thema gab es sicherlich schon mal in irgendeiner Form, ich wollte aber nochmal konkret für mein Bundesland und fürs Jahr 2016 nachfragen, um meine Unsicherheit auszuräumen:


    Es geht um Klassenfahrten in Baden-Württemberg, berufliche Schulen. Alle, die ich bisher mitgemacht habe, waren über Reiseveranstalter gebucht, die "Lehrerfreiplätze" anboten. Das Geld wurde direkt dem Veranstalter überwiesen, bei Stornierungen war der Veranstalter Ansprechpartner, nicht ich.


    Nun kam gestern in der Konferenz auf, dass es doch oft etwas günstiger gewesen sei, als man noch selbst alles zusammengesucht hat, da diese Veranstalter ja auch nur etwas verdienen wollen.


    Es hieß dann, man könne ja auch so seine Kosten auf die Schüler umlegen. Nun meine Frage: Stimmt das? Ich habe irgendwie das GEfühl, dass dies eine rechtliche Grauzone ist? Würde mich dabei unsicher fühlen.
    Ich weiß nur davon, dass wir auf eine Erstattung der Reisekosten vom Land vorab verzichten müssen, aber evtl. doch noch was zurückkriegen.


    Eine weitere Frage:
    Wie ist das eigentlich mit dem Klassenkonto: Ich habe mal eines eröffnet, ausdrücklich gesagt, dass es als Klassenkonto fungiert. Es läuft trotzdem auf meinen Namen. Da die Bank irgendeinen Kontoinhaber brauchte. Ist das eigentlich rechtlich okay? Und was wenn die Klasse den Abschluss hat, kann ich das Konto dann für die nächstse Klasse weiternutzen? Es hat ja keiner bei der Bank nach dem Klassennamen gefragt. Ich habe auch mal irgendwo gelesen, dass das rechtlich nicht so einfach ist, wenn ich die KLassenfahrt ohne Veranstalter buche und dann die Schüler mir die Beträge überweisen. Aber kann man das anders lösen?


    Ich werde in Zukunft auch weiter versuchen über Veranstalter zu buchen (erscheint mir am einfachsten), aber der rechtliche Rahmen interessiert mich trotzdem.


    Ach ja die Schulleitung meinte, man fährt ja nicht jedes Jahr auf Klassenfahrt und ggf kriegt man ja doch was zurück, da könne man diese Kosten ja tragen :angst:


    Viele Grüße,


    elena

  • Ach ja die Schulleitung meinte, man fährt ja nicht jedes Jahr auf Klassenfahrt und ggf kriegt man ja doch was zurück, da könne man diese Kosten ja tragen

    Unglaublich! Alternativ kann ja der Schulleiter ggf. die Kosten tragen, kommt ja nicht soooo häufig vor...

  • Du darfst deine Kosten ganz klar NICHT auf die Schüler umlegen. Freiplätze nutzen ist aber rechtlich in Ordnung (auch wenn es dasselbe in Grün ist).
    Die Verwaltungsvorschrift zu den AUV besagt, dass die Kosten über ein zweckgebundenes Treuhandkonto geregelt werden müssen. http://www.landesrecht-bw.de/j…bsbawueprod.psml&max=trueGenaueres steht da nicht, kenne ich auch nicht. Es steht nicht da, dass es danach sofort gekündigt werden muss. Habe ein Konto wie von dir beschreiben, darüber regele ich seit Jahren die Fahrten. Sauber getrennt von meinen privaten Konten. Müsste mal meinen Chef fragen, ob es genauere Bestimmungen gibt (immer so komisch, dass die niemand kennt und die auch nicht einfach nachzulesen sind - Herrschaftswissen?).
    Dein Schulleiter - ohne Worte!
    Die VerwV enthält auch die RK-Erstattungssätze. Achtung: Das Geld dafür kommt aus einem Topf beim LBV, das der Schule zugeordnet ist und sich, soweit ich weiß, nach der Schülerzahl richtet. Ist der alle, geht man leer aus.

  • Ja, der Kommentar hat mich auch geärgert. Es gibt aber leider auch noch genügend Kollegen, die eben wirklich nicht so oft fahren und die Einstellung haben, dass sie sich dann doch auch die Arbeit mit Preise vergleichen, alles organisieren, machen können und selbstverständlich ihren Teil dann auch gern tragen, da die SchülerInnen es ja auch nicht so dicke haben.


    Ich versuche standhaft dabei zu bleiben, dass ich gerne mitfahre, aber kein Reiseveranstalter bin und für meine Arbeit nicht auch noch bezahle. Zum Glück gibt es auch Kollegen, die meiner Meinung sind.


    blabla, danke für die Info!

  • In Hamburg MÜSSEN die Lehrerfreiplätze bei Buchung über einen Veranstalter auf die Schüler umgelegt werden und der Lehrer seinen Anteil bezahlen. Das ist so, um dem Vorwurf der Vorteilsnahme im Amt zuvor zu kommen. Lehrer dürfen von der Buchung über einen Klassenreiseveranstalter keine Vorteile für sich haben. Ansonsten ist man schnell im strafrechtlichen Bereich, von wegen Bestechung etc.


    Gerade weil die Reisen über einen Veranstalter etwas teurer sind, könnten findige Eltern dir vorwerfen, dass du nur deswegen über einen Veranstalter gebucht hat, weil der dich mit deinem Freiplatz bestochen hat. Was das für einen Beamten bedeutet, muss ich sicherlich nicht ausführen.


    Wie gesagt, in Hamburg gibt die Ausdrückliche Weisung der Schulbehörde, dass die Freiplätze auf die Schüler umgelegt werden müssen.

  • Das Land BW sieht das so, dass im Falle von Freiplätzen nicht die Lehrer einen Vorteil haben, sondern das Land, weil es Reisekosten spart (die es unter Umständen eh nicht voll erstattet...).

  • landesrecht-bw.de/jportal/?que…bsbawueprod.psml&max=true
    Ich kann hier aber nicht genau herauslesen, dass man seine Kosten nicht umlegen darf. Treuhänderisch könnte ja z.B. auch heißen, dass ich mir vorab das Einverständnis der Eltern zur Umlegung einholen muss. Oder überlese ich was?


    Habe auch nochmal gegoogled da finde ich auch eher, dass es eine Grauzone ist.

  • der Lehrer seinen Anteil bezahlen

    Und ihn dann vollumfänglich erstattet bekommen, nehme ich an.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Beantwortet keine deiner Fragen, aber bei ...

    Zitat

    Nun kam gestern in der Konferenz auf, dass es doch oft etwas günstiger gewesen sei, als man noch selbst alles zusammengesucht hat, da diese Veranstalter ja auch nur etwas verdienen wollen.

    stellt sich mir die Frage: Günstiger für wen?


    Du bist Profi in Wissensvermittlung, nicht in Reisebuchung.
    Wahrscheinlich ist es auch etwas günstige, wenn die Lehrkräfte die Schule putzen und auch das fahren der Schulbusse übernehmen.


    Da du die Arbeitszeit, in der du die Reise zusammenstellst, nicht für Unterrichtsvorbereitung nutzt haben deine SuS hoffentlich einen Nachteil - weil sie bei Nutzung der Zeit für Unterrichtsvorbereitung einen größeren Lernerfolg erzielen würden.

  • stellt sich mir die Frage: Günstiger für wen?

    Ach ja, der Lehrergeiz... bekannt und beliebt aus Funk und Fernsehen!

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Du darfst deine Kosten ganz klar NICHT auf die Schüler umlegen. Freiplätze nutzen ist aber rechtlich in Ordnung (auch wenn es dasselbe in Grün ist).
    Die Verwaltungsvorschrift zu den AUV besagt, dass die Kosten über ein zweckgebundenes Treuhandkonto geregelt werden müssen. http://www.landesrecht-bw.de/j…bsbawueprod.psml&max=trueGenaueres steht da nicht, kenne ich auch nicht. Es steht nicht da, dass es danach sofort gekündigt werden muss. Habe ein Konto wie von dir beschreiben, darüber regele ich seit Jahren die Fahrten. Sauber getrennt von meinen privaten Konten. Müsste mal meinen Chef fragen, ob es genauere Bestimmungen gibt (immer so komisch, dass die niemand kennt und die auch nicht einfach nachzulesen sind - Herrschaftswissen?).
    Dein Schulleiter - ohne Worte!
    Die VerwV enthält auch die RK-Erstattungssätze. Achtung: Das Geld dafür kommt aus einem Topf beim LBV, das der Schule zugeordnet ist und sich, soweit ich weiß, nach der Schülerzahl richtet. Ist der alle, geht man leer aus.

    Wenn durch die Freiplätze es für die SuS teurer wird, dann geht das nicht.


    In deinem Link steht explizit, dass die Kosten für die SuS so niedrig wie möglich zu halten sind. Daraus schließe ich, dass Lehrer keine Freiplätze für sich in Anspruch nehmen dürfen. Die müssen ja irgendwie gegenfinanziert werden.

  • Ich weiß nur davon, dass wir auf eine Erstattung der Reisekosten vom Land vorab verzichten müssen, aber evtl. doch noch was zurückkriegen.

    Wie gnädig. Ihr spendet das dann aber hoffentlich!

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • In deinem Link steht explizit, dass die Kosten für die SuS so niedrig wie möglich zu halten sind. Daraus schließe ich, dass Lehrer keine Freiplätze für sich in Anspruch nehmen dürfen. Die müssen ja irgendwie gegenfinanziert werden.

    Was ich geschildert habe, ist die Position/Rechtsauffassung des KuMi. Ich hatte dafür mal eine Quelle, finde ich nicht mehr. Beim Googeln gestern fand ich auf die Schnelle selbige indirekt in einem Protokoll des Petitionsausschusses.
    Vorschlag: im RP nachfragen...

  • Ich weiß nur davon, dass wir auf eine Erstattung der Reisekosten vom Land vorab verzichten müssen, aber evtl. doch noch was zurückkriegen.

    Hab ich überlesen. Das stimmt so nicht. Das Gerichtsurteil sagt, soweit ich weiß, wenn du vorab einen (Teil-)Verzicht angekreuzt hast, kriegst du auch zu Recht nichts. Manche Gerichte haben zuvor ja diesen Vorabverzicht anderer Bundesländer für unkorrekt gehalten, weil man die Lehrer quasi zwingt, zu ihrem Nachteil zu handeln.
    Ich verzichte nie, trotzdem könnte es sein, dass ich nicht alles zurückbekomme, wegen des "Schultopfes". Das muss die Schule halt planen. Hier steht, wie der Topf berechnet wird. Und wenn ich eine Studienfahrt nach London mache, ist die Erstattung der Reisekosten eh ein Witz im Vergleich zu meinen realen Kosten...

    • Offizieller Beitrag

    Ich verzichte nie, trotzdem könnte es sein, dass ich nicht alles zurückbekomme, wegen des "Schultopfes". Das muss die Schule halt planen. Hier steht, wie der Topf berechnet wird. Und wenn ich eine Studienfahrt nach London mache, ist die Erstattung der Reisekosten eh ein Witz im Vergleich zu meinen realen Kosten...

    wie unter diesen Umständen noch Klassenfahrten zustanden kommen, ist mir mehr als schleierhaft :ka:

  • Ich habe vielleicht überdramatisiert. Bei uns haben Studienfahrt und Schullandheim Priorität bei der Frage, ob AUV genehmigt werden. Die Kosten nach dem üblichen Modus zu erstatten ging bisher immer. Dann wird geschaut, wie viel Geld noch im Topf ist. Die ixte Exkursion geht dann halt nicht bzw. nur unter Verzicht der beteiligten Kollegen auf RK...
    Allerdings ist es ärgerlich, dass die bescheidene Summe, die erstattet wird, unter ungünstigen Fahrtkonstellationen auch noch kreativ auf ein Minimum heruntergerechnet wird. Bei den Landheimen passt die Erstattung zu den realen Kosten, bei Studienfahrten in Großstädte nicht. Ja, bisher habe ich es trotzdem gerne gemacht. Mal sehen.

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